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Der "Blitzer" steht zwar schon seit 2015 in Niedersachsen, ist aber noch nicht im Einsatz. Foto: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Geschwindigkeitskontrolle

„Section Control“: Bekommt Niendorf den Super-Blitzer?

In Niendorf wird der Einsatz einer in Deutschland neuartigen Blitzer-Technologie, genannt „Section Control“, geprüft. SPD und Grüne wollen die Straße „Niendorfer Gehege“ damit sicherer machen. Bislang wird diese Technik in Deutschland aber noch nicht eingesetzt.

Von Fabian Hennig

In vielen europäischen Ländern wird das Streckenradar „Section Control“ schon eingesetzt – darunter Österreich und die Niederlande. In Deutschland soll der Blitzer auch irgendwann zur Normalität werden. Anfang 2015 wurde auf der Bundesstraße 6 in der Region Hannover ein solches Gerät installiert. Seitdem wird die Technik im Labor noch getestet, zum Einsatz kam es bislang nicht. Die Innenministerkonferenz sieht die Abschnittskontrolle in Niedersachsen dennoch als Pilotprojekt für alle Länder an.

Nun soll „Section Control“ für die Straße „Niendorfer Gehege“ geprüft werden. Laut SPD und Grünen ist das Ziel, Gefahrenpunkte im Niendorfer Gehege insbesondere für Kinder, Fußgänger sowie Radfahrer zu minimieren. Die Straße verbindet die Bundesstraße mit der Vogt-Kölln-Straße und verläuft durch den nördlichen Teil des Erholungsgebietes Niendorfer Gehege.

Was ist „Section Control“?

Bei „Section Control“ handelt es sich um eine Anlage zur Überwachung der Geschwindigkeit auf einer bestimmter Strecke. Im Unterschied zu herkömmlichen Radaranlagen werden also nicht Geschwindigkeitsspitzen erfasst, sondern es wird die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer bestimmten Strecke ermittelt.

Die Blitzertechnik erfasst somit jeden Autofahrer, der zu schnell gefahren ist. Auch Raser, die kurz vor einer Radaranlage auf die Bremse steigen um anschließend wieder Gas zu geben. Anders als stationäre Anlagen verhindert dieses System eine nur punktuelle Verlangsamung des Verkehrs.

So funktioniert "Section Control". Foto: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
So funktioniert „Section Control“. Foto: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Noch kein Testbetrieb in Niedersachsen

„Es sollen zunächst die Ergebnisse des Pilotprojektes in Niedersachsen abgewartet werden“, heißt es von der Polizei Hamburg in einer kleinen Anfrage an den Senat aus dem Jahr 2015. Darin hält die Polizei Hamburg die Abschnittskontrolle grundsätzlich für ein geeignetes Mittel, um auf bestimmten, unfallbelasteten Streckenabschnitten das Geschwindigkeits- und Unfallniveau zu senken. Die Innenbehörde teilt aktuell mit, dass sie erst die Anfrage aus dem Bezirk abwarten würde.

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Wann der Pilotversuch in Niedersachsen  starten wird, steht derzeit nicht fest. „Momentan gehen wir davon aus, dass voraussichtlich im Laufe diesen Jahres mit einem Testbetrieb begonnen werden kann“, teilt das Niedersächsische Innenministerium mit. In einen Echtbetrieb könne man allerdings erst gehen, wenn die Anlage abschließend durch die physikalische-technische Bundesanstalt Braunschweig (PTB) zertifiziert ist.

Zu welchem Zeitpunkt die PTB ihr Zulassungsverfahren abgeschlossen hat, könne nicht prognostiziert werden. „In diesem Projekt zählt die Maxime Gründlichkeit vor Schnelligkeit, denn diese Art der Verkehrsüberwachung wird die Sicherheit im Straßenverkehr bundesweit verändern“, so das Innenministerium.

Fraktionen grundsätzlich dafür

„Um im Niendorfer Gehege die Unfallgefahr und den Lärm zu verringern, sollten wir auch mal neue Wege gehen“, sagt SPD-Fraktionsvorsitzender Rüdiger Rust. Die Messung per Streckenradar könnte sich hier gut eignen. „In Hamburg ist die ‚Section Control‘ natürlich neu. Deshalb haben wir das Bezirksamt um Prüfung aller Aspekte gebeten. Dabei sollten auch Fragen des Datenschutzes untersucht werden“, so Rust.

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Auch die CDU und die Linke finden den Vorstoß grundsätzlich gut, allerdings muss der Datenschutz eingehalten werden. „Es ist mit Sicherheit zu begrüßen, wenn Rasen auf vielfältige Art und Weise eingedämmt wird“, meint Fraktionsvorsitzender Rüdiger Kuhn (CDU). Dennoch hätte man erhebliche Zweifel, ob sich dieses System aufgrund der halterbezogenen Rahmen- und Vorschriftslage ohne Weiteres in Deutschland und Hamburg umsetzen lässt. Auch aus Datenschutzgründen ließe sich mit Sicherheit leicht gegen solche Systeme vorgehen. „Falls die Prüfungen Bedenken zerstreuen, wäre das für manche Strecken eine sinnvolle Ergänzung.“

Für Peter Gutzeit von der Linken Eimsbüttel ist das System ein wirksames Mittel gegen die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit. Allerdings gibt er zu Bedenken, dass ausgerechnet im wohnungsarmen Niendorfer Gehege eine solche Maßnahme nicht unbedingt gerechtfertigt sei. „Eine solche, sicherlich auch nicht kostengünstige Maßnahme, hätte in den unfallträchtigen Gebieten wie rund um den Eppendorfer Weg, der Kieler Straße oder dem Ring 2 seine unbestrittene und vorrangige Berechtigung“, erklärt er.

Datenschutz beachten

Laut Niedersächsischem Innenministerium ist der Datenschutz derzeit nicht das Problem. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) hätte mitgeteilt, dass einem beabsichtigten Pilotbetrieb für die Dauer von 18 Monaten aus datenschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich nichts entgegensteht. Diese Frage wird nun auch von Seiten des Bezirksamtes zu klären sein.

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Sobald nun die Anlage in Niedersachsen durch die PTB zertifiziert und für den regulären Betrieb freigegeben ist, startet zunächst die Testphase, in der Fahrzeuge und Geschwindigkeiten erfasst und gemessen werden – allerdings ohne Ahndung der Verstöße.

Nach Ablauf dieser Testphase startet schließlich der Pilotbetrieb über 18 Monte im sogenannten „Echtbetrieb“, in dem festgestellte Verstöße auch zur Anzeige gebracht werden. Die Niendorfer werden wohl noch etwas auf den Blitzer warten müssen.

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