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Die Grindelkatzen an der Oberstraße in unmittelbarer Nähe zur U-Bahn Station Hoheluftbrücke. Foto: Lea Müller
Die Grindelkatzen an der Oberstraße in unmittelbarer Nähe zur U-Bahn Station Hoheluftbrücke. Foto: Lea Müller
Street-Art

Kein Denkmalschutz für die Grindelkatzen

Der Antrag der SPD-Fraktion Eimsbüttel, das Gemälde der sogenannten Grindelkatzen an der Oberstraße unter Denkmalschutz zu stellen, wurde abgelehnt. Das Wandgemälde war 1982 legal entstanden. Doch wie stehen Kulturbehörde und Politiker zum Thema Street-Art, die überlicherweise illegal an Fassaden und Stadtmöbeln angebracht wird?

Von Karoline Gebhardt

Eine Katze schläft, die andere schaut geradeaus. Sie sitzen an einem offenen Fenster. Hinter den beiden die Alster inklusive Stadtpanorama. Das Haus an der Oberstraße zieren seit den 1980er Jahren die sogenannten Grindelkatzen. Der Künstler Hans-Gustel Agne‘ pinselte das fast 20 Meter hohe Kunstwerk an die Wand. Das Bild wurde im Jahr 1993 umfassend erneuert. Im Dezember 2016 hatte die SPD Fraktion Eimsbüttel einen Antrag auf Denkmalschutz gestellt. Diesen hat die Kulturbehörde für Denkmalschutz jedoch abgelehnt.

Die Katzen sind zu jung

„Unser Anliegen war zunächst einmal, herauszufinden, ob das Denkmalschutzamt das Bild für schutzwürdig erachtet oder nicht“, teilt Ernst Christian Schütt, Mitglied der SPD-Fraktion Eimsbüttel mit. Das Amt entschied sich vorerst gegen den Schutz des Wandgemäldes. „Wir haben es bei den ‚Grindelkatzen‘ mit einer Malerei von 1993 zu tun, die noch zu jung ist, um als Denkmal in Betracht zu kommen“, erklärt Pressesprecher Dirk Hertrampf die Entscheidung der Kulturbehörde für Denkmalschutz.

Ein zeitlicher Abstand zum Zeitpunkt der Entstehung sei notwendig, um die geschichtliche, wissenschaftliche oder städtebauliche Bedeutung des Wandgemäldes beurteilen zu können, so Hertrampf. In Schütts Augen ist der direkte Hamburg-Bezug durch Alster und Stadtpanorama der Katzen bemerkenswert. Er reagierte gelassen auf den abgelehnten Antrag, da keine Eile geboten sei. „Weder dem Haus noch dem Bild droht derzeit der Abriss.“ Schütt ist froh darüber, dass die Idee, die Grindelkatzen schützen zu lassen, nicht grundsätzlich verneint wurde.

Kunst als Gegenpol

„Kostenlose Kunst für jedermann, die zum Nachdenken anregt.“ So bezeichnet die Street-Art-Ikone Banksy die Intention hinter den Bildern, die an Wänden, Straßenlaternen, Mauern oder alten Stromkästen prangen. Auf unkonventionelle Art und Weise ist es Künstlern möglich, das Stadtbild mitzugestalten oder ihre Meinung kundzutun. Denn Street-Art ist nicht einfach nur das Anbringen von Farbe an eine Wand, sondern inhaltlich vielfältig, zum Teil provokant, politisch und sozialkritisch.

Etwa seit dem Jahr 2000 bezeichnet man Street-Art als eine Bewegung, die Hausfassaden und Stadtmöbel gestaltet. Eine einheitliche Definition existiert nicht. Da diese Art von Kunst überwiegend illegal ist, suchen die Künstler die Anonymität. Diese verschafft ihnen den Freiraum, einen Gegenpol zu herrschenden Konventionen darzustellen und offene Kritik am System zu üben.

Vandalismus oder Kunst?

Bei den Grindelkatzen in Harvestehude handelt es sich um ein legales Kunstwerk. Aus Sicht des SPD-Abgeordneten Schütt ist es aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Auch die Stadt hat bereits Anfang der 1980er Jahre die Straßenkunst als wertvoll für Hamburg erkannt. Seit 1981 fördert die Kulturbehörde „Kunst im öffentlichen Raum“. Im Rahmen dieses Programms können Künstler Förderanträge für die Realisierung von Kunstprojekten einreichen. Eine unabhängige Kommission gibt anschließend Empfehlungen für oder gegen die Umsetzung des jeweiligen Projekts ab. Die Entscheidung trifft die Kulturbehörde.

Nach Ansicht von Schütt sollten Street-Art-Projekte gefördert werden, solange sie genehmigt werden. Als Beispiel nennt der SPD-Politiker den Neubau am Eidelstedter Weg 10, an dem drei legale Graffitiwände entstehen. Auch das Gemälde an einem Hochhaus in der Lenzsiedlung ist ein Beispiel für legale Street-Art. Auch der Sprecher der Kulturbehörde für Denkmalschutz ist der Ansicht, dass „Street-Art mit ihren verschiedenen Ausdrucksformen durchaus als künstlerische Auseinandersetzung im und mit dem öffentlichen Raum betrachtet werden“ kann.

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