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Lotto-Laden Osterstraße 172_Bernhard Haltenhoff_Monika Dzialas
Bernhard Haltenhoff hatte die Hoffnung für seinen Lotto-Laden in der Osterstraße schon aufgegeben. Foto: Monika Dzialas
Lotto Hamburg

Rettung für bangende Lotto-Läden

Aufgrund einer Verordnung für Lotto-Annahmestellen wollte die Innenbehörde die Lizenz der bestehenden Filialen nicht verlängern. Betroffene Betreiber sorgten sich um ihre Existenz. Doch der Beschluss des Verwaltungsgerichts lässt Aufatmen.

Von Monika Dzialas

Rund 450 Lotto-Annahmestellen gibt es in Hamburg. Doch Anfang diesen Jahres sollten plötzlich 14 Kioske ihre Lizenz zum Verkauf der Lose verlieren. Unter anderem waren davon auch drei Eimsbütteler Annahmestellen betroffen.

Grund dafür waren die Ende 2017 abgelaufenen Genehmigungen für die Hamburger Annahmestellen. Das Unternehmen Lotto Hamburg stellte daraufhin einen neuen Antrag, um die Zulassungen zu verlängern. Doch zuerst bekamen nicht alle Lotto-Läden eine Verlängerung von der Behörde für Inneres und Sport genehmigt.

Neue Verordnung für die Annahmestellen

Dies begründete die Innenbehörde mit der Annahmestellenverordnung. Darin wurde ein Mindestabstand der Filialen von 200 Metern in Industrie- und 500 Metern in Wohngebieten festgelegt. Die Behörde hatte diese Regelung bisher noch nicht angewendet und wollte sie in dem neuen Bewilligungszeitraum durchsetzen.

Die Proteste gegen die Baumfällung sind in der Unnastraße deutlich sichtbar. Foto: Jürgen Kahlert

Gericht verhängt Baustopp an der Unnastraße

Durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht haben Anwohner der Unnastraße die Verlegung der Haltestelle Goebenstraße vorerst gestoppt. Für Bäume mussten der geplanten Busbucht bereits weichen. Die Verkehrsbehörde hält ihre Planungen dennoch für richtig.

Für die Entscheidung, welche Läden keine Lizenz mehr erhalten sollten, „ist nicht der Umsatz entscheidend, sondern der Spieltrieb der Bevölkerung soll kanalisiert werden. Menschen sollen nicht auf illegale Weise Glücksspiel betreiben“, berichtet Madeleine Göhring von Lotto Hamburg.

„Ohne Lotto geht es nicht“

In Eimsbüttel traf es die Annahmestellen in der Osterstraße, Weidenallee und am Grindelhof. Der Betreiber des Kiosks in der Osterstraße Bernhard Haltenhoff fühlte sich im Stich gelassen und „von Lotto und der Innenbehörde verarscht“. Er konnte nicht verstehen, warum ausgerechnet sein Laden von der neuen Regelung betroffen war.

„Wurstmann“-Haus an der Osterstraße wird abgerissen

Letztes Jahr wurde das Haus in der Osterstraße 162 durch seine Verwahrlosung bekannt. Im September wurde der Abriss durch das Bezirksamt genehmigt. Nach Informationen der Eimsbütteler Nachrichten baut dort nun der Hamburger Architekt Hadi Teherani.

Haltenhoff fühlte sich durch das „totale Kuddelmuddel“ in seiner Existenz bedroht und fürchtete, den Laden schließen zu müssen. Die sonstigen Einnahmen durch Tabakwaren und Zeitungen würden zu wenig Umsatz bringen. „Ohne Lotto geht es nicht“, fügte er abschließend hinzu.

Auch der Kiosk in der Weidenallee hätte Verluste durch weniger Kundschaft verzeichnet.

Gericht entscheidet zugunsten der Lotto-Läden

Doch das Bangen hat ein Ende. Die betroffenen Lotto-Annahmestellen ließen die Entscheidung der Innenbehörde nämlich nicht auf sich beruhen und beantragten beim Verwaltungsgericht einen einstweiligen Rechtsschutz.

Lotto Hamburg wurde in diesem Zusammenhang zu einer Stellungnahme gebeten. Das Unternehmen betont, dass ihnen der Erhalt der Läden wichtig sei. Im Vorfeld wurden die Mitarbeiter geschult und die Filialen mit neuen Terminals ausgestattet.

Haspa Lotterie-Sparen Vereine. Foto: Tino van Mark

Haspa fördert regionale Vereine

Die Haspa hat auch im Jahr 2017 Eimsbütteler Vereine mit Geldern aus dem Fond des Lotterie-Sparens unterstützt. Von den insgesamt 26.000 Euro konnten neue technische Gestaltungsmöglichkeiten für regionale Einrichtungen geschaffen werden.

Das verantwortliche Gericht hat Ende Januar für die fünf Einsprüche im Eilverfahren entschieden, dass diese Annahmestellen weitergeführt werden dürfen. Aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts geht hervor, dass „die Abstandsregelung nur im Falle von Neueinrichtungen oder eines Betreiber- oder Leiterwechsels anzuwenden ist“. Somit konnten die Kioskbetreiber in der Weidenallee und am Grindelhof ihr Geschäft wieder aufnehmen.

Rettung für den Kiosk in der Osterstraße

Anschließend entschied das Gericht auch zugunsten der neun anderen Annahmestellen, die Einspruch eingelegt hatten. Im Zuge dessen sieht auch Herr Haltenhoff wieder „einen Silberstreifen am Horizont“, denn auch sein Kiosk fällt unter den Bestandsschutz und kann somit weiterhin betrieben werden. Die Lizenz wurde ihm für die nächsten drei Jahre verlängert und er „konnte am Wochenende wieder ruhig schlafen“.

Es bleibt abzuwarten, ob die Innenbehörde nun von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch machen wird oder die Lizenz für die nächsten Jahre garantiert ist.

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