NDR: Mehr Geld für Filme aus Hamburg
Die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein und der Norddeutsche Rundfunk haben ihre Partnerschaft verlängert. Der NDR wird in Zukunft seinen Förderungsetat um 200.000 Euro pro Jahr erhöhen.
Von Fabian HennigSeit 20 Jahren besteht die Partnerschaft des NDR und der FilmFörderung Hamburg – beziehungsweise der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (FFHSH). Nun wurde die erstmals im August 1997 abgeschlossene Kooperationsvereinbarung erneut verlängert.
Die Kooperation konnte dabei erstmals ausgebaut werden: Ab sofort stehen der FFHSH jährlich zusätzlich 200.000 Euro an Fördergeld zur Verfügung. Damit erhöht sich der freiwillige Beitrag des Norddeutschen Rundfunks auf insgesamt 1,2 Millionen Euro pro Jahr.
Filmstadt Hamburg stärken
„Die Entscheidung des NDR ist ein wichtiges Bekenntnis zum Film im Norden, zur hiesigen Filmförderung und der Qualität ihrer Arbeit“, erklärt Kultursenator Carsten Brosda. Für die Filmförderung biete das die Möglichkeit, ihre ambitionierte Förderpolitik intensivieren zu können. Auch Maria Köpf, Geschäftsführerin der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein, freut sich über den erfolgreichen Abschluss der Gespräche mit dem NDR: „Nach 20 gemeinsamen Jahren gehen wir gestärkt in die nächste Runde.“ Für sie sei die Aufstockung auch ein Bekenntnis zum Filmstandort und der hiesigen Branche.
Lutz Marmor, Intendant des Norddeutschen Rundfunks, erklärt, dass der NDR gemeinsam mit der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein viele erfolgreiche Projekte realisiert hätte. Darunter seien zum Beispiel die Nachwuchsreihe ‚Nordlichter‘, der preisgekrönte Fernsehfilm ‚Eine mörderische Entscheidung‘ oder aktuell die Kino-Produktion ‚Die Pfefferkörner und der Fluch des schwarzen Königs‘. „Wir freuen uns auf die Fortsetzung unserer guten Zusammenarbeit, die auch für die Zukunft gute Kino-und Fernsehfilme verspricht.“
Die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH unterstützt Kinofilme und außergewöhnliche Fernsehproduktionen aller Genres, vom Drehbuch über die Produktion bis zum Verleih und Vertreib.