Überteuerte Zimmer bei der Apostelkirche werden weiter vermietet
795 Euro für acht Quadratmeter – das Bezirksamt leitet ein Anhörungsverfahren gegen den Vermieter ein.
Von Sarah JaskulskiEin Zimmer nahe der Apostelkirche wird derzeit mit acht Quadratmetern für 795 Euro vom Mikroapartmentanbieter Stacey angeboten. Das entspricht einem Quadratmeterpreis von rund 99 Euro. Die Eimsbütteler Nachrichten hatten bereits im Frühjahr 2025 über die Wohnung berichtet.
Das Bezirksamt Eimsbüttel ist derzeit dabei, ein Anhörungsverfahren gegen den Vermieter einzuleiten. Geprüft werden sollen mögliche Verstöße gegen die Paragraphen 3 und 7 des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes. Diese regeln unter anderem die Ausstattung und Größe von Wohnraum und legen entsprechende gesetzliche Anforderungen fest.
Keine Heizung und eine mögliche Überbelegung
Dabei regelt Paragraph 3 die Erfüllung von Mindestanforderungen. Darunter fällt auch, dass eine Heizung im Zimmer vorhanden sein soll. Diese lässt sich jedoch auf den Bildern der Website nicht erkennen.
Paragraph 7 regelt die Überbelegung von Wohnungen. Dabei müsse für einzelne vermietete Wohnräume mindestens acht Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen.
Im Verfahren wird der Firma Stacey die Möglichkeit gegeben, sich zu den Punkten zu äußern.
Acht oder sechs Quadratmeter?
Laut Medienberichten soll das derzeit mit acht Quadratmetern angebotene Zimmer tatsächlich nur sechs Quadratmeter groß sein. Wie bereits im vergangenen Jahr berichtet wurde, handele es sich bei dem Objekt in der Straße Bei der Apostelkirche um eine Sechs-Quadratmeter-Fläche, die damals für 695 Euro angeboten wurde. Das Zimmer soll Teil einer Wohnung sein, die in vier sogenannte Mikroapartments aufgeteilt wurde. In einem aktuellen Bericht verglich die Hamburger Morgenpost den Vorjahrespreis mit der heutigen Forderung von 795 Euro. Da es sich mutmaßlich um dasselbe Zimmer handelt, wäre damit nicht nur der Preis gestiegen, sondern auch die Wohnfläche.
Anfragen dazu, wieso von verschiedenen Raumgrößen die Rede ist und welche Stellung sie zu den Anschuldigungen beziehen, blieben vonseiten des Anbieters Stacey unbeantwortet.

Fotos: Sarah Jaskulski (links), Frida Stadtlander (rechts)
Mietpreisbremse – Lücken im Gesetz?
Der Pressesprecher der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen bestätigte, dass die Mietpreisbremse mit Hilfe von möblierten Vermietungen und zeitlich befristeten Mietverträgen umgangen werden könne. Dabei kenne Hamburg das Problem und versuche seit Jahren, auf Bundesebene dagegen anzugehen.
Die Bezirksämter würden bereits heute gegen konkrete Verstöße des Wohnraumschutzes vorgehen. Dabei seien Anbieter wie Stacey bereits bekannt.
Die Miethöhe könnten die Hamburger Behörden über das Wohnraumschutzgesetz nicht direkt kontrollieren. Dafür sei hauptsächlich der Bund zuständig. Deshalb plane der Bund bei möblierten Wohnungen, den Möblierungszuschlag transparenter und begrenzter zu gestalten. Auch bei befristeten Mietverträgen sollen strengere Regeln gelten. Das Gesetzgebungsverfahren laufe derzeit noch.
Bei Ferien- und Kurzzeitvermietungen habe Hamburg dagegen bereits strengere Regeln eingeführt. Ab 2027 soll eine Wohnung grundsätzlich nur noch acht Wochen pro Jahr ohne besondere Genehmigung kurzfristig vermietet werden dürfen.
lokal. unabhängig. unbestechlich.
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