
Haspa-Schütze erhält Bewährungsstrafe
Der Luftgewehrschütze, der im April einen 19 Jährigen in der Osterstraße angeschossen hatte, wurde am Donnerstag verurteilt. Er erhielt eine zwei jährige Bewährungsstrafe und muss nun Schmerzensgeld an das Opfer zahlen.
Von Franziska MartinDer Prozess gegen den Scharfschützen im Amtsgericht Hamburg ist nun zu einem Ende gekommen: Der Täter wurde am Donnerstag, 30. Oktober, zu zwei Jahren Bewährungsstrafe und einer Zahlung von 2.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.
Das 19 jährige Opfer war am 6. April bei der Haspa an der Osterstraße durch Schüsse aus der Wohnung des Täters aus einem Luftgewehr am Hals verletzt worden, wir berichteten. Er musste im Krankenhaus notoperiert werden.
Bei den Ermittlungen fand die Polizei, Presseberichten zufolge, noch weitere illegale Waffen in der Wohnung. Verurteilt wurde der Täter wegen gefährlicher Körperverletzung und illegalem Waffenbesitz.
Der 58-jährige Mann entschuldigte sich beim Opfer. Das Urteil fiel, laut Pressestelle des Amtsgerichts Hamburg, in dem Maß aus, weil der Täter geständig war, Bereitschaft zur Besserung zeigte und nicht vorbestraft war.