
Eine Toilette für alle Geschlechter im Bezirksamt
Das Eimsbütteler Bezirksamt soll eine geschlechtsneutrale Toilette bekommen. Neben Damen- und Herren-Toiletten wird es zukünftig auch eine dritte Option geben. So soll die Diskriminierung von Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen wollen oder können, verhindert werden.
Von Vanessa LeitschuhWie in der letzten Bezirksversammlung beschlossen, soll das Bezirksamt Eimsbüttel eine geschlechtsneutrale Toilette bekommen. Mit geringem Aufwand kann so der Diskriminierung von trans- und intersexuellen Menschen entgegengewirkt werden.
Der Antrag werde nun von der Fachbehörde geprüft und dem Ausschuss Ende Januar vorgestellt werden, erklärt der Pressesprecher Kai Becker vom Bezirksamt. Erst dann gebe es genauere Informationen dazu, wann die Unisex-Toilette im Bezirksamt zu finden sein wird und wie die geschlechtsneutrale Toilettenbenutzung umgesetzt werden soll.
„Zum Abbau von Hürden im Alltag“
Die Toilette ohne Geschlechterteilung soll laut Antrag dem „Abbau von Hürden im Alltag“ für Menschen, die sich zu keinem Geschlecht eindeutig bekennen können, helfen.
Den Antrag zu den geschlechtsneutralen Toiletten im Bezirksamt Eimsbüttel stellte Cornelia Kost von der Grünen-Fraktion. Für das neue Stadtteilhaus in Stellingen sind bereits geschlechtsneutrale Toiletten in der Planung berücksichtigt.
Trans- und Intersexualität in Deutschland
Der Antrag soll auch zur Diskussion anregen, denn trans- und intersexuelle Menschen sind häufig mit Diskriminierungen konfrontiert.
Intergeschlechtlich ist, wer sich genetisch, anatomisch oder hormonell weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht eindeutig bekennen kann und somit nicht in die binäre Kategorisierung der Geschlechter passt. Offiziellen Schätzungen zufolge leben etwa 80.000 bis 120.000 intersexuelle Menschen in Deutschland.
Transsexuelle dagegen können zwar biologisch eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden, doch entspricht dies nicht der empfundenen Geschlechtszugehörigkeit. Nach Schätzungen des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind zwischen 1,1 und 1,5 Prozent der Menschen weltweit transsexuell.
Ein drittes Geschlecht
Im Jahr 2013 reagierte der Gesetzgeber und änderte das Personenstandsgesetz. Denn bis dato gab es im Geburtenregister nur die beiden Optionen „männlich“ oder „weiblich“, nach der Gesetzesänderung kann das Feld auch offen bleiben:
„Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.“
Ebenso ist eine nachträgliche Löschung des Geschlechts seitdem möglich.
Dennoch ist die Eintragung als „geschlechtslos“ nicht optimal entschied das Verfassungsgericht und erwirkte im letzten November die Einführung eines dritten Geschlechts. Der Gesetzgeber soll nun bis Ende 2018 eine Änderung des Personenstandsrecht beschließen und ein drittes Geschlecht als „inter“ oder „divers“ hinzufügen.