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Thomas Breyvogel informiert den Stadtplanungsausschuss über den aktuellen Sachstand zum Bebauungsplan "Harvestehude 15"
Thomas Breyvogel informiert den Stadtplanungsausschuss über den aktuellen Sachstand zum Bebauungsplan "Harvestehude 15". Foto: Lina Beling
Sophienterrasse

Sophienterrasse: Jetzt läuft alles nach Plan B

Wenn alles nach Plan läuft, da sind sich die Vertreter des Eimsbütteler Fachamts für Stadt- und Landschaftsplanung sicher, werden Mitte des nächsten Jahres 220 Flüchtlinge in das ehemalige Kreiswehrersatzamt an der Sophienterrasse einziehen. Am Dienstagabend besprach der Stadtplanungsausschuss den aktuellen Stand des neuen Bebauungsplans „Harvestehude 15“.

Von Lina Beling
Der Stadtplanungsausschuss befasste sich am Dienstag mit dem geplanten Bebauungsplan "Harvestehude 15". Foto: Lina Beling
Der Stadtplanungsausschuss befasste sich am Dienstag mit dem geplanten Bebauungsplan „Harvestehude 15“.  Foto: Lina Beling

Unterschiedlicher hätte die Atmosphäre nicht sein können. Während die öffentliche Diskussion über „Harvestehude 15“ am 7. Juli in der Aula des Wilhelm-Gymnasiums kontrovers und hitzig verlief, geht es bei deren Auswertung am Dienstag im Stadtplanungsausschuss nüchtern und sachlich zu. Thomas Breyvogel, Mitarbeiter im Fachamt für Stadtplanung, betont zu Beginn, was der Verwaltung bei der Umsetzung des Verfahrens besonders wichtig ist: „Wir legen Wert auf große Geschwindigkeit, um hier möglichst bald Flüchtlinge unterzubringen.“ Deswegen auch der ambitionierte Zeitplan, der momentan auch eingehalten werde. Laut Verwaltung wurden alle notwendigen Schritte, für die normalerweise viele Monate nötig sind, in wesentlich kürzerer Zeit geschafft.

Berechnungen

Ebenso wichtig sei eine hohe Rechtssicherheit. „Nicht, dass wir hetzen und uns nur schnell etwas zusammen schustern. Es muss auch auf dem Rechtsweg bestand haben“, so Breyvogel weiter. Vor Gericht ist unter anderem die geplante Anzahl von 220 Flüchtlingen ein Knackpunkt. Um diese zu ermöglichen, benutzt die Verwaltung eine Richtlinie der Hamburger Behörde für Soziales, Familie und Integration (BASFI). Es wird pro Person 15 Quadratmeter Wohnraum berechnet. Wenn man dies auf die Fläche des Kreiswehersatzamts anwendet, ist eine Unterbringung für 306 Menschen denkbar. Dies sei aber nur eine theoretische Rechnung aus Gründen der Rechtssicherheit, so Breyvogel. Es wird nach wie vor an der Zahl von 220 Menschen festgehalten, obwohl genau das die Richter als zu viel angesehen hatten – allerdings nach altem Baustufenplan.

Es geht an diesem Abend um viele kleine Einzelheiten: um Pkw-Stellplätze, die rechtliche Bezeichnung der Einziehenden und die korrekte Zweckbestimmung. Das alles muss geklärt werden, damit der Bebauungsplan auch auf lange Sicht eine rechtsgültige Grundlage ist. Denn das machte Breyvogel deutlich: „Wenn der B-Plan kommt, dann kommt er auf Dauer.“

Für die Ewigkeit

Als dritten wichtigen Punkt nennt Breyvogel die transparente Kommunikation. Deswegen habe man die öffentliche Plandiskussion im Juli nicht klassisch durchgeführt, sondern etwas „aufgepumpt“. Bürgerinnen und Bürger konnten die Baustelle in der Sophienterrasse besuchen, anschließend bei einer Veranstaltung diskutieren und die anwesenden Mitarbeiter befragen. Nach der Einschätzung des Fachamts gab es breite Sympathiebekundungen, aber auch einige Gegenstimmen und Befürchtungen. „Aus unserer Sicht war für das B-Planverfahren wenig Brauchbares dabei. Es war eher eine politische Diskussion“, so Breyvogel.

Im nächsten Schritt werden nun öffentliche Träger und Behörden Stellung nehmen. Im Oktober muss der Stadtplanungsausschuss dann der öffentlichen Auslegung zustimmen. Bei der öffentlichen Auslegung können nochmals alle Bürger Meinungen und Anregungen einreichen. Wenn diese nicht allzu umfangreich sind, rechnet das Fachamt mit der Feststellung des Bebauungsplans im April 2016. Dieser habe dann einen Ewigkeitswert.

Der bislang geltende Baustufenplan stammt aus dem Jahr 1955 und beruht auf der Baupolizeiverordnung von 1938. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hatte im Juni den Baustopp für den Umbau des ehemaligen Kreiswehrersatzamts bestätigt und sich wie die vorangegangene Instanz auf das Planrecht berufen. Die Begründung: Die geplante Flüchtlingsunterkunft passe nicht in ein „besonders geschütztes Wohngebiet“, wie es der alte Baustufenplan in Harvestehude vorsieht. Das Flurstück 801, Standort des ehemaligen Kreiswehrersatzamts, wird im neuen Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf bestimmt.

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