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Verzehr vor Ort
!Bis vorraussichtlich 10. Januar ist Verzehr vor Ort verboten!
Seit dem 2. November ist der gastronomische Betrieb in Restaurants, Cafés und Gaststätten in Hamburg verboten. Hotelsrestaurants sind von dieser Regelung insofern ausgenommen, dass eine Bewirtung der beherbergten Personen – mit nicht-touristischem Aufenthaltszweck – stattfinden darf. Eine Öffnung für andere Gäste ist nicht erlaubt. Der Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken ist zulässig. Die Maßnahmen gelten bis zum 10. Januar 2021.
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