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Der Gefangene Kevin H. war am 19. März während einer Ausführung in Hoheluft-West geflohen. Foto: Anna Korf
Der Gefangene Kevin H. war am 19. März während einer Ausführung in Hoheluft-West geflohen. Foto: Anna Korf
Justiz

Entflohener Gefangener wieder in Haft

Der geflohene Gefangene Kevin H. ist wieder in Haft. Er war seinen Aufsehern am 19. März bei einer Ausführung am U-Bahnhof Hoheluftbrücke entwichen.

Von Catharina Rudschies

Der Entflohene Kevin H. sitzt wieder in Haft. Dem 24-jährigen Häftling war am 19. März zur Vorbereitung auf seine bevorstehende Entlassung ein Ausgang zum Arbeitsamt und zum Mittagessen gewährt worden. An der U-Bahn-Station Hoheluftbrücke war Kevin H. seinen Aufsehern dann entwischt.

Nach knapp zwei Wochen wurde der entwichene Häftling nun am gestrigen Sonntagmorgen von der Polizei gefasst und der Untersuchungshaftanstalt zugeführt. Seit heute, 1. April, befindet er sich wieder in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel, wo er seine Haftstrafe absitzt.

Insgesamt dreieinhalb Jahre Haft

Kevin H. wurde aufgrund gefährlicher Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Bis zum Zeitpunkt seiner Flucht hatte er schon drei Jahre und zwei Monate seiner Strafe verbüßt.

Flucht keine Auswirkungen auf die Länge der Haftstrafe

Laut der Pressestelle der Justizbehörde Hamburg habe die Entweichung des Häftlings keine Auswirkungen auf die Länge seiner noch zu verrichtenden Haft. „Eine Entweichung stellt keine Straftat dar“, so Pressesprecher Marco Lange. Generell sei auch der Ausbruch aus einem Gefängnis nicht strafbar. Meistens werden auf einer Flucht aber andere Straftaten wie Sachbeschädigung begangen. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.

Der Zeitpunkt von Kevin H.s Entlassung werde um den Zeitraum, für den er entwichen war, nach hinten verschoben, da er in dieser Zeit keine Haftstrafe abgesessen habe. „Natürlich muss in Zukunft zudem entschieden werden, wie ein erneuter Freigang bewertet wird“, so Lange.

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