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Am 23. Oktober beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Haspa-Schützen. Foto: Tim Eckhardt

Mutmaßlicher Haspa-Schütze vor Gericht

Fühlte sich ein Anwohner der Osterstraße durch Lärm gestört und griff deswegen zur Waffe? Diese Frage wird seit dem 23. Oktober vor dem Amtsgericht Hamburg-Mitte geklärt. Dort läuft der Prozess gegen den mutmaßlichen Haspa-Schützen.

Von Tanja Schreiner
Am 23. Oktober beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Haspa-Schützen. Foto: Tim Eckhardt
Prozessbeginn nach Schüssen vor der Haspa-Filiale. Foto: Tim Eckhardt

Weil sie sich zu laut unterhielten, soll ein Anwohner am frühen Sonntagmorgen des 6. April vor der Haspa an der Osterstraße mit einem Luftgewehr auf zwei junge Männer geschossen haben. Ein 19-Jähriger wurde lebensgefährlich am Hals verletzt und von Rettungskräften in ein Krankenhaus gebracht. Laut Polizeiangaben hat der mutmaßliche Schütze die Tat noch am selben Tag gestanden.

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Prozessbeginn

Seit Donnerstagmittag läuft am Amtsgericht Hamburg-Mitte der Prozess gegen den 57-jährigen Mann. Vor dem Schöffengericht muss sich der Angeklagte wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Ob weitere Prozesstage angesetzt werden und wann mit einem Urteil zu rechnen ist, entscheide sich nach dem ersten Tag vor Gericht, erklärte Justizhauptsekretär Ingo Frohböse am Hanseatischen Oberlandesgericht.

Laut der Polizei gestand der Angeklagte die Tat noch am selben Tag. Foto: Tim Eckhardt
Laut der Polizei gestand der Angeklagte die Tat noch am selben Tag. Foto: Tim Eckhardt

Bürgernähe und Transparenz

Dass der Fall vor dem Schöffengericht behandelt wird, hängt mit dem erwarteten Strafmaß zusammen. Denn ist generell eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und vier Jahren möglich, fällt dies unter die Zuständigkeit des Schöffengerichts. Dieses besteht aus einem Richter des Amtsgerichts und zwei Bürgern (Schöffen). Die Beteiligung von Laien trägt laut der Justizbehörde Hamburg dazu bei, Gerichtsprozesse bürgernäher und transparenter zu gestalten.

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