Nach Nachbarschaftsaktion: Contra darf Außengastro wieder öffnen
Die Nachbarschaftskneipe Contra musste ihren Außenbereich schließen. Wie es dazu kam und wieso Gäste nun auch wieder draußen sitzen können.
Von Alexis Milne„Unser Dank gilt der Zusammenarbeit mit den Behörden“, sagt Michael Büchner wenige Momente, nachdem der entscheidende Anruf das Contra erreichte. Die Sportsbar in der Contastraße darf wieder draußen bewirten.
Nach einem Besitzerwechsel und einer Sammelklage aus der Nachbarschaft war das untersagt worden.
Contra Bar: Fußballkneipe zur WM eingeschränkt?
Das Contra definiert sich als Nachbarschaftskneipe und Treffpunkt für Fußball-Fans. Es gibt sie in dieser Form schon seit 2014, sagt Büchner. Er ist Stammgast des Contra. Die Kneipe liegt auf der Ecke Contastraße und Eppendorfer Weg – und hatte dort auch einige Außenplätze genutzt.
Nach Angaben des Bezirksamts Eimsbüttel hatte es zum Mai einen Betreiberwechsel gegeben. Anfang Juni habe das Amt eine Sammelbeschwerde von acht unterzeichnenden Anwohnenden „mit einem sehr detaillierten Lärmprotokoll“ erreicht.

Die Polizei habe daraufhin die Nutzung der Außenflächen untersagt und mehrfach Kontrollen durchgeführt. Der neue Betreiber hätte noch keine Genehmigung für die Außengastronomie beantragt oder erhalten. Der Antrag sei dann am 8. Juni gestellt worden.
Stammgäste starten Petition
Eine Gruppe von Stammgästen des Contra, darunter Büchner, reagierte auf das Verbot der Außengastro mit einer Petition. Denn: Für das Contra würden die Außenplätze gerade zur Zeit der Fußball-WM viele Einnahmen bedeuten. Die zu streichen, sei existenzgefährdend für die Nachbarschaftskneipe. Zum Redaktionsschluss haben über 600 Personen die Petition unterschrieben.
Während des Interviews mit den Eimsbütteler Nachrichten rief das Bezirksamt im Contra an. Der Bar wurde eine Sondernutzungserlaubnis erteilt, wie ein Pressesprecher auf Anfrage klarstellt. Diese sei mit einem Widerrufsvorbehalt in Hinblick auf weitere berechtigte Lärmbeschwerden und/oder Polizeieinsätze gefertigt worden.
Regeln der Außengastro
In der Außengastronomie gilt grundsätzlich: Sonntags und unter der Woche müssen die Außenplätze um 23 Uhr geschlossen werden, freitags, samstags und vor Feiertagen um 24 Uhr. Draußen Fernseher, Radios oder Musikinstrumente zu nutzen, ist dabei nicht gestattet. Das gilt auch für die Übertragung von WM-Spielen.
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