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Die Linksfraktion Eimsbüttel berichtet von vermieteten Wohnungen in einer Senioren Wohnanlage. Foto: Ella Schinkel
Die Linksfraktion berichtet: Zimmer einer Seniorenwohnanlage in Schnelsen sollen unrechtmäßig vermietet worden sein. Foto: Ella Schinkel
Wohnraum

Linksfraktion: Zimmer in Seniorenwohnanlage an Monteure vermietet?

Die Eimsbütteler Linksfraktion geht davon aus, dass Zimmer in einer Seniorenwohnanlage in Schnelsen illegal an Monteure vermietet wurden. Was sagt das Bezirksamt dazu?

Von Ella Schinkel

Mehrere Zimmer der Wohnanlage „Betreutes Wohnen Schnelsen“ sollen für Monteure angeboten worden sein. Das berichtet die Eimsbütteler Linksfraktion und beruft sich dabei auf Anwohner, die sie darüber informiert hätten, sowie auf einen Link. Dieser führt auf die Internetseite “monteurzimmer.de”, auf der offenbar Wohnungen am Schleswiger Damm 188-192 zur kurzzeitigen Vermietung angeboten wurden. Mittlerweile ist die Seite nicht mehr erreichbar.

Vermietung der Wohnanlage nicht genehmigt

In einer Kleinen Anfrage machte die Linksfraktion das Bezirksamt Eimsbüttel darauf aufmerksam. Der Bebauungsplan sehe an der Stelle der Anlage Baugrundstücke für den Gemeindebedarf mit der Bezeichnung „Altersheim“ vor, heißt es in der Anfrage.

Dem Bezirksamt sei die Nutzung der Wohnanlage durch Monteure nicht bekannt. Es bestätigt aber: Eine Vermietung an Monteure sei grundsätzlich nicht zulässig, eine Beherbergungsstätte nicht genehmigt.

Reaktionen aus der Bezirksversammlung

Mikey Kleinert von der Linksfraktion zeigt sich über den möglichen Vorfall schockiert: „Das ist skandalös und muss sofort unterbunden werden. Seniorinnen und Senioren brauchen bezahlbaren Wohnraum und keine Konkurrenz durch Geschäftsreisende.“

Ihm gehe es bei der Angelegenheit auch um den sozialen Aspekt: Die Gesellschaft werde immer älter, der Bedarf an Pflegeplätzen steige.

Welche Maßnahmen können folgen?

Das Bezirksamt will den Vorfall nun überprüfen. Auf Nachfrage der Eimsbütteler Nachrichten heißt es, dass im ersten Schritt eine Anhörung der Eigentümer stattfinde. Diese erhalten dabei die Möglichkeit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern.

Je nach Ausgang der Prüfung könne die Bauprüfung im nächsten Schritt ein Verfahren zur „Herstellung der ordnungsgemäßen Zustände“ einleiten. Das ist ein Instrument der Bauordnung und dient dazu, sicherzustellen, dass Anlagen so genutzt werden, wie es die öffentlich-rechtlichen Vorschriften vorsehen.


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