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Mieterinitiative Akelius Mietenmove 2019. Foto: Vanessa Leitschuh
Mieter vernetzen sich gegen die Immobiliengesellschaft Akelius. Foto: Vanessa Leitschuh
Wohnen

“Es reicht!” – Mieterinitiative gegen Akelius

Am Samstag gingen tausende Hamburger beim Mietenmove für bezahlbaren Wohnraum auf die Straße. Ein Zusammenschluss von Mietern der Immobiliengesellschaft „Akelius“ demonstrierte im Vorfeld vor der Akelius-Filiale in Eimsbüttel.

Von Vanessa Leitschuh

Mehrere tausend Hamburger gingen am Wochenende auf die Straße, um für bezahlbaren Wohnraum zu demonstrieren. Das Hamburger Netzwerk Recht auf Stadt, ein Zusammenschluss aus Hamburger Initiativen, hatte am Samstag zum zweiten Hamburger Mietenmove aufgerufen.

Unter dem Motto „Mietenwahnsinn stoppen – günstige Räume für alle!“ startete der Demonstrationszug gegen 13 Uhr am Rathausmarkt. Die Forderungen der Demonstranten: einen wirksamen Schutz vor Mieterhöhungen, mehr Sozialwohnungen mit unbefristeter Mietpreisbindung und kein Verkauf städtischer Flächen.

"Miethaie zu Fischbrötchen" beim Mietenmove. Foto: Birgit Otte
„Miethaie zu Fischbrötchen“ beim Mietenmove. Foto: Birgit Otte

Mieterinitiative vernetzt sich gegen „Akelius“

Bereits im Vorfeld des Mietenmoves hatte ein Zusammenschluss von Mietern der Immobiliengesellschaft Akelius mit Flyern und Transparenten vor der Akelius-Filiale in Eimsbüttel protestiert. Die Mieter berichten von fehlerhaften Betriebskostenabrechnungen, nicht fristgerecht angekündigten Bauarbeiten, die über Monate „unerträglichen Sanierungslärm, Staub und Dreck“ mit sich bringen und aufgeschobenen Instandsetzungen.

„Ein Schaden wird nicht behoben, wenn nicht mindestens dreimal angerufen wird“, berichtet Birgit, eine der Mieterinnen bei Akelius in Eimsbüttel.

Die Akelius GmbH gehört zu den größten privaten Immobilienbesitzern in Hamburg. Das Konzept des schwedischen Konzerns besteht darin, Wohnungen zu sanieren und „auf First Class“ zu modernisieren. Diese werden anschließend deutlich teurer neu vermietet. Die schwedische Immobiliengesellschaft konzentriert sich dabei auf Wohnimmobilien in Städten mit starkem Wachstum und Modernisierungspotenzial. Nach eigenen Aussagen renoviert das Unternehmen jährlich rund 4.000 Wohnungen.

Wenn die Mietpreisbremse nicht greift

„Viele Mieter deren Haus in Besitz von Akelius übergegangen ist, sind verunsichert. Zumeist erfolgt kurz nach Übernahme des Gebäudes die erste deutliche Mieterhöhung“, so die Mieterinititaive. Akelius manipuliere den Mietenspiegel, indem das Unternehmen leergewordene Wohnungen oberflächlich saniert und zu einem vielfachen Preis weitervemietet.

Die Mieterinitiative demonstriert vor der Akelius-Filiale in Eimsbüttel. Foto: Vanessa Leitschuh
Die Mieterinitiative demonstriert vor der Akelius-Filiale in Eimsbüttel. Foto: Vanessa Leitschuh

Die Mietpreisbremse, die verhindern soll, dass Eigentümer einen Mieterwechsel dafür nutzen, die Preise exorbitant zu erhöhen, greift in diesem Fall nicht. Das „Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten“, wie die Mietpreisbremse offiziell heißt, gilt seit dem 3. Juli 2018 in Hamburg. Seither darf bei einem Mieterwechsel die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Mietwohnungen, deren Preis schon zuvor deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen, sind davon ausgenommen. Doch die wenigsten Mieter wissen, was ihre Vorgänger bezahlt haben. Ebenso greift die Mietpreisbremse nicht für Wohnungen in Neubauten – um Investoren nicht vom Wohnungsbau abzuschrecken – oder wenn die Wohnung zuvor umfassend saniert wurde.

Neuerungen zur Mietpreisbremse: Mehr Rechte für Mieter

Die Initiative der Akelius-Mieter fordert daher mehr Transparenz, wie eine allgemeine Auskunftspflicht des Vermieters über die Vormiete und den Zustand der Wohnung vor der Modernisierung.

Teures Wohnen in Eimsbüttel. Foto: Eimsbütteler Nachrichten

Wohnen in Eimsbüttel: Immobilienpreise steigen weiter

Die Immobilienpreise in Hamburg sind im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen. Auch im Bezirk Eimsbüttel liegen mittlerweile alle Stadtteile in den höheren Preissegmenten.

Seit Anfang des Jahres sind die Regelungen der Mietpreisbremse minimal mieterfreundlicher gestaltet. Der Vermieter muss die Höhe der Vormiete nun vor Vertragsabschluss unaufgefordert offenlegen, falls eine Miete verlangt wird, die mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Auch können Mieter leichter widersprechen, wenn sie der Meinung sind, ihr Vermieter verlange zu viel. Mussten Mieter zuvor eine detaillierte Begründung einreichen, ist nun eine formlose Rüge ausreichend, wenn der Vermieter die Vormiete nicht offenlegt.

Als Sanktion droht dem Vermieter bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse, die zu viel erhaltene Miete ab der Rüge zurückzuzahlen. Doch rügt ein Mieter die zu hohe Miete nicht, drohen dem Vermieter keine Konsequenzen.

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