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Am 23. Februar geht es an die Wahlurne. Foto: Vanessa Leitschuh
Im Februar wird die 22. Hamburgische Bürgerschaft gewählt. Foto: Vanessa Leitschuh
FAQ

Wie funktioniert die Bürgerschaftswahl?

Am 23. Februar 2020 wählen die Hamburger ihre neue Bürgerschaft. Doch wer wird eigentlich gewählt? Warum gibt es zwei Stimmzettel? Und wie kann ich meine Stimme abgeben?

Von Sophia Kleiner

Was ist die Bürgerschaft?

Die Bürgerschaft ist Hamburgs Landesparlament und somit das oberste Vertretungs- und Entscheidungsgremium Hamburgs, das die Bürger direkt wählen. Die Partei oder die Koalition, die bei der Wahl die meisten Stimmen holt, wählt im Anschluss den Senat und den Ersten Bürgermeister als Regierungschef. Für fünf Jahre entscheiden die Gewählten dann über die Zukunft der Stadt.

Wer steht zur Wahl?

Zur Bürgerschaftswahl 2020 treten insgesamt 733 Kandidaten an. Neben den großen Parteien SPD, Grüne, CDU, Linke, FDP und AfD stehen auch Kandidaten von kleineren Parteien, Wählergemeinschaften sowie freie Kandidaten zur Wahl.

Im Kandidaten-Check des NDR können sich Wähler über die einzelnen Kandidaten und deren politischen Themen informieren.

<strong>Warum gibt es zwei Listen?</strong>

Bei der Bürgerschaftswahl gibt es gleich zwei Stimmzettel: die Landeslisten (gelber Stimmzettel) und die Wahlkreislisten (roter Stimmzettel).

Auf dem gelben Stimmzettel werden fünf Stimmen an Kandidaten der zur Wahl stehenden Parteien in ganz Hamburg vergeben. Die Stimmen teilen wir auf eine Partei/Person oder mehrere Parteien/Personen auf. Die Landeslisten entscheiden über die Mehrheitsverhältnisse in der Bürgerschaft. Außerdem können Wähler darüber die Reihenfolge beeinflussen, in der die Kandidierenden einer Partei in das Landesparlament einziehen.

Weitere fünf Stimmen verteilen wir auf dem roten Stimmzettel an die Kandidaten unseres Wahlkreises. Hier bestimmen wir, welche Kandidierenden aus unserem Wahlkreis in die Bürgerschaft einziehen. Auf der Wahlkreisliste können sich auch Einzelkandidierende zur Wahl stellen. Anders als bei den Landeslisten kann auf dem roten Stimmzettel nicht einfach eine Partei gewählt werden.

Wer weniger als fünf Kreuze je Stimmzettel setzt, verschenkt zwar einen Teil seiner Stimmen, der Stimmzettel ist dennoch gültig. Bei mehr als fünf Kreuzen wird er jedoch ungültig.

<strong>Wer darf wählen?</strong>

Wahlberechtigt sind alle Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die am Wahltag 16 Jahre alt sind. Zudem müssen sie seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Hamburg gemeldet sein.

Ich habe keine Wahlbenachrichtigung bekommen. Was jetzt<strong>?</strong>

Jeder Wahlberechtigte erhält ab dem 20. Januar automatisch eine Wahlbenachrichtigung.

Wer diese bis zum 1. Februar nicht im Briefkasten hat, kann sich ab dem 3. Februar bei seiner zuständigen Wahldienststelle oder beim Telefonischen HamburgService unter der Rufnummer 115 melden. Bis zum 7. Februar ist ein Antrag auf Eintragung in das Wahlberechtigtenverzeichnis möglich.

Wahldienststelle Eimsbüttel
Grindelberg 66, 20144 Hamburg
Tel.: 040 42 80 12 680
E-Mail: briefwahl@eimsbuettel.hamburg.de

<strong>Wo kann ich wählen?</strong> <strong>Und was muss ich mitbringen?</strong>

Zur Wahlurne geht es ins zuständige Wahllokal, das auf der Wahlberechtigungskarte angegeben ist. Wer nicht weiß, wo er seine Stimme abgeben soll, kann außerdem beim Wahllokalfinder nachschauen.

Die Wahllokale öffnen am 23. Februar um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr. Um abzustimmen, müssen die Wähler ihre Wahlberechtigungskarte und ihren Personalausweis oder Reisepass vorzeigen.

<strong>Wie kann ich wählen, wenn ich am 23. Februar keine Zeit habe?</strong>

Wer am 23. Februar verhindert ist, kann bereits im Vorfeld per Briefwahl abstimmen. Dafür können Wahlberechtigte online einen Antrag ausfüllen. Nach Eingang des Antrags dauert es in der Regel drei bis vier Tage, bis die Wahlunterlagen zu Hause ankommen.

Spätestens um 18 Uhr muss der Brief mit den angekreuzten Stimmzetteln bei der zuständigen Bezirkswahlleitung vorliegen. Wird das zeitlich knapp, kann der Wähler seinen Umschlag auch persönlich bei der Anschrift auf dem roten Umschlag abgeben.

<strong>Wie kann ich Wahlhelfer werden?</strong>

Bis zu 15.000 Ehrenamtliche helfen bei Wahlen in den Hamburger Wahllokalen aus. Dabei kann jeder Wahlberechtigte auch Wahlhelfer werden. Interessierte können sich beim Bezirksamt Eimsbüttel melden oder online einen Antrag stellen.

Wie ihr den Bezirk Eimsbüttel unterstützen könnt und alles Wissenswerte zu dem ehrenamtlichen Einsatz, erfahrt ihr hier.

Bezirksamt Eimsbüttel
Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg
Tel. 040 42 801 28 96
E-Mail: wahlhelfer@eimsbuettel.hamburg.de

<strong>Wen soll ich wählen?</strong>

Die Frage aller Fragen. Bei der Entscheidungsfindung helfen Informationen zu den Parteien und Kandidaten auf den Internetauftritten der Parteien, Wählervereinigungen und Einzelkandidierenden, in Wahlbroschüren und an Infoständen.

Wer sich danach immer noch unsicher ist, kann den Wahl-o-Mat nutzen. Damit können Wähler herausfinden, welche Positionen der Parteien und Wählervereinigungen am besten zu ihnen passen.

In den nächsten Wochen haben Hamburger außerdem die Chance, die Politiker persönlich auf Veranstaltungen der Parteien zu treffen, die unter anderem auch in Eimsbüttel stattfinden.

Mehr zur Bürgerschaftswahl 2020:

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