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„Made in Eimsbüttel“: 25.9.2022

Gutes und Einmaliges aus Eimsbütteler Werkstätten, Ateliers, Küchen und Kellereien

Die Pandemie hat viele Branchen hart getroffen, vor allem junge Unternehmen und Start-ups haben mit dem Neustart zu kämpfen. Damit diese sich den Eimsbütteler Kunden und Unternehmen präsentieren können, findet am 25. September ein bunter Markt auf dem Schulhofgelände der Telemannschule statt.

Faire Woche 2022

Der Osterstraße e.V. veranstaltet den Markt in Kooperation mit dem Kreativhaus Eimsbüttel e.V., den Eimsbütteler Nachrichten, dem eimsbuettel.shop und dem Weltladen Osterstraße im Rahmen der “Fairen Woche”. 

Seit 20 Jahren findet die “Faire Woche” jeden September statt. Auf dem Programm stehen Events, die den fairen Handel in der Region präsentieren. Der “Made in Eimsbüttel”-Markt fügt sich erstmalig mit fairen Produkten und Dienstleistungen in die Hamburger Veranstaltungsreihe ein. 

Veranstaltungszeiten

  • Sonntag 25.09.22 von 10:00 – 18:00 Uhr
  • Aufbau: ab 08:00 Uhr
  • Abbau: ab 18:00 Uhr

Veranstaltungsfläche

Schulhof Telemannschule, Telemannstraße 10 – Zufahrt über Tor am Heußweg, Ausfahrt Tor Telemannstraße

Standplatzanmeldung 25.9.2022

Anmeldeschluss ist am Dienstag, 20.9.2022 um 18:00 Uhr

Strom- und Wasserversorgung

Hinweis: Die Strompauschale beinhaltet die Kosten für die Gestellung von Stromkästen, den Bereitschaftsdienst und die Anschlüsse an das öffentliche Netz. Stromanschlüsse zwischen Stand und Stromanschlusskasten müssen selbstständig hergestellt werden. Die Entfernung zwischen Stand und Stromkasten beträgt max. 50 m. Eine Kabeltrommel ist selbst mitzubringen.

Hinweis: Die Wasserpauschale beinhaltet die Kosten für die Gestellung eines Trinkwasserstandrohrs, Wasseranschlusses in der Nähe des Standes. GK System. Montage in den Stand kann gegen Aufpreis vom Wasserdienstleister hergestellt werden. Ansprechpartner Fabian Gosch

Hinweis: die Ausschankgenehmigung nach § 12 GastG kostet 120,- € und wird zusätzlich zu den Standgebühren in Rechnung gestellt. Ohne Ausschankgenehmigung ist der Verkauf von Alkohol nicht gestattet.

Bedingungen & Datenschutz

Ich bestätige, dass ich bis hierhin alles und die untenstehenden Hinweise und Bitten gewissenhaft gelesen, verstanden und ausgefüllt habe und stimme den Standplatzbedingungen zu.

Hiermit erteile ich der EMU Eimsbüttel Media UG (haftungsbeschränkt) die Erlaubnis, die Daten (insbesondere meine Personenbezogenen), die ich hier angegeben habe, im Rahmen der Datenschutzerklärung zu speichern, zu veröffentlichen und mich zu kontaktieren. Sie können Ihre Meinung jederzeit ändern, kontaktieren Sie uns gerne unter: markt@eimsbuettelshop.

Noch ein paar kleine Hinweise und Bitten:

  • Eine freie Wahl der Standfläche ist grundsätzlich nicht möglich. Wir haben einen Aufstellplan.
  • Die Anmeldung zur Teilnahme am Markt ist verbindlich. Rücktritt von der Teilnahme kann nach getätigter Anmeldung nur aus besonderem Grund geschehen. Als Zahlungsziel wird der 21.09.2022 angesetzt und die Rückzahlung der Standgebühr ist auch bei nicht Teilnahme ausgeschlossen.
  • Für den Verkauf von Alkohol ist eine Ausschankgenehmigung nach § 12 GastG erforderlich. Diese Gestattung ist erforderlich, wenn Alkohol nicht kostenlos abgegeben wird und das Event öffentlich zugänglich ist. Die Schankgenehmigung kostet 120,- € und wird vom Osterstraße e.V. organisiert, hierfür muss jedoch die Absicht Alkohol zu verkaufen explizit bei der Anmeldung erwähnt werden.
  • Außerhalb der Auf- und Abbauzeiten ist das Parken und Fahren von Autos auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
  • Mit Rücksicht auf die Nachbarschaft bitten wir darum, bei Rückstau während der Auf- und Abbauzeit, den Motor abzustellen und Ruhe zu bewahren.
  • Es wird ein musikalisches Begleitprogramm geben. Daher bitten wir um Verständnis, dass keine eigene Musikanlage in Betrieb genommen werden kann.
  • Müll und Verpackungsmaterialien nehmt bitte am Ende des Tages zur Entsorgung mit.
  • Das Veranstalterteam besteht ausschließlich aus ehrenamtlichen Helferinnen. Ein Anspruch auf Perfektion besteht daher nicht, wenngleich sich alle sehr darum bemühen und ihr Bestes geben.
  • Die Aufstellfläche ist begrenzt. Unternehmerinnen/Künstlerinnen aus Eimsbüttel werden bevorzugt behandelt. Ansonsten gilt die Regel, wer zuerst will, darf.
  • Die Standgebühr dient als Unkostenpauschale für Organisation, Plakate, Flyer, Brainstorming, Kaffee und Kekse für die Ehrenamtlichen, externe Dienstleistungen wie Security, Toilettenwagen, Strom- und Wasserlogistik, Versicherungen, Gebühren, GEMA – und alles Unerwartete im Nachhinein. Spenden oder anderweitige Unterstützung für das Kreativhaus Eimsbüttel e.V. sind jedoch überaus willkommen.
  • Für das Wetter können wir leider keine Garantie übernehmen und bitten Euch daher, Vorkehrungen gegen Regen, Sturmböen und schlechte Laune zu treffen.
  • Für den Fall, dass bis dahin eine behördliche Begrenzung der Anzahl an Besucherinnen gilt, wird der Einlass über den Heußweg und der Auslass über die Telemannstraße geregelt.

Veranstaltungsbedingungen “Made in Eimsbüttel”-Markt

Allgemeines: Gopelikan GmbH (nachfolgend Veranstalter genannt) betreibt mit Erlaubnis der Freien Hansestadt Hamburg und in Abstimmung mit dem Verein Osterstraße e. V. den “Made in Eimsbüttel”- Markt. Die nachfolgenden Veranstaltungsbedingungen gelten ausschließlich für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Veranstalter und Standplatzmieter. Etwaige entstehende Bedingungen des Standplatzmieters wird hiermit widersprochen. Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mit der Unterschrift auf der Standplatzanmeldung erkennt der Standplatzmieter diese Vertragsbedingungen an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung Bewerberzulassung: Über die Zulassung des Standplatzbewerbers entscheidet der Veranstalter unter Berücksichtigung des Veranstaltungszieles und der zur Verfügung stehenden Fläche sowie der Eignung des Bewerbers. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen ohne Begründung zurückzuweisen. Ein Rechtsanspruch auf Zuweisung eines bestimmten Standplatzes besteht nicht. Durch die Zusendung der Rechnung an den Bewerber wird aus der verbindlichen Anmeldung ein Standplatzvertrag. Die erteilte Zulassung kann bis 20 Tage vor der Veranstaltung widerrufen werden, wenn sich die Voraussetzungen für die Zulassung gravierend verändern (z. B. Antrag auf Insolvenzeröffnung, Nichtzahlung des Standgeldes o. Ä.). Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das angemeldete Warenangebot einzuschränken bzw. für einzelne Produkte Exklusiv- und Lieferrechte zu vergeben. Behördliche Genehmigungen: Für den Geschäftsbetrieb erforderliche behördliche Genehmigung (gaststättenrechtliche Erlaubnis) erwirkt der Veranstalter bei der zuständigen Stelle für den Standplatzmieter. Der Standplatzmieter verpflichtet sich, auf seinen Stand in Verbindung mit der Veranstaltung anzuwendende gesetzliche Bestimmungen, u. a. die des Gaststättenrechts, Lebensmittel- und Hygienerechts, des Seuchenrechts, des Handel mit zulässigen Artikeln, des Wettbewerbsrechts, des Steuerrechts, des Wasserrechts sowie zu beachtende Gestattungen, Auflagen für Alkoholausschank und alle anderen betreffenden Gesetze einzuhalten. Grundsätzlich ist ein Umsatzsteuerheft oder die Bescheinigung über die Befreiung auf den Veranstaltungen mitzuführen. Standplatzbelegung / Untervermietung / Konkurrenzschutz: Die Belegung eines zugewiesenen Standplatzes ist von der termingerechten vorherigen Zahlung der hierfür vertraglich vereinbarten Vergütung abhängig. Veranstaltungsort und –zeiten ergeben sich aus der Standplatzbestätigung. Der Veranstalter ist befugt, Größe, Inhalt und Ausgestaltung der Stände sowie des Angebotes an Waren und Dienstleistungen anlassbezogen festzulegen (siehe Bewerberzulassung). Zu einem Stand gehören alle Bauteile inkl. Überdachung und Deichsel. Die Stände dürfen nicht fest mit dem Boden verbunden werden. Bauliche Veränderungen an Grund und Boden, sowie räumliche Ausweitung des Standplatzes über das vertragliche und festgesetzte Maß hinaus, sind unzulässig. Ausgewiesene Parkplätze für Standplatzmieter stehen nicht zur Verfügung. Dem Standplatzbetreiber wird grundsätzlich nicht gestattet, eigene Sponsoren im Rahmen des Standes mit einzubinden. Hierfür bedarf es einer schriftlichen Erlaubnis durch den Veranstalter. Eigene Medienkooperationen der Standplatzmieter sind nicht zulässig. Eine Kooperation kann nur in Zusammenarbeit mit dem Veranstalter zustande kommen. An den Gastronomieständen sind der Name und die Anschrift des Standmieters, die Verkaufspreise, Inhaltsstoffe sowie das Jugendschutzgesetz gut sichtbar anzubringen. Eine Untervermietung oder anderweitige Überlassung des Standplatzes ganz oder teilweise an Dritte ist nicht zulässig. Ein Konkurrenzschutz für Darbieten oder Verkauf gleicher Waren besteht nicht. Auf- und Abbau / Anlieferung: Die im Folgenden angegebenen Zufahrts-, Auf- und Abbauzeiten sind verbindlich und unbedingt einzuhalten. Werden die Aufbauzeiten nicht eingehalten, kann der Platz anderweitig vergeben werden.

Standaufbau: am Sonntag den 25.09.2022 08:00 – 10:00 Uhr

Standabbau: am Sonntag den 25.09.2022 ca. 18:00 – 20.00 Uhr

Während des Auf- und Abbaus sowie der gesamten Veranstaltung ist den Anweisungen des Ordnungsdienstes und des Veranstalters Folge zu leisten. Der Abbau muss bis zur vorgegebenen Zeit durchgeführt sein. Andernfalls hat der Standplatzmieter die Kosten für den Abtransport und Lagerung zu tragen. Strom-, Gas- und Wasserversorgung: Die Stromkosten beinhalten die Gestellung eines Stromanschlusses nebst Verbrauch, wie beantragt. Die Entfernung zwischen Verkaufsstand und Stromkasten beträgt maximal 50m. Stromanschlüsse zwischen Verkaufsstand und Stromanschlusskasten müssen selbständig hergestellt werden. Die Wasserkosten beinhalten die Gestellung eines Wasserzu- und Ablaufes in Reichweite von maximal 50 m. Das Einlassen von fetthaltigem Abwasser ist nur mit vorgeschaltetem Fettabscheider zulässig. Die Temperatur des Abwassers darf 30 Grad Celsius nicht überschreiten. Für jede Flüssiggasanlage ist als Nachweis der ordnungsgemäßen Beschaffenheit eine vom Sachkundigen des Gaslieferanten ausgestellte Prüfbescheinigung vorzulegen. Warenangebot: Der Standplatzbewerber ist verpflichtet, sein gesamtes Warensortiment in der Anmeldung anzugeben. Abweichungen vom vertraglich zugelassenen und vereinbarten Angebot sind nicht zulässig und müssen bei Aufforderung durch den Standbetreiber sofort entfernt werden. Bei Ausschank alkoholischer Getränke müssen auch alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden. Davon ist mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen als das günstigste alkoholische Getränk gleicher Menge. Wird einem Standplatzmieter nachgewiesen, dass er trotz fehlender Anmeldung Strom oder Wasser nutzt, ist der Veranstalter berechtigt, neben der anfallenden Gebühr gemäß Anmeldeformular einen Schadenersatz in gleicher Höhe zu fordern. Verhalten auf der Veranstaltungsfläche: Das Verhalten auf der Veranstaltungsfläche, sowie der Zustand des Standes und des notwendigen Bau- und Dekorationsmaterials sind so einzurichten, dass keine Personen oder Sachen geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Die Verkaufsstände müssen während der gesamten Veranstaltungszeit besetzt und geöffnet sein. Eine Rettungsgasse von mind. 4,5m, Feuerwehrzufahrten, Fluchtwege, Hydranten müssen freigehalten werden. Bei Behinderung kann der Veranstalter auf Kosten des Standplatzmieters den Stand räumen. Der Standmieter verpflichtet sich die Fläche im Umkreis seines Standes sauber zu halten, diesen sauber zu verlassen und den Restmüll selbst zu entsorgen. Eventuelle Kosten für Nachreinigung und Verschmutzungen des Standplatzes gehen zu Lasten des Mieters. (z.B.: ausgelaufenes Öl uvm.) Alle Wiedergabegeräte für eine musikalische / akustische Beschallung dürfen nicht ohne Genehmigung von Gopelikan GmbH betrieben / eingesetzt werden. Wenn Interesse besteht, muss ein Antrag gestellt werden. Voraussetzung ist, dass gesetzlich vorgegebene Lautstärkepegel eingehalten werden. Gopelikan GmbH ist berechtigt, bei dreimaliger Überschreitung des zulässigen Lautstärkepegels, ein Musikverbot auszusprechen. Die Lautstärke wird mittels Schallmessgerät von Gopelikan GmbH vor Ort ermittelt. Umweltaspekte (Reinigung und Abfallvermeidung): Einweg, Plastik- und Pappgeschirr sind nicht gestattet. Vorgeschrieben ist Mehrweggeschirr. Wiederholte Nichteinhaltung der Geschirrverwendung hat den Verweis von der Verkaufsfläche ohne Regressanspruch gegenüber dem Veranstalter zur Folge. Der Verkauf von Produkten jeglicher Marken in Dosen oder Glasflaschen ist untersagt bzw. nur gestattet, wenn dieses Getränk in Mehrwegbehältnisse umgefüllt wird. Der Standplatzmieter hat selbst für die Entsorgung der Verpackungen (auch Einwegflaschen) zu sorgen. Behördliche Strafen und Kosten, die sich aus der Nichteinhaltung der Geschirrverwendung ergeben, gehen in voller Höhe zu Lasten des Standplatzmieters. Zahlungs- und Teilnahmepflicht: Mit der Zusendung der Standplatzmietrechnung durch den Veranstalter ist ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen. Die Standplatzmiete ist 10 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Veranstalter kann bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen den bestätigten Standplatz anderweitig neu vergeben. Sollte der Standbetreiber den Vertrag kündigen, so ist er verpflichtet, den vereinbarten Preis jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer wie folgt zu zahlen. Die Kündigung muss schriftlich und per Einschreiben erfolgen.

– bei Kündigung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Rechnungssumme

– bei Kündigung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Rechnungssumme

– bei Kündigung ab 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Rechnungssumme

Kündigung des Standplatzvertrages: Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Standplatzbedingungen ist der Veranstalter berechtigt- ggf. mündlich- den Standplatzvertrag mit sofortiger Frist zu kündigen. Höhere Gewalt, Haftungsausschluss, Betriebshaftpflicht: Sollte der Vertrag wegen höherer Gewalt oder aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt werden können, so besteht nur ein Anspruch auf Rückzahlung der Standmiete abzüglich der vom Veranstalter bereits geleisteten und/ oder noch zu leistenden Zahlungen für diese Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Erstattung von Kosten sind ausgeschlossen. Muss der Veranstalter wegen höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen die Veranstaltung verkürzen oder vorzeitig abbrechen, so hat der Standmieter keinen Anspruch auf teilweise oder volle Rückerstattung der Standmiete. Für Schäden und Entwendungen während Auf- und Abbau und während der Veranstaltung übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Ein Ausschluss von der Veranstaltung auf Grund eines Verstoßes des Standmieters gegen die Veranstaltungsbedingungen begründet keinen Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Rechtslage des geltend gemachten Anspruches sowohl gegen Gopelikan GmbH, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der Standplatzmieter verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungshöhe.

Erfüllungsort / Gerichtsstand / Datenschutz :

Erfüllungsort ist Hamburg. Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten mit Kaufleuten ist Hamburg. Der Standplatzmieter nimmt Kenntnis davon und willigt ein, dass wir sämtliche Kundendaten im Rahmen der Zweckbestimmung erfassen, speichern, verarbeiten und nutzen. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Veranstaltungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.



Kontakt:

Arlette Andrae (Kreativhaus Eimsbüttel e.V.)
vorstand@kreativhaus-eimsbuettel.de
+49 171 7000991


Til Bernstein (Osterstraße e.V.)
bernstein@osterstrasse.de
+49 172 4178508


Jan Hoffmann (eimsbuettel.shop / Eimsbütteler Nachrichten)
markt@eimsbuettel.shop
+49 40 41 34 61 11

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