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Der Junge wog bei seinem Tod weniger als bei der Geburt. Symbolbild: Vanessa Leitschuh
Der Junge wog bei seinem Tod weniger als bei seiner Geburt. Symbolbild: Vanessa Leitschuh
Justiz

Drei Monate altes Baby verhungert – Eltern müssen vor Gericht

In Schnelsen ist ein drei Monate altes Baby verhungert. Den Eltern wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Sie müssen sich am kommenden Donnerstag vor Gericht verantworten.

Von Catharina Rudschies

Wie jetzt bekannt wurde, ist in Schnelsen vor eineinhalb Jahren ein drei Monate alter Junge verhungert. Seine Eltern sind angeklagt, ihren Sohn fahrlässig durch Unterlassen getötet zu haben. Sie müssen sich dafür am kommenden Donnerstag vor Gericht verantworten.

Gewicht beim Tod geringer als Geburtsgewicht

Der kleine Junge wurde im August 2017 geboren und ist schon am 13. November 2017 wieder verstorben. Laut der Staatsanwaltschaft Hamburg war er chronisch mangelernährt und stark untergewichtig. Zuletzt erkrankte er an einer Dickdarmentzündung, litt unter Durchfall und Bauchschmerzen. „Der Durchfall hat den Wasserverlust des Kindes zusätzlich beschleunigt“, so die Erste Staatsanwältin Hamburgs, Liddy Oechtering.

Der Junge verstarb am 13. November an Kreislaufversagen. Bei seinem Tod wog das Baby nur noch 2.823 Gramm. „Dieses Gewicht liegt unterhalb seines Geburtsgewichts“, sagte Oechtering.

Ärztliche Untersuchungen nicht wahrgenommen

Trotz der Mangelernährung seien die Eltern mit ihrem Sohn nicht zum Arzt gegangen. „Auch die U-Untersuchungen wurden nicht wahrgenommen“, teilte die erste Staatsanwältin Liddy Oechtering mit. Die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder sollen Krankheiten, aber auch Fälle von Vernachlässigung und Kindesmissbrauch frühzeitig entdecken. Nehmen die Eltern diese Untersuchungen nicht wahr, bleiben Fälle wie der des Jungen aus Schnelsen jedoch unentdeckt. Denn anders als in einigen anderen Bundesländern sind die U-Untersuchungen in Hamburg nicht verpflichtend.

Eltern haben mehrere Kinder

Die Eltern des Jungen leben gemeinsam in Schnelsen und haben mehrere Kinder. Sie sind aber nicht verheiratet. Darüber ob die Eltern ihren Sohn aus Gleichgültigkeit, Unwissenheit oder sonstigen Motiven nicht versorgten, könne die Staatsanwaltschaft aktuell keine Aussage machen. „Bisher sind die Eltern nicht wegen größerer Delikte aufgefallen“, so Oechtering. Die Eltern hätten nach dem Tod selbst den Rettungsdienst gerufen. Am kommenden Donnerstag sollen die genauen Umstände des Falls vor Gericht geklärt werden.

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