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Nach dem Unfall versammelten sich Trauernde an der Unfallstelle.
Bei einer Gedenkaktion versammelten sich Trauernde an der Unfallstelle. Foto: Robin Eberhardt
Urteil

Tödlicher Radunfall: Bewährungsstrafe für LKW-Fahrer

Der LKW-Fahrer, der im Mai 2018 eine Radfahrerin erfasste und tödlich verletzte, wurde am Donnerstag zu 8 Monaten Bewährung und einer monatlichen Geldbuße verurteilt.

Von Alana Tongers

Im Prozess gegen den LKW-Fahrer, der im Mai letzten Jahres eine Fahrradfahrerin an der Osterstraße überfuhr und tödlich verletzte, ist am 14. November ein Urteil gefallen. Der 49-jährige Mann wurde vor dem Amtsgerichts zu 8 Monaten Bewährung verurteilt. Über einen Zeitraum von zwei Jahren muss er zusätzlich 200 Euro monatlich an das Zentrum für Kinder und Jugendliche in Trauer zahlen. Die getötete Radfahrerin hinterließ zwei Kinder.

Zentrale Frage des Prozesses war, ob der LKW-Fahrer die Radlerin hätte sehen können. Dazu waren 23 Zeugen sowie ein technischer Sachverständiger geladen. Er versuchte, den Unfall zu rekonstruieren. „Dabei kam er zu dem Schluss, dass der Fahrer die Frau nicht nur hätte sehen können, sondern sehen müssen“, so Kai Wantzen von der Pressestelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts.

Fahrer hätte Radlerin sehen müssen

Es gelang aber nicht zu ermitteln, aus welcher Richtung die 33-jährige Frau gefahren kam. Nur wenige unmittelbare Zeugen hätten den tatsächlichen Unfallhergang beobachtet. „Unterm Strich bleibt aber stehen: Egal von wo die Radlerin kam, wäre der LKW-Fahrer langsamer gefahren, hätte er sie sehen müssen“, so Wantzen.

Der LKW-Fahrer hatte die Radfahrerin am 7. Mai 2018 beim Rechtsabbiegen an der Kreuzung Osterstraße und Eppendorfer Weg erfasst und überfahren. Sie erlag ihren schweren Verletzungen am Unfallort. Noch am Abend des Unfalls versammelten sich etwa 200 Trauernde und stellten ein Ghostbike auf, um der jungen Frau zu gedenken.

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