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Symbolfoto: Jan Hildebrandt
Brandstifter vor Gericht

Geldstrafen für Feuerteufel von Niendorf

Die Einsicht kam zu spät. Das Amtsgericht hat drei ehemalige Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Niendorf zu Geldstrafen verurteilt. Die Angeklagten hatten selbst Feuer gelegt, um es später mit ihren Kameraden löschen zu können.

Von Matthias Berger

Aus Sicht des Richters waren die Taten der Feuerteufel von Niendorf keine Bagatelle. In 41 Fällen von Sachbeschädigung waren die 20- bis 27-Jährigen angeklagt. Sie sollen in den Jahren 2013 und 2014 immer wieder Müllcontainer und Baustellentoiletten angezündet haben. Schaden: insgesamt 10.000 Euro. Ihr Motiv: Langeweile. Bei der Feuerwehr war ihnen zu wenig los, deshalb sorgten sie selbst für ihre Einsätze.

Bei seinem Urteil blieb der Richter über der Forderung der Staatsanwältin. Der 27-Jährige muss eine Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro zahlen und ist nun vorbestraft. Sein 20-jähriger Bruder war zum Zeitpunkt der Tat 17 beziehungsweise 18 Jahre alt. Aufgrund seiner Reifeentwicklung verurteilte der Richter ihn nach Jugendstrafrecht. Er kommt mit einer geringen Geldbuße und gemeinnütziger Arbeit davon. Der 25-jährige Freund der Brüder muss 900 Euro zahlen.

Feuerteufel halten Niendorf in Atem

Vor allem der 27-Jährige hatte offenbar gefallen an seiner Rolle als Feuerteufel gefunden. Insgesamt 22 Taten konnten ihm nachgewiesen werden. In 17 Fällen war er alleine nachts losgezogen und hatte Feuer gelegt. Sein Bruder war in neun Fällen, der Freund in 15 Fällen am Werk. Beide hatten ihre Taten stets gemeinschaftlich verübt.

Zugute kam den drei Angeklagten die Tatsache, dass sie seit ihren Brandstiftungsserie nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Der 20-Jährige hat eine Lehre begonnen, der 25-Jährige sich einer Therapie unterzogen und der 27-Jährige musste sich einer Krebserkrankung stellen. „Sie haben sich faktisch bewährt“, erklärte der Richter. Ansonsten hätte er zumindest im Fall des 27-Jährigen über eine Freiheitsstrafe nachdenken müssen.

Feuerwehr will das Geld der Angeklagten nicht

Den Vorschlag eines der Angeklagten, seine Geldstrafe an die Jugendfeuerwehr zu zahlen, lehnte der Richter entschieden ab. Es sei im Verlauf des Prozesses mehr als deutlich geworden, dass die Feuerwehr mit den Angeklagten nichts mehr zu tun haben wolle, „auch nicht auf einem Überweisungsträger“. Das Geld wird stattdessen gemeinnützigen Organisationen zugute kommen, die sich für behinderte Kinder engagieren.

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