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Foto: Anja von Bihl

Urteil im „Fall Yagmur“

Nach dem Tod der dreijährigen Yagmur aus Billstedt hat das Landgericht Hamburg am Dienstag das Urteil gefällt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Von Katharina Kuhn
Landgericht Hamburg. Foto: Anja von Bihl
Landgericht Hamburg. Foto: Anja von Bihl

Das Landgericht verurteilte die Mutter des dreijährigen Mädchens am 25. November wegen Mordes und Misshandlung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Zur Begründung hieß es, die Frau habe grausam gehandelt und den Tod des Mädchens in Kauf genommen. Die Große Strafkammer hatte festgestellt, dass die Mutter ihr Kind über Monate hinweg geschlagen, gekniffen und getreten habe. Zum Todeszeitpunkt seien 83 Verletzungen feststellbar gewesen.

Spätestens in den letzten beiden Wochen vor dem Tod des Mädchens habe die Mutter bereits erkannt, dass die Verletzungen lebensbedrohlich für ihre Tochter seien, so die Große Strafkammer weiter. Am 18. Dezember 2013 starb Yagmur an den zahlreichen Verletzungen.

Vater schützte das Kind nicht

Laut Angaben des Gerichts litt die Mutter an einer Bindungsstörung, die nach der Geburt Yagmurs auftrat. Der Vater des dreijährigen Mädchens soll von den Misshandlungen seiner Frau seit Oktober vergangenen Jahres gewusst haben. Er soll zwar versucht haben, die Mutter zu einer Therapie zu bewegen. Aus Angst, das Jugendamt könnte ihm das Kind entziehen, habe er das Mädchen in den letzten Wochen vor seinem Tod jedoch nicht geschützt. Das Landgericht verurteilte ihn wegen Körperverletzung durch Unterlassen mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.

Ermittlungen gehen weiter

Der Tod Yagmurs liegt elf Monate zurück und der Fall ist auch mit dem Urteil nicht beendet. Bereits im Januar wurden Vorwürfe laut, dass das Bezirksamt Eimsbüttel nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen habe, um das kleine Mädchen vor Übergriffen zu schützen. Ermittlungen laufen gegen alle Personen, die für die Betreuung Yagmurs zuständig waren – wir berichteten.

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