Streit um Außengastro: Jetzt reagiert das Bezirksamt Eimsbüttel
Die Verwaltung spricht von teilweise illegalen Bauten im Stellinger Weg. Warum jetzt alle Seiten auf einen Gerichtsentscheid hoffen.
Von Christiane TauerFür zwei Gastronomiebetriebe im Stellinger Weg steht derzeit viel auf dem Spiel: Kim’s Kitchen und Arian’s Pub bangen um ihre Außengastronomie. Die Betreiber haben vom Bezirksamt Eimsbüttel eine sogenannte Beseitigungsverfügung erhalten.
Diese besagt: Sie müssen die Terrassen auf ihren Außenflächen entfernen. Tun sie das nicht selbst, übernimmt es das Bezirksamt – auf ihre Kosten.
Derzeit keine Genehmigung für Außengastro
Nachdem zunächst die Gastronomen ihre Sicht der Dinge geschildert haben, folgt jetzt die Stellungnahme des Bezirksamts. Darin stellt Pressesprecher Kay Becker klar, dass beide Betriebe derzeit keine Genehmigung für die in der Corona-Pandemie zusätzlich beantragten Außenflächen besitzen. Das Amt habe sie mehrfach darüber informiert, dass eine Nutzung von öffentlichen Flächen ohne eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis nicht gestattet ist.
Dabei stehen vor allem die „teilweise illegalen Bauten“ auf den Parkflächen im Fokus. Gegen sie richtet sich die Beseitigungsverfügung.
Holzkonstruktion und Pflastersteine sind illegal
Was mit „illegale Bauten“ gemeint ist: der gepflasterte Terrassenboden bei Kim’s Kitchen sowie die Holzkonstruktion bei Arian’s Pub.
Diese Bauten, so Becker, seien zu keinem Zeitpunkt von einer in den Vorjahren erteilten Genehmigung abgedeckt gewesen. Es handele sich um „eigenmächtig getroffene Baumaßnahmen“. Und diese verfolge das Bezirksamt konsequent.
Außengastro während Corona unbürokratisch genehmigt
Um den Streit um die Außengastro zu verstehen, ist zunächst aber ein Blick in die Vergangenheit notwendig. Hintergrund ist, dass während der Pandemie Nutzungsgenehmigungen für zusätzliche Außenflächen unbürokratisch erteilt wurden. 727 dieser Sondernutzungen habe der Bezirk für Gastrobetriebe gestattet, erklärt Becker. Darunter auch die für Kim’s Kitchen und Arian’s Pub, die beide im Jahr 2021 ihre Betriebe eröffnet haben.
Für 2023 sei der Bezirk dann in Absprache mit der Politik zu den Vor-Corona-Regeln zurückgekehrt. Das heißt, Außengastronomie genehmigt er nur in der eigentlichen Sommersaison von April bis Oktober. Parkplätze dürfen nur im Einzelfall sowie bei „entsprechender Begründung“ genutzt werden. Feste Aufbauten oder Heizgeräte sind weiterhin nicht erlaubt.
Viele Lärmbeschwerden wegen Außengastronomie
Bezogen auf Kim’s Kitchen und Arian’s Pub bedeutet das: Würden sie auf die Parkplätze vor ihrer Haustür lediglich Tische und Stühle stellen und ihre eigenmächtig errichteten Holzbauten sowie die Pflasterung zurückbauen, würde das Bezirksamt ihren Antrag auf Verlängerung der Sondernutzung durchaus „unvoreingenommen prüfen“. Das bestätigt Kay Becker. Es gebe viele andere Fälle, in denen das Bezirksamt Anträge „wohlwollend“ genehmigt habe.
Er gibt allerdings zu bedenken, dass im Falle des Stellinger Wegs massive Lärmbeschwerden aus der Umgebung vorlägen. „Dieses Kriterium wäre bei der Beurteilung einer Genehmigungsfähigkeit besonders zu berücksichtigen.“
Ein Antrag ging erst im Juli ein
Was den zeitlichen Ablauf angeht, so hätten beide Gastronomen im Herbst 2022 Anträge zur weiteren Nutzung der Parkplatzflächen für 2023 gestellt, erklärt Becker. „Beide Anträge haben wir mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass zu dem frühen Zeitpunkt noch keine politische Entscheidung über eine weitere Nutzung der Flächen vorliegt und um erneute Antragstellung im Laufe des Jahres 2023 gebeten.“
Daraufhin sei ein Antrag Ende Februar 2023 eingegangen, der zweite erst im Juli – nachdem die Betreiber eine Gelegenheit zur Stellungnahme in Form einer Anhörung bekommen hatten. Das Anhörungsschreiben sei den beiden Anfang Juni per Einschreiben zugestellt worden. Zuvor hätten das Amt sowie ein Mitarbeiter im Außendienst, der im Mai vor Ort gewesen sei, die beiden Gastrobetreiber mehrfach auf die Verstöße hingewiesen.
Widerspruch gegen Beseitigungsverfügung eingelegt
Die Gelegenheit zur Stellungnahme nutzten die Gastronomen offenbar nicht. „Eine Reaktion ist nicht erfolgt“, sagt Kay Becker. Daraufhin habe die Verwaltung die Beseitigungsverfügung geschickt, verbunden mit der Aufforderung, die Bauten bis zum 19. September zu entfernen.
Aktuell stehen sie immer noch. Rijad Asllani, Betreiber von Arian’s Pub, hat beim Verwaltungsgericht Widerspruch gegen die Beseitigungsverfügung eingelegt. Kinkeo Xayapheth, Betreiberin von Kim’s Kitchen, ist diesen Weg nicht gegangen. Wie in ihrem Fall verfahren wird, ist unklar.
Entscheidung des Gerichts steht noch aus
Das Bezirksamt wartet nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ab. Auf Nachfrage der Eimsbütteler Nachrichten teilt die Pressestelle des Gerichts mit, dass ein Entscheidungstermin voraussichtlich in ein bis zwei Wochen feststehen werde.
„Sollte es dabei zu keiner anderen Einschätzung kommen, halten wir unsere Forderung aufrecht“, sagt Becker. Das heißt: Sollten die Gastronomen die Bauten nicht selbst entfernen, werde das Amt den Rückbau vornehmen lassen und den Betreibern in Rechnung stellen. Die entfernten Aufbauten würden eingelagert werden.
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