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Fast 500.000 Kinderpornos fanden die Ermittler auf dem Rechner des 38-jährigen Verurteilten. Foto: Anja von Bihl
Der Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den NDR wegen der "Nazi-Schlampe"-Bezeichung wurde vom Landgericht abgelehnt. Foto: Anja von Bihl
Antrag abgelehnt

Landgericht: Extra3 darf AfD-Politikerin „Nazi-Schlampe“ nennen

Das Landgericht Hamburg hat den Antrag der AfD-Politikerin Alice Weidel auf einstweilige Verfügung gegen den NDR zurückgewiesen. Die Satire-Show „extra3“ hatte Weidel Ende April in der Sendung als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet.

Von Max Gilbert

Alice Weidel von der AfD ist vor dem Landgericht Hamburg mit ihrem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Norddeutschen Rundfunk gescheitert. In der NDR-Satiresendung „extra3“ vom 27. April bezeichnete Moderator Christian Ehring die Politikerin als „Nazi-Schlampe“.

AfD-Politikerin Alice Weidel gegen Moderator Christian Ehring

In der Sendung war ein Ausschnitt einer Rede Weidels vorangegangen, in der sie forderte, die politische Korrektheit gehöre „auf den Müllhaufen der Geschichte“. Daraufhin kommentierte Moderator Ehring:

„Jawoll, Schluss mit der politischen Korrektheit! Lasst uns alle unkorrekt sein, da hat die Nazi-Schlampe doch recht. War das unkorrekt genug? Ich hoffe!“

„Nazi-Schlampe“ fällt unter Satire

Im Anschluss an die Sendung kündigte die AfD-Politikerin an, rechtlich gegen die Bezeichnung vorzugehen. Das Landgericht Hamburg lehnte den Antrag auf einstweilige Verfügung mit der Begründung ab, die Begriffe seien in „klar erkennbar satirischer Weise“ geäußert worden.

Foto: Anja von Bihl

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Die Satire sei „im konkreten Kontext der Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt“, so das Gericht. Die persönliche Diffamierung stehe dabei nicht im Vordergrund der Aussage. Als Spitzenkandidatin stehe die Antragstellerin im besonderen öffentlichen Blickpunkt und müsse auch überspitzte Kritik hinnehmen, argumentiert das Landgericht Hamburg weiter.

Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig, Weidels Anwälte haben angekündigt vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Beschwerde über die Zurückweisung einzulegen.

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