Sind Flüchtlinge „nicht gebietsverträglich“?
220 Flüchtlinge sollen im ehemaligen Kreiswehrersatzamt an der Sophienterrasse untergebracht werden. Einigen Nachbarn sind das zu viele. Sie befürchten offenbar laute Kinder, mehr Verkehr und wachsende Kriminalität. Beim Hamburger Verwaltungsgericht haben sie einen Eilantrag gegen das Projekt eingereicht.
Von Lisa EißfeldtIm ehemaligen Kreiswehrersatzamt in Harvestehude sollen ab nächstem Frühjahr 220 Flüchtlinge wohnen. Das Bezirksamt Eimsbüttel hatte am 29. September den Umbau des seit zwei Jahren nicht mehr genutzten Gebäudes genehmigt. Nun versuchen drei Anwohner, den Umbau mit einem Eilantrag beim Hamburger Verwaltungsgericht zu verhindern. „In der Sache wehren sich unsere Mandanten nicht gegen die Einrichtung als solche, sondern gegen die Größe der Einrichtung“, erläutert Gero Tuttlewski von der Kanzlei Klemm & Partner, der die Kläger vertritt. „Eine Einrichtung für soziale Zwecke in dieser Größe ist für ein besonders geschütztes Wohngebiet nicht gebietsverträglich“ , so Tuttlewski weiter.
Baustufenplan stammt noch aus dem Jahr 1955
Für das Grundstück des Kreiswehrersatzamtes gelten besonders strenge Bau- und Nutzungsregeln, die in einem Baustufenplan festlegt sind, der noch aus dem Jahr 1955 stammt. Der Plan verbietet etwa „gewerbliche und handwerkliche Betriebe, Läden und Wirtschaften sowie Leuchtreklame“.
Nach Berichten des Hamburger Abendblatts, dem der 25-seitige Eilantrag vorliegt, geht es darin vor allem um Baurechtliches. Aber auch die Ängste der Anwohner spielen demnach eine Rolle: Sie befürchteten Unruhe, insbesondere durch Kinder, zunehmenden Verkehr und mehr Verbrechen, heißt es.
Hendrikje Blandow-Schlegel, Vorsitzende des Vereins Flüchtlingshilfe Harvestehude, sieht den Eilantrag gelassen. Er werde die Arbeit des Vereins, der sich die Unterstützung der Flüchtlinge zur Aufgabe gemacht hat, nicht beeinträchtigen. Nur die Begründung der Nachbarn – Lärm durch spielende Kinder – mache sie betroffen: „Ich dachte, wir wären in Hamburg weiter!“
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