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Demnächst kommt das Schild vor dem Paternoster wahrscheinlich wieder weg. Foto: Annika Demgen

Viva la Paternoster!

In den Paternoster im Bezirksamt Eimsbüttel einzusteigen, ist demnächst wieder legal. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Änderung der geltenden Betriebssicherheitsverordnung beschlossen. Seit dem 1. Juni dieses Jahres war es der Allgemeinheit verboten, mit dem klassischen Behördenaufzug zu fahren.

Von Annika Demgen

Seit Juni ist es nur „Eingewiesenen“ gestattet, den Paternoster im Bezirksamt Eimsbüttel zu betreten. Ein Wachmann wurde vor dem sogenannten „Personenumlaufaufzug“ postiert, der das bunte Treiben in der Lobby kontrollierte. Dem Pressesprecher des Bezirksamts Elmar Schleif zufolge, dürfen nur Mitarbeiter der Behörde den Schritt in den Non-Stop-Weg-nach-Oben wagen. Tatsächlich dürften sich jedoch die wenigsten von dem Warnschild abschrecken lassen.

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Nun ist dem Verbot jedoch ein jähes Ende beschienen, denn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Änderung der Verordnung beschlossen, die für das Schild vor dem Paternoster im Bezirksamt verantwortlich war. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte bereits am 1. Juni auf Facebook verkündet, dass sie das bundesweit geltende Verbot wieder aufheben wolle. In Zukunft soll die Fahrstuhl-Alternative auch wieder „von der Öffentlichkeit sicher benutzt werden“. Dafür werden Schilder gefordert, die den Nutzer über mögliche Gefahren aufklären und die Mitnahme von Lasten verbieten.

Auch wenn der Bundesrat der Änderung noch zustimmen muss, dürfte sich der Wachmann im Bezirksamt wieder anderen Aufgaben widmen.

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