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Ab dem 1. August können Termine für die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens bei den Hamburger Standesämtern gemacht werden. Foto: Freie und Hansestadt Hamburg
Ab heute können Termine für die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens bei den Hamburger Standesämtern ausgemacht werden. Foto: Freie und Hansestadt Hamburg
Vielfalt

Selbstbestimmungsgesetz: Ab heute können Termine vereinbart werden

Das neue Selbstbestimmungsgesetz erleichtert es, den Geschlechtseintrag und den Vornamen ändern zu lassen. Ab heute können Termine beim Standesamt beantragt werden.

Von Amelie Müller

Das neue Selbstbestimmungsgesetz erleichtert es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen zu ändern. Es tritt im November in Kraft. Termine können bereits jetzt vereinbart werden.

Schon jetzt Anfragen bei Standesämtern

Bei den Hamburger Standesämtern sind nach Angaben des Senats bereits vor dem 1. August rund 100 Anfragen zur Änderung des Geschlechtseintrags eingegangen. Das Standesamt Eimsbüttel habe schätzungsweise 25 bis 30 Anfragen erhalten, teilte Kay Becker, Pressesprecher des Bezirksamts Eimsbüttel, mit. Rechtskräftige Anmeldungen seien ab dem 1. August möglich.

Neues Gesetz: Das hat sich geändert

Für die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens reicht ab dem 1. November eine „Erklärung mit Eigenversicherung” gegenüber dem Standesamt. Zwischen der Anmeldung und der Abgabe der rechtlich bindenden Erklärung müssen entsprechend dem neuen Gesetz drei Monate liegen. Daher ist die Vereinbarung der Termine ab August möglich.

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Nur eine Änderung des Vornamens ist nicht möglich. Die Namensänderung muss in Verbindung mit der Änderung des Geschlechtseintrags erfolgen.

Selbstbestimmungsgesetz: kein Gerichtsprozess mehr nötig

Das im April vom Bundestag verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz löst das sogenannte „Transsexuellengesetz“ von 1980 ab. Bisher war für die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens eine gerichtliche Entscheidung und damit verbundene Zwangsbegutachtungen und Gerichtsverfahren notwendig. Betroffene empfanden das Verfahren als „entwürdigend“ und „diskriminierend“.

Kritik am neuen Gesetz: „Selbstbestimmung geht besser!“

Viele begrüßen das neue Gesetz, aber es gibt auch Kritik. Das Selbstbestimmungsgesetz sei ein erster, wichtiger Schritt in Richtung Entstigmatisierung, sagen Saskia und Christian vom Projekt „Selbstbewusst trans” vom Magnus-Hirschfeld-Centrum. „Dennoch haben erneut transfeindliche Narrative Einzug gehalten.“ 

Auch der Deutsche Frauenrat, der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland und andere Institutionen kritisieren den Gesetzestext. In der Kritik steht unter anderem Paragraf 6, der regelt, dass über das Hausrecht beispielsweise Transfrauen der Zutritt zu einer Frauensauna verwehrt werden kann. Damit würden Transpersonen unter „Generalverdacht eines gewaltvollen Verhaltens“ gestellt, so der Frauenrat.

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland kritisiert die dreimonatige Wartefrist und den Zwang, Geschlechtseintrag und Vornamen gemeinsam zu ändern.

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