Verkaufsoffener Sonntag: Läden in der Osterstraße bleiben zu
In Eimsbüttel fällt der nächste verkaufsoffene Sonntag aus. Der Verein „Osterstraße e.V.“ hat keine Sonntagsöffnung beantragt – aus finanziellen Gründen.
Von Julia HaasEigentlich sollten am Sonntag Shopping-Fans in ganz Hamburg auf ihre Kosten kommen. Aus einem Einkaufsbummel über die Osterstraße wird jedoch nichts. Die Ladentüren bleiben zu – und das obwohl am 25. Oktober der Corona-bedingt ausgefallene verkaufsoffene Sonntag von April nachgeholt werden sollte.
Aus finanziellen Gründen entschied sich der Vorstand des Osterstraße e.V. dazu, für dieses Wochenende keine Sonntagsöffnung zu beantragen. Das erklärte Til Bernstein, zweiter Vorsitzender des Vereins.
Sonntagsöffnungen verursachen hohe Kosten
Denn für die verkaufsoffenen Sonntage gilt: Keine Ladenöffnung ohne Veranstaltung. So sieht es das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz vor. Geschäfte dürfen in Hamburg nur dann an einem Sonntag aufmachen, wenn in unmittelbarer Nähe und zur gleichen Zeit ein besonderes Ereignis stattfindet.
Nach Angaben von Bernstein kostet eine Sonntagsöffnung den Verein dadurch bis zu 5.000 Euro. Finanziert werden die Ausgaben durch Mitgliedsbeiträge und Erlöse aus Veranstaltungen, wie dem Osterstraßen- oder Weinfest. Aufgrund der Corona-Krise blieben die Einnahmen dieses Jahr aus. Bereits vor der Pandemie beklagte der Verein die hohe finanzielle Belastung durch Sonntagsöffnungen.
Wie geht es weiter?
Neben dem finanziellen Aspekt gibt es ein weitere Hürde. „Großveranstaltungen und Corona sind fast nicht zu vereinbaren“, meint Quartiersmanagerin Arlette Andrae. Entsprechend schwierig sei es, die Sonntagsöffnungen umzusetzen. „Einerseits sind Veranstaltungen unerwünscht, andererseits sind sie die Voraussetzung für verkaufsoffene Sonntage“, erklärt Andrae.
Für den 8. November ist ein weiterer verkaufsoffener Sonntag angesetzt. Ob dieser in Eimsbüttel stattfinden kann, zeige sich erst in den kommenden Tagen. Eine baldige Änderung des Ladenöffnungsgesetz sei laut Andrae nicht abzusehen.
Andere Länder, andere Regeln
Dass es auch anders geht, zeigt Nordrhein-Westfalen. Mit der Corona-Schutzverordnung hat die Landesregierung beschlossen, Ladenöffnungen an den Adventssonntagen zu erlauben. So soll der Kundenandrang in der Vorweihnachtszeit entzerrt werden – ein Konzept, das auch der Osterstraße e.V. begrüßen würde.