„Patrioten an der Uni Hamburg“: Was bekannt ist – und was nicht
Ein Liste mit rechtsextremen Inhalten wurde von einer Wahl an der Universität Hamburg ausgeschlossen. Über das Thema wird viel diskutiert – dabei kursieren zahlreiche Spekulationen. Was ist bisher wirklich bekannt?
Von Julia HaasSeitdem bekannt ist, dass die Liste der „Patrioten an der Uni Hamburg“ von der anstehenden Wahl zum Studierendenparlament (StuPa) an der Universität Hamburg ausgeschlossen wurde, überschlagen sich die Reaktionen. Die einen hoffen auf eine Blaupause für Parteiverbote, die anderen sehen in den Vorgängen einen Einschnitt in die Meinungsfreiheit. Bei allen Diskussionen wird deutlich: Längst sind nicht alle Fragen geklärt – weder was die Entscheidung des Präsidiums des Studierendenparlaments angeht, noch was die Liste mit rechtsextremen Inhalten selbst betrifft.
Um welche Wahlen geht es?
Die Studierenden der Universität Hamburg wählen jährlich im Sommersemester ein neues Parlament. Bis zum 13. April konnten Wahlvorschläge eingereicht werden. Daraufhin hat das Präsidium des Studierendenparlaments eine vorläufige Kandidierendenliste veröffentlicht. Auf dieser fand sich auch die Liste der „Patrioten an der Uni Hamburg“.
Wahlberechtigt und wählbar sind ausschließlich an der Universität Hamburg immatrikulierte Studierende.
Warum sorgt die Liste der „Patrioten an der Uni Hamburg“ für Aufsehen?
Alle Listen wurden mit einer Selbstdarstellung veröffentlicht. Zu den „Patrioten an der Uni Hamburg“ hieß es: „Wir sagen klar nein zu Regenbogengaga.“ Die Gruppe stehe für deutsche Ehre und Stolz auf die Leistungen der Ahnen. Und: Die Universität müsse der nationalen Sache dienen. Weitere Passagen richten sich gegen Ausländer und queere Gruppen. So würde Deutschland von Ausländern überrannt und Feinde würden die „reine Kultur mit Schwulheit“ zerstören wollen.
Wenige Tage nach der Veröffentlichung schwärzte das StuPa einen Abschnitt der Darstellung – wegen des Verdachts, Gruppen auf rechtsradikale Weise herabzuwürdigen.
Was sagt der Verfassungsschutz?
Nach Angaben des Hamburger Verfassungsschutzes sei die „sehr plumpe, vulgäre und klischeehafte Ausdrucksform“ in der Listendarstellung auffällig. Diese unterscheide sich trotz inhaltlicher Übereinstimmung deutlich im Sprachgebrauch von sonstigen in Hamburg aktiven rechtsextremistischen Gruppen und Organisationen.
Am Montag, also vor dem Ausschluss der Liste von der Wahl, hieß es: Der Verfassungsschutz prüfe auch, „ob es sich tatsächlich um einen ernstgemeinten Versuch handelt, mit einer explizit fremden- und queerfeindlichen und nationalistischen Agenda im Studierendenparlament Fuß zu fassen oder möglicherweise nur um eine Provokation“.
Gibt es eine inhaltliche Prüfung, bevor Kandidaten zugelassen werden?
Nein. Das Präsidium des Studierendenparlaments weist eigenen Angaben zufolge Kandidaturanmeldungen, die nicht fristgemäß eingereicht wurden, unvollständig sind oder materiellen und formellen Vorgaben nicht entsprechen, zurück. Eine inhaltliche Prüfung finde nicht statt.
Wie ist das Präsidium mit der Liste der „Patrioten an der Uni Hamburg“ nach Veröffentlichung der vorläufigen Kandidatenliste umgegangen?
Der Präsident des Studierendenparlaments erklärte dazu am 15. April: „Der für viele Menschen verletzende und menschenfeindliche Inhalt der Selbstdarstellung der sogenannten „Patrioten an der Uni Hamburg“ sticht in der Masse der Selbstdarstellungen der Listen heraus und weckt den Verdacht, strafbare Inhalte zu transportieren, was allerdings nicht eindeutig ist. Daher wird dies ergebnisoffen unter Abwägung aller relevanten Entscheidungen und Normen geprüft. Dabei geht es insbesondere auch darum, eine massenhafte Verbreitung des Inhaltes durch den in den nächsten zwei Wochen versandten Wahlunterlagen beigelegten Informationsflyer über die antretenden Listen zu unterbinden, falls er tatsächlich rechtswidrig sein sollte.“
Am Montag, 20. April, folgte dann diese Entscheidung: „Wir haben den ersten Satz geschwärzt und um eine Erklärung ergänzt. Mehr ist aus unserer Sicht rechtlich nicht drin.“ Außerdem seien mehrere rechtliche Verfahren angestoßen worden, die auf eine Komplettzulassung und ein Komplettverbot zielten.

Wurde die Liste aufgrund ihrer Inhalte nicht zugelassen?
Am Dienstagnachmittag wurde bekannt, dass die Liste von der Wahl ausgeschlossen wurde. Das sei nach Angaben des StuPa-Präsidiums aus formalen Gründen geschehen. Das Präsidium sehe seine Aufgabe darin, die Wahl rechtssicher, transparent und gleichbehandelnd durchzuführen. Die Entscheidung sei daher ausschließlich auf die rechtliche Prüfung des konkreten Wahlvorschlags gestützt worden. „Das Präsidium trifft als Wahlleitung keine politischen Bewertungen von Listen. Unsere Aufgabe ist es, die demokratischen Verfahren sauber einzuhalten und für Rechtssicherheit zu sorgen“, erklärte Veit.

Um welche formalen Gründe geht es beim Ausschluss?
Auf Anfrage der Eimsbütteler Nachrichten erklärte das StuPa-Präsidium, die Gründe nicht nennen zu können.
Wer steht hinter den „Patrioten an der Uni Hamburg“?
Die Liste führt sechs Mitglieder auf. Eine Kontaktaufnahme war bisher nicht möglich. Online finden sich keine Hinweise, Webseiten oder Kontaktdaten zu den „Patrioten an der Uni Hamburg“.
Wir haben außerdem versucht, die auf der Liste aufgeführten Namen per Mail zu erreichen. Alle Studierenden an der Universität Hamburg verfügen über eine Uni-Mail-Adresse. Diese folgt immer demselben Schema (vorname.nachname@studium.uni-hamburg.de). Wir haben die Namen der Liste entsprechend eingefügt und Anfragen versendet. In vier von sechs Fällen kamen Fehlermeldungen zurück. In zwei Fällen scheinen die Mail-Adressen zu existieren. Das würde bedeuten: Es gibt mindestens zwei Studierende an der Universität Hamburg, die die Namen von Listenkandidaten tragen. Jedoch bekamen wir auch in diesen Fällen keine Rückmeldung.
Die Liste ist bei dieser Wahl erstmals in Erscheinung getreten und war dem Studierendenparlament zuvor nicht bekannt.
Wer hat die Liste der „Patrioten an der Uni Hamburg“ eingereicht?
Aus datenschutzrechtlichen Gründen könne das StuPa-Präsidium dazu keine Auskunft geben.
Wird überprüft, ob es sich bei den Wahlbewerbern tatsächlich um Studierende bzw. echte Menschen handelt?
Nach Angaben des StuPa-Präsidiums könne das nicht überprüft werden. Seit 2023 sei ein Datenabgleich, also ob es sich bei den Kandidaten um immatrikulierte Studierende handelt, nicht mehr möglich. „Diese Handhabe ist mit der DSGVO und der fehlenden Ermächtigung für die Datenermittlung an die Verfasste Studierendenschaft aufgetreten“, sagt Maximilian Arndt, Vizepräsident im Studierendenparlament.
Weiter heißt es: „Der Immatrikulationsstatus wird im Vorfeld oder während der Wahl nicht gesondert abgefragt oder überprüft. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Beteiligten jedoch, dass alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden. Wir gehen daher grundsätzlich von der Richtigkeit dieser Angaben aus, da falsche Angaben rechtliche Konsequenzen nach sich
ziehen könnten.“
Was sagt die Universität Hamburg zu den Namen hinter den „Patrioten an der Uni Hamburg“?
Der Pressesprecher des Präsidenten der Universität Hamburg sagt: „In Bezug auf die inzwischen vom StuPa ausgeschlossene „Liste 15“ kann die Universität Hamburg derzeit keine abschließende Bestätigung der Immatrikulation aller benannten Kandidierenden geben.“ Der Sachverhalt werde geprüft.
lokal. unabhängig. unbestechlich.
Eimsbüttel+

Mit Eimsbüttel+ hast du Zugriff auf alle Plus-Inhalte der Eimsbütteler Nachrichten. Zudem erhältst du exklusive Angebote, Deals und Rabatte von unseren Partnern.
