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Die Polizei hat mit dem Zoll und dem Bezirksamt Eimsbüttel mehrere Kioske kontrolliert. Symbolfoto: Eimsbütteler Nachrichten
Die Polizei hat mit dem Zoll und dem Bezirksamt Eimsbüttel mehrere Kioske kontrolliert. Symbolfoto: Eimsbütteler Nachrichten
Jugendschutz

Polizei stellt 15 Strafanzeigen gegen Kioske

Die Polizei hat zur Sicherung des Jugendschutzes mehrere Kioske kontrolliert. Dabei wurden verschiedene Verstöße festgestellt.

Von Alexis Milne

Insgesamt 13 Kioske haben Mitarbeiter der Polizeikommissariate in der Troplowitzstraße und Sedanstraße kontrolliert. Zehn Betriebe wurden dabei wegen verschiedener Verstöße angezeigt. Das gab die Polizei Hamburg bekannt. Sie führte die Kontrollen am 5. Juni in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Eimsbüttel und dem Zoll durch.

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Dabei sei es um die Sicherung des Jugendschutzes gegangen, sagt Polizeisprecherin Nadia Papist gegenüber den Eimsbütteler Nachrichten.

Mehrere Strafanzeigen gegen Kioske

Im Zuge der Kontrolle seien 15 Strafanzeigen gestellt worden. Von den mutmaßlichen Verstößen richteten sich den Polizeiangaben zufolge vier gegen das Cannabisgesetz, sechs gegen das Tabakerzeugnisgesetz, drei gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz und zwei gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz.

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Bei den Verstößen gegen das Tabakerzeugnisgesetz gehe es um Snus, also „Luschtabak“, und beim Lebensmittel- und Futtermittelgesetz um sogenannte Nikotinbeutel. Inwiefern Kioskbetreiber gegen das Cannabis- und Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz verstießen, sei Papist nicht bekannt.

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Snus und Nikotinbeutel

Snus ist ein Tabakprodukt, das über den Mund aufgenommen wird. Es kann als loser Tabak oder in Beutelchen verpackt konsumiert werden und wird zwischen Zahnfleisch und Lippe positioniert. Der Verkauf von Snus ist in Deutschland verboten.

Nikotinbeutel ähneln Snus, enthalten aber keinen Tabak. Sie fallen unter das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz.
Der Verkauf ist ebenfalls illegal.

Vier Ordnungswidrigkeiten und illegale Vapes

Neben den Strafanzeigen der Polizei habe der Zoll eine Anzeige wegen illegaler E-Zigaretten (auch „Vapes“ genannt) gestellt, so Papist weiter.

Zudem wurden vier Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Sie beziehen sich auf nicht oder falsch ausgeschilderten Jugendschutz. Denn: Jeder Kiosk muss im Rahmen des Jugendschutzes über den Verkauf von Alkohol und Tabakprodukten informieren.


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