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Der Zoll findet 12 illegale Arbeitskräfte auf Eimsbütteler Baustelle. Foto: Hauptzollamt Hamburg.
In den Baucontainern auf einer Eimsbütteler Baustelle fand der Zoll eine schlafende Person ohne gültigen Aufenthaltstitel. Foto: Hauptzollamt Hamburg
Zoll

Illegale Bauarbeiter auf Eimsbütteler Baustelle gefasst

Bei der Kontrolle einer Eimsbütteler Baustelle stößt der Zoll auf Bauarbeiter ohne Aufenthaltstitel und Arbeitsgenehmigung. Die Arbeitnehmer hatten sich teilweise im Obergeschoss und im Keller versteckt.

Von Marianne Bruhns
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Vergangene Woche haben Mitarbeiter des Zolls eine Baustelle in Eimsbüttel kontrolliert. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit traf dabei auf insgesamt zwölf Arbeitnehmer, die über keinen gültigen Aufenthaltserlaubnis verfügten. Zusätzlich hatten elf der Arbeitnehmer keine Arbeitsgenehmigung. Der Zoll ging einem Hinweis aus der Bevölkerung nach.

Bauarbeiter versuchten sich zu verstecken

Zunächst hatten die Beamten sieben Arbeitnehmer mit mazedonischen, serbischen und albanischen Pässen angetroffen. Nachdem sich einige der Arbeiter versteckt hatten, kontrollierten die Zollbeamten auch die weitere Baustelle. Dabei entdeckten sie mehrere Osteuropäer, die sich im Keller und Obergeschoss versteckten.

Eine andere Person fanden die Beamten schlafend in einem Baucontainer vor und übergaben sie an die Landespolizei, weil sie nicht bei der Arbeit angetroffen wurde. Laut Oliver Bachmann, Pressesprecher des Hauptzollamts, geht der Zoll davon aus, dass mindestens eine Person die Baustelle fluchtartig verlassen hat.

Strafen für Tätigkeit ohne erforderliche Erlaubnis

„Drittstaatsangehörige dürfen nur beschäftigt werden, wenn der Aufenthaltstitel zur Ausübung der Beschäftigung berechtigt“, so Oliver Bachmann. Werde eine Beschäftigung ohne die erforderliche Erlaubnis ausgeübt, könne das hohe Geldbußen und Strafen für den Ausländer, den Arbeit- und Auftraggeber nach sich ziehen.

Bevor die Staatsanwaltschaft darüber urteilt, müssten jedoch erst umfängliche Nachprüfungen stattfinden. Unter anderem prüfen die Beamten, wie bewusst den Arbeitgebern war, dass sie illegale Arbeitskräfte angestellt hatten. Wenn Subunternehmer eingesetzt werden, könnte es sein, dass die Arbeitgeber die Herkunft ihrer Arbeitskräfte nicht kennen. Außerdem ermitteln sie, ob der Arbeitgeber Mindestlohn gezahlt hat und nehmen einen Abgleich mit der Rentenversicherung und dem Jobcenter vor.

Die Arbeiter übergaben die Zollbeamten an die Ausländerbehörde, welche ihnen eine Ausweisung aus Deutschland erteilt.

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