Anzeige
Aktualisiere Standort ...
Standort konnte nicht ermittelt werden. Aktiviere deine Standortfreigabe.
Standort wurde erfolgreich ermittelt.
Zentrale Erstaufnahme Schnackenburgallee. Foto: Tim Eckhardt
Asylverfahren kurz erklärt

Von Makhan in die Schnackenburgallee

Menschen, die nach Deutschland fliehen und einen Asylantrag stellen, müssen dabei viele Schritte durchlaufen. Um die konkreten Abläufe hinter den Paragraphen der deutschen Asylgesetzgebung nachvollziehbar zu machen, haben wir den Fall der Syrerin Saida konstruiert, deren Fluchtweg sie nach Hamburg führt.

Von Lukas Gilbert

Saida kommt aus Mahkan bei Al Mayadin am Euphrat. Eine vom Islamischen Staat (IS) eingenommene Gegend. Ihre Eltern haben ihr Erspartes zusammengelegt, um Saida die Flucht nach Deutschland zu ermöglichen. Sie entscheidet sich für die sogenannte östliche Mittelmeerroute, die zunächst Richtung Türkei führt.  Mehrere Wochen ist sie anschließend auf der westlichen Balkanroute unterwegs, bevor sie in München ankommt, wo sie sich bei der Polizei meldet und als Asylsuchende zu erkennen gibt.

EASY Verfahren

„Erstverteilung von Asylbegehrenden“. Nach dem Verfahren werden Asylsuchende in Deutschland auf die verschiedenen Bundesländer und Erstaufnahmeeinrichtungen verteilt. Neben den Aufnahmekapazitäten der Bundesländer spielt hier auch eine Rolle, für welche Herkunftsländer die jeweiligen Einrichtungen zuständig sind.

Die Polizei bringt Saida in die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung. Zunächst erhält sie hier eine BÜMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender). In der Einrichtung werden Flüchtende nach dem EASY-Verfahren mithilfe des Königsteiner Schlüssels zunächst auf Erstaufnahmeeinrichtungen in den verschiedenen Bundesländern verteilt. Saida wird dem Bundesland Hamburg zugeteilt. Mit dem Zug kommt sie von München nach Hamburg, wo ihr Weg in die Harburger Poststraße führt.

In der Harburger Poststraße befindet sich die Zentrale Erstaufnahmestelle (ZEA) des Einwohnerzentralamts. Die Zustände dort sind chaotisch. Hinweisdokumente sind häufig nur auf Deutsch erhältlich, Schlafmöglichkeiten sind rar, das Personal ist überfordert, wie eine NDR-Journalistin Anfang September nach einem Selbstversuch schildert.

Antragstellung

Auch in der Registrierungsstelle sind die zuständigen Mitarbeiter überlastet. Immer wieder wird Saida weggeschickt. Der Umzug in eine andere Unterkunft setzt jedoch die Registrierung voraus. Erst nach mehreren Tagen kann Saida diese Formalität abhaken. Sie wird der Unterkunft in der Schnackenburgallee zugeteilt. Ein Aufenthalt in einer solchen Einrichtung soll nicht länger als drei Monate dauern, kurz nach ihrer Ankunft trifft Saida jedoch auf Leute, die schon fast ein halbes Jahr vor Ort sind. Die Unterkunft besteht aus Containern und Zelten. Saida wird eine Pritsche in einem der letzteren zugewiesen. Sie ist froh zumindest für eine Weile an einem Ort angekommen zu sein, der kalte Wind und der Regen machen ihr jedoch zu schaffenSaida hat sich zwar bereits als Asylbewerberin gemeldet, ihr Antragsverfahren kann sie jedoch erst jetzt anstoßen. Für die Antragstellung muss sie in eine Außenstelle des BAMF (Bundesamt für Migration und Flucht) in Hammerbrook. Sie hat zwar keinen internationalen Pass, kann aber ein Ausweisdokument aus ihrer Heimatstadt vorzeigen. Außerdem werden ihre Fingerabdrücke eingescannt und mit der Eurodac-Datenbank abgeglichen. Das BAMF überprüft so, ob Saida bereits in einem anderen europäischen Staat oder einem anderen Ort in Deutschland einen Asylantrag gestellt hat. Das ist nicht der Fall.

Bei der Antragstellung muss Saida erklären, wie sie nach Deutschland gekommen ist. Ihre Fluchtroute gibt Aufschluss über die Frage, ob sie in Deutschland bleiben darf. Auch gesundheitliche Probleme oder Verwandte in Deutschland können für einen Verbleib sprechen.

Die Anhörung

Die Anhörung ist der wichtigste Termin in Saidas Asylverfahren. Hier muss sie dem BAMF alles mitteilen, was für ihren Asylantrag von Bedeutung ist. Auf Grundlage dieser Angaben entscheidet das BAMF, ob Saida in Deutschland bleiben darf.

Die Anhörung findet in den Räumen des BAMF in Hammerbrook statt. Dort wird sie von einem Sachbearbeiter des Amts, dem „Entscheider“, und einem Dolmetscher abgeholt und in ein Büro begleitet. Als erstes prüft Saida, ob sie sich mit dem Übersetzer problemlos verständigen kann. Falls Verständigungsschwierigkeiten bestehen, zum Beispiel weil der Dolmetscher einen anderen Dialekt spricht als Saida, könnte sie um einen neuen Übersetzer bitten. Funktioniert die Verständigung, kann die Anhörung beginnen.

Der Entscheider erklärt Saida zunächst den Ablauf der Anhörung. Er fragt sie, ob sie sich gesundheitlich in der Lage fühlt, die Befragung durchzuführen. Dann beginnt der wesentliche Teil: Wer ist sie? Wer gehört noch zu ihrer Familie? Wo hat sie sich auf dem Weg nach Deutschland aufgehalten? Danach kommt der Entscheider auf die Gründe ihrer Flucht zu sprechen. Saida muss berichten, welche Ereignisse und Umstände sie dazu gebracht haben, ihr Land zu verlassen. Diese Fluchtgründe sind essentiell für ihre Anerkennung als Flüchtling. Da Saida als Syrerin vor Bürgerkrieg und IS flüchtet, sind ihre Chancen auf Anerkennung vergleichsweise hoch.

Als Letztes muss sie dem Entscheider erklären, wieso sie nicht in ihr Heimatland zurückkehren kann; auch diese Angaben sind wichtig, da sie später verhindern könnten, dass Saida abgeschoben wird – selbst wenn ihr Asylantrag abgelehnt wird.

In der Anhörung muss Saida dem Entscheider Beweise für ihre Geschichte vorlegen, zum Beispiel Reise- und Ausweisdokumente. Außerdem muss sie so viele Fakten und Details wie möglich schildern. Das Flüchtlingskommissariat der UN fand in einer Untersuchung heraus, dass die Entscheider die Glaubwürdigkeit der Asylbewerber umso höher einschätzen, je detailreicher diese ihre Geschichten erzählen.

Saida erzählt also, wie ihre syrische Heimat vom IS eingenommen wurde und wie sie ihre Flucht quer durch Europa führte. Da Saida nur ihren syrischen Ausweis als Beweis vorlegen kann, stellt der Entscheider noch weitere Nachforschungen an. Dazu stehen ihm verschiedene Mittel zur Verfügung.

Zusätzliche Nachforschungen

Als Erstes ordnet er eine Echtheits-Überprüfung von Saidas Ausweis an. Syrische Ausweisdokumente sind momentan auf dem Schwarzmarkt begehrt, deshalb kursieren viele Fälschungen. In der physikalisch-technischen Urkundenstelle des BAMF arbeiten speziell ausgebildete Sachverständige, die das Dokument im Labor untersuchen.

Königsteiner Schlüssel

Nach dem Königsteiner Schlüssel wird die prozentuale Aufteilung der Asylsuchenden auf die Bundesländer festgesetzt. An ihm orientiert sich die Verteilung nach dem EASY Verfahren. Neben der Einwohnerzahl der Bundesländer spielen auch die Steuereinnahmen eine Rolle bei der Berechnung. Im Jahr 2015 nimmt Hamburg 2,52738 Prozent der nach Deutschland kommenden Menschen auf.

Außerdem wirft der Entscheider einen Blick in die Datenbank des BAMF, die MigrationsInfoLogistik (kurz MILo). Dort sind Fakten zu den unterschiedlichen Herkunftsländern gesammelt. Der Entscheider prüft also, ob Saidas Heimatstadt wirklich existiert, wo sie liegt und wie die aktuelle Lage in dieser Gegend ist. Als er bestätigt hat, dass Saidas Heimat tatsächlich in der Hand des IS ist, möchte er als nächstes nachprüfen, ob Saida auch wirklich aus dem Gebiet kommt. Zu diesem Zweck ordnet der Entscheider eine Sprachanalyse an.

Ein Sprachwissenschaftler, der auf den Osten Syriens spezialisiert ist, soll anhand von Saidas Sprechweise herausfinden, aus welchem Teil der arabischsprachigen Welt sie stammt. Für die Analyse führt Saida ein halbstündiges Gespräch mit einem Dolmetscher, das aufgezeichnet und an den externen Gutachter geschickt wird. Dieser stuft Saidas Angaben anhand von Satzbau, Dialekt und Aussprache heraus als realistisch ein.

Inzwischen liegt auch das Ergebnis der physikalisch-technischen Untersuchungen von Saidas Ausweis vor: Die Sachverständigen sind zu dem Schluss gekommen, dass es sich um ein echtes Dokument handelt. Saida lebt derweil weiter in der Schnackenburgalle.

Die Entscheidung

Auf Grundlage der Anhörung und der Ergebnisse der weitergehenden Recherchen muss der zuständige Mitarbeiter des BAMF über Saidas Asylantrag entscheiden. Diese Entscheidungsfindung kann Tage bis Wochen dauern. Für diese Zeit bekommt Saida eine „Aufenthaltsgestattung zum Zweck der Durchführung des Asylverfahrens“. Doch nach wie vor kann sie das Zeltlager nicht verlassen.

Das Ergebnis ihres Verfahrens verschickt das BAMF per Post. Um die Entscheidung rechtzeitig zu erfahren, fragt Saida täglich bei der Postausgabestelle der Erstaufnahmeeinrichtung nach. Einen Monat später kommt der erhoffte Brief : Saida wird als Flüchtling anerkannt. Sie darf in Deutschland bleiben.  Zunächst bekommt sie einen Platz in der Folgeunterbringung „Langelohhof“, einer Gemeinschaftsunterkunft für Frauen. Da sie noch keinen Job und daher kein Einkommen hat, besteht für Saida sogenannter Unterbringungsbedarf. Einen Anspruch auf eine solche Unterkunft haben neben Geflüchteten zum Beispiel auch Obdachlose. Durch ihren Status als Flüchtling hat Saida auch eine Arbeitserlaubnis. Sobald sie einen Job gefunden hat, kann sie selbst auf Wohnungssuche gehen und die Folgeunterbringung verlassen.

Durch den konstruierten Fall soll illustriert werden, wie ein deutsches Asylverfahren ablaufen kann. Der dargestellte Verlauf ist dabei idealtypisch und kann keine Allgemeingültigkeit beanspruchen. Im Einzelfall ergeben sich für die neu angekommenen Menschen an vielen Stellen Schwierigkeiten. Über die Hürden, denen beispielsweise Roma und Sinti im deutschen Asylsystem begegnen, lest ihr in diesem Artikel.

Eimsbüttel+

Weiterlesen

Ab dem 1. April ist der Besitz und Anbau von Cannabis in Deutschland legal. Welche Regeln dann gelten – und wobei noch immer Unklarheit besteht.

In eigener Sache
Fit in den Frühling

Der Frühling ist eine gute Gelegenheit, um nach den kalten Wintermonaten wieder aktiv zu werden und frische Energie zu tanken. Im April widmen wir uns deshalb Themen rund um Gesundheit, Ernährung und Bewegung.

In und um Eimsbüttel finden wieder zahlreiche Straßenfeste statt. Wo in diesem Jahr gefeiert, geschlemmt und geklönt werden kann.

„Der Geheime Garten“ hat eine zweite Filiale eröffnet. Mit einer Neuerung: Ein Café ergänzt den Blumenladen.

-
Neu im Stadtteilportal
Ahoi Velo Cargobikes

Kleiner Schäferkamp 12
20357 Hamburg

Eimsbüttel+

Stromtarif-Banner

Gratis für 1 Jahr

Lese ein Jahr gratis Eimsbüttel+ beim Wechsel zu Eimsbüttel Strom.*

*Nur für Neukunden Wechseln und Prämie sichern