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Auch die Lehrbeauftragten der Uni Hamburg profitieren von der neuen Regelung. Symbolfoto: Katharina Überscher
Hamburger Hochschulen

Mehr Geld für Lehrbeauftrage

Die Wissenschaftsbehörde hat die Vergütungssätze für die Lehrbeauftragten an Hamburger Hochschulen auf einen Maximalsatz von 60 Euro die Stunde angehoben. Erstmals wurde auch eine Untergrenze für die Vergütung eingeführt. Ein wichtiger Beitrag zur fairen Gestaltung der Arbeitsbedingungen, meint die Behörde.

Von Louisa Grewe

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung hat die Obergrenzen für die Vergütungssätze von Lehrbeauftragten um 50 Prozent erhöht. Bisher durften die Hochschulen ihren Lehrbeauftragten maximal 40 Euro pro Stunde bezahlen. Dieser Maximalsatz wurde nun auf 60 Euro angehoben. Zugleich hat die Behörde erstmals Untergrenzen für die Vergütung eingeführt und stellt damit nach Angaben der Behörde eine faire Bezahlung für alle sicher. Die Untergrenzen schwanken je nach Art des Lehrauftrages zwischen 17 und 30 Euro die Stunde.

Faire Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft

Bereits in der letzten Legislaturperiode habe die Behörde für Wissenschaft einen Dialog mit den Hochschulleitungen, Personalräten und Gewerkschaften aufgenommen, um die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft zu beleuchten und steuernde Maßnahmen zu ergreifen. Dabei sei es zuletzt vor allem um wissenschaftliche Mitarbeiter gegangen. Nun wurde die Diskussion auch auf Lehrbeauftragte ausgedehnt und die Höhe der Lehrauftragsvergütung diskutiert und schlussendlich festgesetzt. „Eine wichtige Maßnahme auf dem Weg zu fairen Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft“, meint Katharina Fegebank, Senatorin für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung.

Attraktivität der Hochschulen steigt

Die neuen Richtlinien gelten für die Universität Hamburg, die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, die HafenCity Universität Hamburg, die Hochschule für bildende Künste Hamburg, die Hochschule für Musik und Theater Hamburg sowie die Technische Universität Hamburg-Harburg.

Einige der Hochschulen haben nach Angaben der Wissenschaftsbehörde berichtet, dass es vor allem in Fachbereichen wie den Ingenieurwissenschaften oder der Architektur zunehmend schwieriger werde, gute Lehrbeauftragte zu gewinnen. Durch die jetzt möglichen höheren Vergütungssätze soll die Suche nach guten Lehrbeauftragten erleichtert werden. „Der Beschluss ist ein positives Signal und ein wichtiger Schritt, um die Attraktivität des Hochschulstandortes Hamburg weiter voranzutreiben“, so Fegebank.

Erfahrungen aus der Praxis einbringen

Lehraufträge dienen der Ergänzung des Lehrangebotes. Nach Angaben der Behörde seien Lehrbeauftragte vor allem in der Lage, ihre Erfahrungen der Berufspraxis für die Studierenden nutzbar zu machen. So können niedergelassene Rechtsanwälte den Jurastudenten aus der Beratungspraxis und über Prozessstrategien berichten oder Architekten Einblicke in die praktische Abwicklung von Bauvorhaben geben. Ein Lehrauftrag ist üblicherweise keine Vollzeit-Beschäftigung: Das Volumen beträgt meistens 2 bis 4 Stunden pro Woche. Der Kern der Lehre müsse an allen Hochschulen deshalb durch verbeamtete oder angestellte Mitarbeiter erbracht werden, betont die Behörde. 

Regelung schon für Sommer 2017

Derzeit werden an der Universität Hamburg rund 1000 Lehraufträge pro Semester vergeben. Alle Hochschulen entscheiden selbst über die Vergabe der Lehraufträge. Auch die Vergütung der Mitarbeiter wird entweder individuell ausgehandelt oder von der Hochschule festgelegt. Daran ändere auch die neue Regelung nichts, so die Behörde. Keine Hochschule sei verpflichtet, den Höchstsatz zu bezahlen, die neue Regelung schaffe lediglich die gesetzlichen Möglichkeiten dazu. Lehraufträge werden semesterweise vergeben. Die Planungen der Hochschulen für das im April beginnende Sommersemester 2017 laufen bereits und die zuständige Behörde hat die neue Richtlinie jetzt in Kraft gesetzt, damit die Hochschulen die neuen Rahmensätze bereits zum Sommersemester für ihre Lehrbeauftragten nutzen können. 

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