„Uni-Stalkerin“ muss in der Psychiatrie bleiben
Nadja B. muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes einstweilig in der Psychiatrie bleiben. Der Jura-Studentin wird vorgeworfen, einem Uni-Professor nachgestellt und fünf Personen angegriffen zu haben. Das Gericht geht wegen einer schweren psychischen Erkrankung von Schuldunfähigkeit aus.
Von Matthias BergerTraurige Berühmtheit erlangt hat die 40-Jährige als „Uni-Stalkerin“, die ihrem Professor nachstellt und nackt im Hörsaal auftritt. Videos davon kursieren im Internet. Seit Mitte Juli befindet sich die Beschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus. Gegen den Unterbringungsbefehl des Amtsgerichts Hamburg hatte die 40-Jährige zunächst erfolglos Beschwerde am Landgericht Hamburg eingelegt. Eine erneute Beschwerde hat der 1. Strafsenat jetzt verworfen.
Der Senat geht nach jetzigem Ermittlungsstand davon aus, dass die Jura-Studentin nach Abschluss des Verfahrens dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen wird. Daher sei schon zum jetzigen Zeitpunkt eine vorläufige Freiheitsentziehung gerechtfertigt.
Ist die Studentin eine Gefahr für die Allgemeinheit?
Voraussetzung für die Zwangseinweisung sei, dass der Täter aufgrund seines psychischen Zustands eine Gefahr für die Allgemeinheit ist. Auch mit den bereits begangenen Taten müsse die Beschuldigte ihre Opfer seelisch und körperlich erheblich geschädigt haben. Beides trifft nach Einschätzung des Senats auf Nadja B. mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ zu.
Nach Ansicht des Senats zeugen die Tatvorwürfe gegen die Jura-Studentin von einem erheblichen Gewaltpotenzial der Beschuldigten. „Hochwahrscheinlich“ habe sie innerhalb weniger Wochen fünf ihr kaum bekannte Personen ohne erkennbaren Anlass angegriffen. Dabei zielten die Attacken auf besonders sensible Körperregionen. Die Rede ist von Kinnhaken, Ohrfeigen und Kratzen im Gesicht. Auch mit Gegenständen soll die Beschuldigte auf ihre Opfer geworfen haben.
Nacktauftritt im Hörsaal
Neben der Angriffe auf Unbeteiligte wertet der Senat auch das Stalking eines Professors in Verbindung mit mehrfachen und massiven Gewaltandrohungen als erhebliche Straftat.
Nach Abschluss der Ermittlungen, insbesondere mit Blick auf die Frage der Schuldfähigkeit der Beschuldigten, wird die Staatsanwaltschaft über die Erhebung einer Anklage oder die Einleitung eines Unterbringungsverfahrens entscheiden. Zuständig für die Durchführung des Verfahrens und der Hauptverhandlung wäre das Landgericht Hamburg.