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Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige hat Anspruch auf Aufwandsentschädigung. Der neue Online-Service soll die Beantragung nun vereinfachen. Foto: Canva
Nachbarschaftshilfen für Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Aufwandsentschädigungen durch die Pflegeversicherung. Symbolfoto: Canva
Service

Versicherungen kommen für freiwillige Pflegearbeit auf

Nachbarschaftshilfen können pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen. Für das freiwillige Engagement eine Aufwandsentschädigung zu beantragen, soll nun einfacher werden.

Von Ella Schinkel

Einkaufen, waschen oder eine warme Mahlzeit kochen – Nachbarschaftshilfen unterstützen viele pflegebedürftige Menschen zu Hause. Sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind, kann die Pflegeversicherung eine Aufwandsentschädigung für die Pflegearbeit erstatten. Der Hamburger Senat gab nun bekannt: Die Beantragung soll sich mithilfe eines neuen Online-Services vereinfachen und beschleunigen.

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Das neue Angebot sei das Ergebnis einer Evaluation der Hamburgischen Pflege-Engagement-Verordnung. Ziel sei es, pflegebedürftige Personen zu unterstützen und ihnen ein selbstständiges Leben zu Hause zu ermöglichen.

Wer hat Anspruch auf Entlastung?

Alle Menschen, die zu Hause leben und pflegebedürftig sind, haben einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Abhängig vom Pflegegrad können die Beträge unterschiedlich hoch ausfallen. Zum Jahreswechsel wurde der monatliche Entlastungsbeitrag auf 131 Euro erhöht. Ab Pflegegrad 2 können zudem weitere ungenutzte Beträge aus der Pflegeversicherung dafür umgewandelt werden. So ist es möglich, dass nachbarschaftliche Hilfen bis zu 5 Euro pro Stunde erhalten. Alle angemeldeten Nachbarschaftshilfen sind zudem automatisch haftpflicht- und unfallversichert.

Der Entlastungsbetrag kann sowohl für freiwillige Nachbarschaftshilfe als auch für angestellte Haushaltshilfen genutzt werden.

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Aufwandsentschädigung beantragen

Der neue Online-Service soll es vereinfachen, Hilfeleistungen zu registrieren. Angaben und Nachweise können die Nutzer seit Kurzem direkt hochladen. Auch Haushaltshilfen und Betreuungskräfte, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt sind, können ihren Qualifikationsnachweis und gegebenenfalls ihren Arbeitsvertrag im Online-Portal zur Registrierung einfügen. Vorab müssen Helferinnen und Helfer sich bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe anmelden.

Die manuelle Eingabe und Prüfung der Daten entfällt durch die Nutzung des Online-Services. Registrierungen sollen dadurch unbürokratischer und schneller bearbeitet werden. Die Möglichkeit, Beiträge postalisch zu beantragen, bleibt weiterhin bestehen.


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