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Mit vier Veranstaltungskonzepten hat der Osterstraßen e.V. die Behörden davon überzeugt, auch 2017 verkaufsoffenen Sonntage in der Osterstraße zu genehmigen. Symbolfoto: Fiona Kleinert
Konzepte genehmigt

Osterstraße: Verkaufsoffene Sonntage auch 2017

Viele Herausforderungen musste der Osterstraßen e.V. für die Genehmigung der verkaufsoffenen Sonntage im kommenden Jahr bewältigen. Dies ist gelungen. Mit seinem Veranstaltungskonzept hat der Verein die Behörden überzeugt. Vier Termine wurden jetzt genehmigt.

Von Ida Wittenberg

An vier verkaufsoffenen Sonntagen werden auch im Jahr 2017 die Geschäfte in Eimsbüttel ihre Türen öffnen: Das hat das Bezirksamt in einer Verordnung bestätigt.

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Die Termine legt die Behörde für Wirtschaft und Arbeit in Abstimmung mit den Bezirksämtern sowie der Handelskammer fest. Herausforderungen erwarten die einzelnen Verantwortlichen dann bei der Organisation: Der Anlass des verkaufsoffenen Sonntages muss an ein besonderes Ereignis in unmittelbarer Nähe geknüpft sein. Zusätzlich besteht die Vorgabe, dass die Kunden auf Grund des besonderen Ereignisses die Geschäfte aufsuchen – nicht ausschließlich um einzukaufen.

Organisatoren haben es geschafft

Alle Vorgaben hat der Osterstraßen e.V. erfüllt: Jetzt steht den verkaufsoffenen Sonntagen nichts mehr im Weg. Von 13 bis 18 Uhr dürfen die Geschäfte rund um die Osterstraße im kommenden Jahr ihre Türen öffnen. Den Startschuss gibt am 29. Januar die „Norddeutsche Geschenktauschbörse und Gutschein-Auktion“.

Danach folgen am 2. April der „Ostermarkt in der Osterstraße“, am 1. Oktober die „Kunstmeile in der Osterstraße“ und am 5. November „Die Welt zu Gast in Eimsbüttel“.

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Jetzt gehe es nur noch darum, die einzelnen Konzepte gelungen umzusetzen, damit jedes Ereignis ein voller Erfolg werde, erklärt Quartiersmanagerin Arlette Andrae vom Osterstraßen e.V.

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