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Infomaterial. Foto: Anja von Bihl

Eine Vollmacht für den Fall…

„Leben mit Demenz in Hamburg“ – unter diesem Motto steht eine Aktionswoche mit mehr als 150 Veranstaltungen, die am 15. September begonnen hat und noch bis zum 21. September geht. In Eimsbüttel hieß es am Mittwochnachmittag: „Noch entscheide ich!“

Von Anja von Bihl

Doch wenn ich infolge einer Demenzerkrankung nicht mehr dazu in der Lage bin – wer trifft dann Entscheidungen für mich und meine Gesundheit? Darüber wollten sich die Zuhörer im Pflegestützpunkt Eimsbüttel am Niendorfer Markt informieren.

Reges Interesse an den Informationen. Foto: Anja von Bihl
Reges Interesse an den Informationsbroschüren. Foto: Anja von Bihl

„Darüber haben Sie sicher schon vieles gehört,“ sagt Thilo Sobel vom Betreuungsverein Insel, „da ist wahrscheinlich alles ein bisschen richtig und vieles ein bisschen falsch.“ Er beschäftigt sich seit fünfzehn Jahren mit dem Thema Demenz und verschafft sich im Saal zunächst ein Bild davon, wie viele der Ratsuchenden mit dem Gedanken spielen, für den Fall einer zukünftigen Pflegebedürftigkeit eine Vollmacht zu erteilen. Es sind eine ganze Reihe und die Hälfte von ihnen weiß niemanden, zu dem sie so viel Vertrauen haben, um ihm eine solche Vollmacht zu übertragen.

Vorsorgevollmacht

Da könne man unterschiedlich vorgehen, so der Diplompsychologe. Eine Vorsorgevollmacht kann demnach erteilt werden, wenn man eine Person seines Vertrauens hat. Hier gibt es einen vorformulierten Text, der bundesweit gültig ist. Der Bevollmächtigte kann und muss umfassend entscheiden, sollte der Fall eintreten, dass man nicht mehr geschäftsfähig ist. Welcher Arzt soll hinzugezogen werden, soll die Mutter in eine Reha oder ein Heim, soll ihre Wohnung aufgelöst werden, was passiert mit ihren Sachen?

Thilo Sobel erklärt verständlich und ausführlich, in welchen Fällen die Vollmacht von einem Notar ausgestellt werden sollte oder wann eine Extravollmacht für die Bank erteilt werden muss.

Betreuungsverfügung

Kennt man niemandem, dem man diese Verantwortung übertragen kann, gibt es noch die Betreuungsverfügung. Darin kann man für den Fall einer Demenz einen Betreuer vorschlagen oder angeben, welche soziale oder kirchliche Einrichtung einen Betreuer aussuchen soll. Dieser muss vom Betreuungsgericht bestellt werden. Das Gericht kontrolliert dann auch, dass das Wohl und die Wünsche des Betreuten gewährleistet sind.

In Hamburg werden derzeit 25.000 Menschen betreut und, so Sobel, in den allermeisten Fällen läuft das gut. Ganz selten aber auch schlecht: „Vielleicht fünf Fälle gehen dann durch die Presse.“ Aber er hoffe immer aufs Gute, sagt er.

Patientenverfügung

Zusätzlich zur Vorsorgevollmacht oder zur Betreuungsverfügung sei es gut, eine Patientenverfügung zu unterschreiben. Darin sollte am besten ganz detailliert bestimmt werden, wie im Falle einer schweren Erkrankung oder Operation vorgegangen werden soll.

Thilo Sobel beantwortet auch Einzelfragen.  Foto: Anja von Bihl       Foto: Anja von Bihl
Thilo Sobel beantwortet auch Einzelfragen. Foto: Anja von Bihl

Umfassende Beratung

Es werden an diesem Nachmittag noch viele Einzelfragen gestellt und beantwortet. Für das umfangreiche Thema steht in Eimsbüttel der Pflegestützpunkt zur Verfügung. Die Mitarbeiter beraten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Garstedter Weg 13, am Telefon oder auch zu Hause. „Uns gibt es schon seit etwa fünf Jahren und wir würden uns freuen, wenn wir noch bekannter würden“, sagt Renate Bunge von der Bezirkseinrichtung.

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