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Andreas Lübcke vom "Old MacDonald" vor dem geöffneten Teil der Terrasse. Der Rest des Biergartens ist derzeit geschlossen. Foto: Teresa Runge
Andreas Lübcke vom "Old MacDonald" vor dem geöffneten Teil der Terrasse. Der Rest des Biergartens ist derzeit geschlossen. Foto: Teresa Runge
Außengastronomie

„Old MacDonald“: Gastwirt will seine Terrasse zurück

Seit 20 Jahren bewirtet Andreas Lübcke seine Gäste im „Old MacDonald“ am Stellinger Weg. Aktuell ist die Nutzung des Biergartens eingeschränkt. Jetzt klagt der Betreiber gegen die Verwaltung.

Von Teresa Runge

Sonnenschein, milde Temperaturen und lange Abende – es ist Hochsaison in den Eimsbütteler Biergärten. Doch auf der Terrasse des Old MacDonalds im Stellinger Weg bleiben viele Tische leer.

Seit Mai 2023 darf der Gastrobetrieb die Außenfläche hinter dem Haus nicht mehr nutzen. Grund ist ein baurechtlicher Streit mit dem Bezirksamt Eimsbüttel, der inzwischen beim Verwaltungsgericht Hamburg liegt. Zentraler Punkt der juristischen Auseinandersetzungen ist die Frage, ob die Nutzung der Terrassenflächen rechtmäßig untersagt wurde.

Der Biergarten als wichtige Einnahmequelle

Das Old MacDonald sei das erweiterte Wohnzimmer von Eimsbüttel, sagt Betreiber Andreas Lübcke. Dazu gehöre auch die L-förmige Terrasse, die seit Gründung des Lokals im Jahr 2005 als Biergarten genutzt werde.

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„Der Biergarten ist für uns existenziell und fängt die finanziell schlechteren Monate im Winter auf“, so Lübcke.

So fing alles an

Lübcke sagt, nachdem ein Sturm die Markise des Biergartens zerstört habe, entschied er, eine lärmreduzierende Überdachung anzubringen. Diese habe er mit dem Grundeigentümer der Fläche abgestimmt. Damals sei er davon ausgegangen, keine Baugenehmigung zu brauchen. Ein Irrtum, sagt er heute. Das Bezirksamt Eimsbüttel stoppte den Bau, zwei nachträgliche Bauanträge lehnte die Verwaltung ab. 

Infolge dieser Ereignisse, so Lübcke, sei die Nutzung der gesamten Terrasse infrage gestellt worden. Und auch das Bezirksamt Eimsbüttel gibt an: „Dem Betreiber wurde die Nutzung der baulichen Anlage per sofort untersagt und die Unterlassung der Wiederaufnahme der Nutzung auf Dauer angeordnet.“ Grund hierfür sei ein Bebauungsplan von 1949, nach dem sich die Fläche in einem Wohngebiet befinde und nur als Hof- und Vorgartenfläche genutzt werden dürfe.

Der Auslöser: die Holzüberdachung

Dass der Biergarten aufgrund eines Jahrzehnte alten Plans gesperrt wurde, mache Lübcke fassungslos. Seinen Angaben zufolge sei die Terrasse seit 2005 ohne Beanstandung genutzt worden.

Das Bezirksamt Eimsbüttel sieht das anders. Laut Pressesprecher Kay Becker habe das Bezirksamt das Lokal bereits 2012 aufgrund von widerrechtlich aufgestellten Tischen und Stühlen besucht.

Dieser Teil des Biergartens darf nicht genutzt werden: Andreas Lübcke steht neben der behördlichen Anordnung. Foto Teresa Runge
Dieser Teil des Biergartens darf nicht genutzt werden: Andreas Lübcke steht neben der behördlichen Anordnung. Foto Teresa Runge

Lübcke gibt an, damals zum Public Viewing auf der Grünfläche vor der Terrasse Stühle aufgestellt zu haben. Dies sei in Absprache mit der SAGA, der Grundeigentümerin der Fläche, erfolgt.

Auf erneute Nachfrage sagt Kay Becker, dass das Bezirksamt 2012 die Bestuhlung der Grünfläche bemängelt habe. Außerdem sei das Old MacDonald nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Erweiterung der Gaststätte nicht genehmigt sei. Andreas Lübcke bestreitet das. Gespräche zur Terrassennutzung hätten damals nicht stattgefunden.

Bußgelder und Haftandrohung

Nach der Sperrung der gesamten Terrassenfläche im Frühsommer dieses Jahres nutzte Andreas Lübcke den Bereich aus wirtschaftlichen Gründen weiterhin als Außengastronomie. „Wir haben uns für den Erhalt des Old MacDonalds und somit für unsere Mitarbeiter entschieden, mit dem Wissen, dafür teuer zahlen zu müssen“, sagt er.

Die Folge seien hohe Bußgelder gewesen. Nachdem Lübcke diesen mehrmals widersprochen habe, zahlte er die Bußgelder nach eigenen Angaben unter Vorbehalt.

Teilweise Freigabe, doch der Streit bleibt

Im März 2024 genehmigte das Bezirksamt Eimsbüttel schließlich eine Überdachung der Terrassenfläche im Giebelbereich. Der größere, rückwärtige Teil blieb weiterhin gesperrt. Laut Andreas Lübcke mache der Betrieb dadurch in diesem Sommer knapp 40 Prozent weniger Umsatz als in Vorjahren. Neben der wirtschaftlichen Belastung, betont er, sei auch die mentale Belastung durch den Streit enorm.

Kay Becker sagt: „Das, was wir genehmigen können, haben wir genehmigt.“ Für den laut Bezirksamt rechtswidrigen Terrassenteil im Hinterhof gebe es keinen Ermessensspielraum.

Jetzt folgt eine Klage

Anfang 2025 reichte die Betreiberfamilie deshalb Klage beim Verwaltungsgericht ein. Andreas Lübcke hofft, dass die Klage dazu führe, dass sich alle Parteien an einen Tisch setzen müssen, um gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.

Laut ihm habe die Verwaltung bisher jegliche Gesprächsangebote abgelehnt. Das Bezirksamt hingegen verweist auf kontinuierliche Kommunikation mit den zuständigen Fachabteilungen. Der Fall liegt nun beim Verwaltungsgericht. Aktuell sind laut Tobias Götz, dem Pressesprecher der Verwaltungsgerichte Hamburg, drei Verfahren vom Old MacDonald gegen die Stadt Hamburg offen. Verhandlungstermine stehen noch aus.


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