„Airbnb“ und Co. – Registrierung als Ferienwohnung jetzt Pflicht
Ab heute ist in Hamburg die Wohnraumschutznummer Pflicht, wenn eine Wohnung als Ferienwohnung angeboten wird. Bei einem Verstoß drohen bis zu 500.000 Euro Bußgeld.
Von Anna KorfWer in Hamburg seine Wohnung als Ferienwohnung anbieten möchte, muss ab heute die Wohnraumschutznummer vorweisen. Die Bürgerschaft hatte im Oktober letzten Jahres einen Gesetzesentwurf des Senats beschlossen, der eine Änderung des Wohnraumschutzgesetzes in Hamburg vorsieht. Ab dem 1. Januar dieses Jahres galt eine Übergangsphase, seit heute ist die Registrierung Pflicht. Das Gesetz gilt auch für alle Wohnungen, die über Plattformen wie Airbnb vermietet werden.
Was ändert sich?
Ab dem 1. April dürfen Anbieter von Ferienwohnungen nur noch acht Wochen pro Jahr vermieten. Für die Vermietung muss eine Wohnraumschutznummer angegeben werden. Diese kann online beantragt werden. Nach der Registrierung wird der Person direkt im Anschluss die Nummer zugeteilt, die sofort verwendet werden kann. Die Registrierungspflicht besteht auch, wenn Räume kostenfrei überlassen werden.
Wer seine Wohnung länger als acht Wochen für Feriengäste zur Verfügung stellen möchte, benötigt eine zusätzliche Genehmigung. Für diese Genehmigung muss das Bezirksamt kontaktiert werden.
Rund 700 Nummern in Eimsbüttel beantragt
Laut Stadtentwicklungsbehörde sind im Hamburger Stadtbereich erst 2.500 Wohnraumschutznummern beantragt worden. Allein über die Plattform Airbnb würden aber schon 9.000 Personen ihre Wohnung vermieten, so der Mieterverein zu Hamburg in einer Pressemitteilung vom 21. März.
Für Eimsbüttel gebe es momentan keine konkreten Zahlen, wie viele Personen ihre Wohnung als Ferienwohnung anbieten würden, berichtet Kay Becker, Pressesprecher des Bezirksamts. „Zukünftig können wir uns über das Instrument der Wohnraumschutznummer einen besseren Überblick dazu verschaffen“, sagt er. Bis zum 28. März hätten insgesamt 704 Personen eine Wohnraumschutznummer beantragt.
Bis zu 500.000 Euro Strafe
Bei einem Verstoß gegen das Gesetz drohen bis zu 500.000 Euro Bußgeld. „Unerlaubte gewerbliche Nutzung des dringend benötigten Wohnraums muss konsequent als Ordnungswidrigkeit geahndet werden“, sagt der Vorsitzende des Mietervereins zu Hamburg, Siegmund Chychla. Zusätzlich weist der Mieterverein darauf hin, dass die Genehmigung des Vermieters benötigt wird. Wer ohne Genehmigung vermiete, riskiere eine fristlose Kündigung.
Neben dem Wohnraumschutz wird die Registrierung auch auf die Bettensteuer Auswirkung haben. Mit Einführung der Wohnraumschutznummer muss jede Übernachtung gemeldet werden. Seit Anfang 2013 erhebt Hamburg eine Kultur- und Tourismustaxe, die nach dem Nettoentgeld pro Person pro Übernachtung bemessen wird. Zahlt der Gast 50 Euro, so wird 1 Euro Steuer fällig. Ausgenommen sind Übernachtungen von Geschäftsreisenden.
Zweckentfremdung aufdecken
Um eine Zweckentfremdung von Wohnraum aufzudecken, werden Internetrecherchen und örtliche Ermittlungen des Bezirksamts betrieben. Aktuell ist in Eimsbüttel eine Person in der Abteilung für Wohnraumschutz tätig. „Eine Aufstockung ist aber geplant“, prognostiziert Kay Becker.
Auch Mitteilungen von außen, beispielsweise Anzeigen von Nachbarn oder Anwohnern, helfen dabei, eine Zweckentfremdung aufzudecken. „Bei Auffälligkeiten durch die Internetrecherche und im Falle der erfolgten Anzeigen ist jeweils eine Ermittlung der Dienststelle Wohnraumschutz vor Ort erforderlich.“, berichtet der Pressesprecher. So solle der begründete Tatbestand der Zweckentfremdung festgestellt werden.