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Flamingos im Tierpark Hagenbeck. Foto: Lea Freist
Tierpark Hagenbeck

PETA stellt Strafanzeige gegen Hagenbeck

PETA erstattet wegen angeblicher Tierquälerei Strafanzeige gegen den Tierpark Hagenbeck und 19 weitere Zoos und Tierparks in Deutschland. Hagenbeck hat noch keine Anzeige vorliegen.

Von Fabian Hennig

Laut der internationalen Tierschutzorganisation findet im Tierpark Hagenbeck eine systematische Verstümmelung von Vögeln statt. Um gegen diese tierquälerische Praxis vorzugehen, erstattete PETA in vergangene Woche Strafanzeige gegen den Tierpark und 19 weitere Zoos und Tierparks in Deutschland.

Die Tierrechtsorganisation fordert das Ende der systematischen Verstümmelung von Vögeln in zoologischen Einrichtungen und spricht sich grundsätzlich gegen die Haltung dieser Tiere in Gefangenschaft aus. Laut PETA werden in deutschen Zoos und Tierparks rund 10.000 flugunfähig gemachte Vögel gehalten.

Bald keine Flamingos mehr im Tierpark?

Wie PETA in einer Mitteilung schreibt, werden die Tiere durch regelmäßiges Beschneiden der Federn oder chirurgische Eingriffe flugunfähig gemacht. Diese Maßnahmen seien ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. PETA beruft sich dabei auch auf eine Antwort der Bundesregierung, die bereits 2015 nach einer Anfrage der Fraktion Die Linke gestellt wurde.

„Obwohl das Verstümmeln von Vögeln in Zoos gegen das Tierschutzgesetz verstößt, drücken die meisten Behörden und Bundesländer beide Augen zu“, so Dr. Yvonne Würz, Fachreferentin für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei PETA. „Den Wasservögeln wird auf grausame Art und Weise ihre natürliche Fortbewegung verwehrt, nur um sie den Besuchern in Freianlagen nett zu präsentieren.“

Vogelarten wie Flamingos und Pelikanen wird es durch den Eingriff unmöglich gemacht, sich artspezifisch fortzubewegen. Zudem sind die meisten der in Zoos gezeigten Arten nicht gefährdet, sondern dienen der bloßen Zurschaustellung.

Strafanzeige erfolgreich?

Dr. Jakob Hallermann vom Zoologischen Institut der Universität Hamburg glaubt nicht, dass die Anzeige von PETA Erfolg haben wird. Dennoch müsse geprüft werden, ob die Massnahmen wirklich gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wird. „Das Flügelstutzen per se ist durch das Tierschutzgesetz nur dann verboten, wenn kein vernünftiger Grund dahinter steckt – und das ist Auslegungssache“, erklärt Hallermann.

„Wenn man die Haltung von Tieren in Zoos als keinen vernünftigen Grund ansieht, ist man bei der Strafanzeige der Ansicht von PETA, ansonsten wohl eher nicht“, erläutert Hallermann das Problem. Auch Freilandhühner und Gänse würden gestutzt und das tuhe den Tieren nicht weh, da in den Federn keine Nerven sind. Deswegen würden Geflügelzüchter auch nicht verurteilt, da sie nach einen vernünftigen Grund handeln, sagt der Ornithologe. „Eingesperrte Gänse wären unnatürlich und tierquälerisch.“

Im Gegensatz zum Flügelstutzen sieht Hallermann irreversible Methoden kritisch: „Da könnte durchaus das Tierschutzgesetz greifen: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Aber auch das wäre eine Auslegungssache der Gerichte, erklärt Hallermann. Ein Gutachter könnte zur Erkenntnis kommen, dass eine einmalige Operation dem Tier weniger Leid herbeiführt als das jährliche Flügelstutzen.

Bei Anfrage sagte der Tierpark Hagenbeck, dass bislang noch keine Anzeige vorliege.

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