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Neuordnung des Gefahrengebiets seit dem 9.1.2014
Neuordnung des Gefahrengebiets seit dem 9.1.2014

Gefahr des Gefahrengebiets

Am 4.1.2014 hat die Hamburger Polizei ein „Gefahrengebiet“ eingerichtet, am 9.01.2014 wurde eine Neuordnung gemeldet. Betroffen sind vor allem die Stadtteile St. Pauli, Altona-Nord und Altstadt und die Sternschanze. Die Eimsbütteler Nachrichten haben nach den Hintergründen gefragt.

Von Nora Helbling

Es ist ein Thema, das eine ganze Stadt aufwühlt. Unsicherheiten und Machtkämpfe befeuern die Diskussion um das „Gefahrengebiet“. Die Schilderungen der Ereignisse der letzten Wochen sind so unterschiedlich wie die Meinungen, die in diesem Chaos aufeinanderprallen. Aber es ist ein Thema, dass alle Menschen betrifft, nicht nur die, die innerhalb der betroffenen Stadtteile leben. Denn es geht um Grundrechtsfragen, die jeden Bürger etwas angehen.

Rechtliche Grundlage des Gefahrengebiets

Seit 2005 gibt es die Regelung zum „Gefahrengebiet“ in Hamburg, seitdem wurden zahlreiche Gebiete in ganz Hamburg zu „Gefahrengebieten“ erklärt, teilweise über mehrere Jahre hinweg. Die rechtliche Grundlage ist im Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei §4, Abs. 2, S. 1 PolDVG zu finden: „Die Polizei darf im öffentlichen Raum in einem bestimmten Gebiet Personen kurzfristig anhalten, befragen, ihre Identität feststellen und mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen, soweit auf Grund von konkreten Lageerkenntnissen anzunehmen ist, dass in diesem Gebiet Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden.“

Die Eimsbütteler Nachrichten sprachen mit Dr. Christian Ernst, Rechtswissenschaftler an der Bucerius Law School. Das größte Problem sieht Ernst in dem Gesetzestext, der die Existenz eines gefährdeten Gebiets voraussetzt, die hierfür notwendigen Kriterien jedoch nicht definiert.

Zweifel an Verfassungskonformität

„Wenn man sich diese Vorschrift genau anschaut, muss man sich fragen, ob sie ein Gefahrengebiet nur voraussetzt oder tatsächlich auch eine Befugnis verleiht, eines einzurichten.“ Eine Befugnis sei immer dann nötig, wenn die Verwaltung, die Behörde oder die Polizei in Grundrechte eingreift. Das, so Christian Ernst, wird durch die Ausrufung eines „Gefahrengebiets“ jedoch getan: „Ein ganzes Gebiet wird durch die Maßnahmen der Polizei beeinflusst: Viele Menschen werden davon abgehalten in das Gebiet zu gehen, sie kleiden sich anders. Das wird man als Grundrechtseingriff sehen müssen“, erklärt Ernst.

Das Gesetz weist darüber hinaus nicht aus, unter welchen Voraussetzungen die Einrichtung eines Gefahrengebiets geschehen soll. Christian Ernst vergleicht dies in einem Artikel mit der literarischen Eisberg-Theorie: Durch die Auslassung von Informationen bleibt nur die Spitze des Eisbergs zu sehen, der gewaltige Subtext liegt vor den Augen verborgen unter dem Meeresspiegel.

Apropos Auge: „Inaugenscheinnahme“ heißt lediglich all das zu kontrollieren, was mit den Augen wahrgenommen werden kann. Eine Durchsuchung der Gegenstände in einem Rucksack fällt nicht in diese Kategorie – nur wenn ein konkreter Verdacht besteht. Was ein konkreter Verdacht ist, was ein Gefahrengebiet zu einem solchen macht und in welcher Größenordnung dieses abgegrenzt wird, liegt momentan noch im vollen Ermessen der Polizei. Ein schwieriger Ansatz.

Sorge um die eigenen Rechte bleiben

2012 entschied das Verwaltungsgericht Hamburg, dass die Errichtung eines „Gefahrengebiets“ verfassungskonform ist, wenn die Vorschrift eng ausgelegt wird. Derzeit ist das Urteil in Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamburg.

Besorgniserregend ist die Lage in Hamburg weiterhin für viele. Am 9. Januar 2014 gaben die Eimsbütteler Pastoren und Mitarbeiter der ev.-luth. Kirchengemeinde Eimsbüttel eine öffentliche Erklärung ab. Mit großer Sorge haben sie die Errichtung des Gefahrengebiets beobachtet und kritisieren, dass „friedliche Demonstranten und Bürgerinnen und Bürger in diesen Stadtgebieten unter einen Generalverdacht gestellt und möglichen Zugriffen durch die Polizei ausgesetzt (werden). Wir empfinden dies als unverhältnismäßige Reaktion, die unsere demokratischen Freiheitsrechte einschränkt.“

Die Diskussion wird noch andauern: Die Eimsbütteler Grünen-Abgeordnete Antje Möller hat angekündigt die umstrittene Einrichtung des Gefahrengebiets in der übernächsten Woche in der Bürgerschaft debattieren zu wollen. Die innenpolitische Sprecherin fordert eine sofortige Aufhebung des Gefahrengebiets.

Update (13.01.2014): Die Polizei hat das Gefahrengebiet am Montagabend aufgehoben. Mehr dazu hier…

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