„Plump und vulgär“: Was der Verfassungsschutz bei einer Wahl an der Universität prüft [Update]
Die Studierenden der Universität Hamburg wählen ein neues Parlament. Für Aufsehen sorgt vorab eine Gruppierung mit rassistischen und nationalistischen Parolen.
Von Julia HaasZwischen verschiedenen Hochschulgruppen sticht eine mit rassistischen Botschaften hervor: die „Patrioten an der Uni Hamburg“. Es handelt sich scheinbar um eine Gruppe von Studierenden, die bei der anstehenden Wahl zum Studierendenparlament erstmals kandidieren. In ihrer Listendarstellung richten sie sich gegen Ausländer und Diversität.
Wie sich die „Patrioten an der Uni Hamburg“ äußern
Mitte Juni bekommt die Universität Hamburg ein neues Studierendenparlament. Die Vorbereitungen für die Wahl sind bereits angelaufen. Online wurden die vorläufigen Kandidierenden veröffentlicht. Zwischen den insgesamt 22 Listen und Einzelpersonen finden sich auch die „Patrioten an der Uni Hamburg“.
In ihrer Listendarstellung heißt es: „Wir sagen klar nein zu Regenbogengaga.“ Die Gruppe stehe für deutsche Ehre und Stolz auf die Leistungen der Ahnen. Und sie sagen: Die Universität müsse der nationalen Sache dienen.
Weitere Passagen richten sich gegen Ausländer und queere Gruppen. Sie wurden online inzwischen geschwärzt – wegen des Verdachts, Gruppen auf rechtsradikale Weise herabzuwürdigen.

Verschiedene rechtliche Verfahren angestoßen
Vom aktuellen Präsidenten des Studierendenparlaments an der Universität Hamburg, Paul Veit, heißt es auf Anfrage der Eimsbütteler Nachrichten, man habe sich nach einer internen rechtlichen Prüfung zur teilweisen Schwärzung der Listendarstellung entschieden. Bei der Prüfung ging es darum, ob mutmaßlich strafbare Inhalte wiedergegeben werden. Inzwischen seien weitere Verfahren angestoßen worden, die unter anderem auf ein Komplettverbot zielten.
Wird geprüft, mit welchen Inhalten Gruppen zur Wahl antreten?
Bei Anmeldungen von Kandidaten und Kandidatinnen könne grundsätzlich keine inhaltliche Prüfung der eingereichten Selbstdarstellungen erfolgen, sagt Veit. „Das Präsidium darf als Wahlleitung ausschließlich die Einhaltung formaler, materieller Vorgaben prüfen.“ Selbstdarstellungen seien erst dann zurückzuweisen, wenn ihre Inhalte eindeutig
rechtswidrig sind.
Die Liste „Patrioten an der Uni Hamburg“ trete bei dieser Wahl erstmalig an und sei bisher nicht bekannt gewesen. Zu überprüfen, ob hinter Wahlbewerbungen echte Menschen stehen, ist im Hochschulkontext bislang nicht zweifelsfrei möglich – nach Angaben von Veit bräuchte es für eine verlässliche Verifikation eine Anpassung des Hamburgischen Hochschulgesetzes.
Wie reagiert die Universität Hamburg?
Auf die Inhalte bezogen sagt Veit, eine Bewertung von Wahlwerbung stehe dem Präsidium des Studierendenparlaments nicht zu. Unabhängig davon positioniere man sich aber gegen Diskriminierung und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.
Was ist das Studierendenparlament? Was macht der Studierendenausschuss?
Das Studierendenparlament (StuPa) vertritt die Interessen der Studierenden gegenüber Universität, Politik und Öffentlichkeit und ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Universität. Es wird durch sein Präsidium vertreten. Die Arbeit basiert auf demokratischen und transparenten Verfahren.
Die StuPa-Wahlen finden jährlich im Sommersemester statt.
Das StuPa ist zudem für die Wahl und Kontrolle des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) zuständig. Dieser fungiert als Exekutive der Verfassten Studierendenschaft. Der AStA ist nach eigenen Angaben zur parteipolitischen Neutralität gegenüber den zur Wahl stehenden Listen verpflichtet. Direkte Maßnahmen gegen spezifische Wahllisten seien nicht möglich. Vom AStA heißt es jedoch: „Wir sind verpflichtet, das politische Bewusstsein und die demokratische Verantwortung zu fördern sowie uns für ein tolerantes, diskriminierungsfreies Miteinander einzusetzen.“
Auch von der Universität Hamburg heißt es, man kommentiere keine Selbstdarstellungen einzelner Gruppierungen in diesem Kontext. Jedoch bekenne sich die Universität ausdrücklich zu den Werten der freiheitlichen und demokratischen Grundordnung und verurteile jede Form von Diskriminierung, Hetze, Gewalt, menschenverachtenden Äußerungen und extremistischem Gedankengut.
Was selbst den Verfassungsschutz überrascht
Konkrete Prüfungen strebt das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz an. Die „Patrioten an der Uni Hamburg“ würden aufgrund ihrer Selbstdarstellung Anlass dafür geben, sagt die Presseabteilung. Auffällig sei die „sehr plumpe, vulgäre und klischeehafte Ausdrucksform“. Diese unterscheide sich trotz inhaltlicher Übereinstimmung deutlich im Sprachgebrauch von sonstigen in Hamburg aktiven rechtsextremistischen Gruppen und Organisationen.
Deswegen prüfe der Verfassungsschutz auch, „ob es sich tatsächlich um einen ernstgemeinten Versuch handelt, mit einer explizit fremden- und queerfeindlichen und nationalistischen Agenda im Studierendenparlament Fuß zu fassen oder möglicherweise nur um eine Provokation“.
Kundgebung vor dem Audimax geplant
Auf dem Campus der Universität Hamburg regt sich derweil Widerstand gegen die Gruppe der „Patrioten“. Die Hochschulgruppe des Internationalen Jugendvereins ruft zu einer Kundgebung am Donnerstag auf. Mit Blick auf die Listendarstellung heißt es: „Wir stellen uns klar gegen solche Aussagen und die Zunahme von rassistischer Hetze und Spaltung an unserem Campus!“
Bei Diskriminierung und Bedrohung: Anlaufstellen am Campus durch den AStA
Für Studierende, die sich durch Äußerungen am Campus diskriminiert, bedroht oder herabgewürdigt fühlen, bietet der AStA Unterstützung an:
– Antidiskriminierungsreferat
– Referat für internationale Studierende
– Queer-Referat
– Feministisches Referat
– Referat für chronisch kranke und behinderte Studierende
– Psychologische Beratung
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