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Ein „Persilschein“ für Olympia?

Im November sollen Hamburgs Bürger sich entscheiden, ob sie für oder gegen die Ausrichtung der Olympischen Spiele sind. Doch eine Volksabstimmung auf Anweisung des Senats lässt die Verfassung bisher nicht zu. Diesen Donnerstag möchte die Bürgerschaft deshalb eine Verfassungsänderung beschließen. Gleich zwei Volksinitiativen und eine Onlinepetition, initiiert vom Eimsbütteler Ableger des Vereins Mehr Demokratie, wollen das Verfahren noch stoppen.

Von Lisa McMinn

Die Verfassungsreform sieht ein sogenanntes „Bürgerschaftsreferendum“ vor. Dabei handelt es sich um eine Volksabstimmung von oben – der Senat und die Bürgerschaft geben sowohl Inhalte, als auch Antwortmöglichkeiten und Abstimmungszeitpunkt vor. Anders als zum Beispiel bei einer Volksinitiative, bei der die Inhalte von den Bürgern mitbestimmt werden können. Für Olympia ist diese Form der Abstimmung laut dem  Bürgerschaftsantrag zur Änderung des 50. Artikels der Hamburger Verfassung, der von SPD, CDU und den Grünen getragen wird, notwendig. Denn eine einfache Volksbefragung wäre „ein zu großes verfassungsrechtliches Risiko“. Außerdem drängt die Zeit, denn das Referendum soll bereits am 29. November durchgeführt werden.

Aber dafür gleich die Verfassung ändern? Die Regierung will sich absichern. Wenn Hamburg sich einmal für Olympia entschieden hat, soll niemand mehr daran rütteln können. Die Verfassungsänderung macht das möglich, denn das neue Bürgerschaftsreferendum darf in einer laufenden Legislaturperiode, also für die nächsten fünf Jahre, nicht durch Volksinitiativen infrage gestellt werden. Wird ein Bürgerschaftsreferendum zum Ende einer Regierungszeit beschlossen, so darf der Beschluss auch nach Neuwahlen für mindestens drei Jahre nicht verändert werden.

Manfred Brandt, Vorstandsmitglied von Mehr Demokratie in Hamburg, sieht dadurch die direkte Demokratie der Stadt bedroht: „Volksabstimmungen, die von unten angeschoben werden, können so im Keim erstickt werden“. Außerdem warnt der pensionierte Agrarwissenschaftler davor, dass die Bürger durch ihr Ja beim Referendum einen „Persilschein“ unterschreiben. Viele Detailfragen der Olympiapläne seien noch offen, und einen genauen Finanzierungsplan gebe es immer noch nicht.

Ist die Verfassungsänderung ein Schnellschuss?

Die Regierungskoalition und die CDU halten das Verfahren für eine „sinnvolle Ergänzung“ des „vorbildlichen Systems direktdemokratischer Bürgerbeteiligung.“ Volksinitiativen oder Volksbegehren könnten dem Antrag zufolge immer noch als Gegenvorschlag in ein Referendum mit aufgenommen werden. Dann könnten sich die Bürger am Stichtag zwischen dem Lösungsvorschlag aus dem Rathaus und dem Vorschlag aus dem Volk entscheiden. Das gilt allerdings nur generell – für Olympia ist es für einen Einwand bereits zu spät. Darüber hinaus ließe das Gesetz durch eine Evaluationsklausel aber Nachbesserungen zu. Das Gesetz soll nach dem Olympiareferendum also nochmals eingängig überprüft werden.

Zu spät, mahnt Manfred Brandt: „Wer solche bürgerrechtsverletzenden Verfahren erfindet, der will sie auch einsetzen.“ Der Verein Mehr Demokratie will deshalb die Verfassungsänderung wenn möglich noch stoppen. Vergangene Woche hat er deshalb gleich zwei Volksinitiativen eingereicht.

Initiativen gegen die Reform

Die erste Volksinitiative „Lex Olympia“ ist ein Verfahrensvorschlag für eine Abstimmung über Olympia, die eine dauerhafte Verfassungsänderung überflüssig macht. Das Referendum würde für die Zeit der Olympiabewerbung gelten, auch wenn die Spiele erst 2028 kämen. Die Bürgerschaft und der Senat müssten hierfür allerdings genauere Pläne vorstellen und eine Befragung wäre, laut Brandt, frühestens im Januar umsetzbar.

Die zweite Initiative „Rettet den Volksentscheid“ geht über Olympia hinaus und soll dafür sorgen, dass Verfassungsänderungen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Volkes durchgesetzt werden können. Diese sogenannten „obligatorischen Referenden“ sind in Deutschland nicht unüblich, sondern werden beispielsweise in Bayern und Hessen schon lange eingesetzt. Die dazugehörige Online-Petition hat bereits über 49.000 Unterstützer gefunden und wird am Dienstag im Rathaus an Senat und Bürgerschaft übergeben.

Nicht grundsätzlich gegen Olympia

Katja Suding, Fraktionschefin der FDP, hält „Lex Olympia“ für einen geeigneten Vorschlag. Eine dauerhafte Verfassungsänderung „könnte unabsehbare Folgen mit sich bringen,“ deshalb stimme ihre Partei gegen die Einführung des Bürgerschaftsreferendums. Die Linke, die neben der FDP auf der Oppositionsbank sitzt, ist sowieso grundsätzlich gegen die Spiele, wie sie in einem Positionspapier deutlich zum Ausdruck bringt.

Per se ein Olympia-Gegner ist Brandt nicht: „Ich persönlich bin für die Olympischen Spiele, wenn es ein gutes Verfahren gibt.“ Bereits am Donnerstag, dem 28. Mai, wird in der Bürgschaft über das Verfahren entschieden. Dann findet dort die zweite Lesung statt. Eine Zweidrittelmehrheit ist nötig, um das Bürgschaftsreferendum durchzubringen. Ob die Volksinitiativen so kurzfristig noch Wirkung zeigen, ist fraglich. Mit der Unterstützung der CDU sollte es für die Regierungskoalition kein Problem sein, das Verfahren zu beschließen.

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