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Wohnungsgesuch in Eimsbüttel

Papiertiger gegen Leerstand

Meldepflicht, Bußgelder, Zwangsvermietung. Das verschärfte Wohnraumschutzgesetz, das der Stadtentwicklungsausschuss am Dienstagabend beschlossen hat, macht es möglich. Die Bürgerschaft wird dem Entwurf wohl zustimmen. Ob das geänderte Gesetz etwas bringt, ist allerdings fraglich.

Von Mandy Mülling

Es gibt genug Wohnungen in Hamburg. Nur nicht da, wo die Menschen wohnen wollen. Kaum ein Laternenpfahl in Eimsbüttel, der nicht mit Wohnungsgesuchen beklebt ist. Leerstehende Wohnungen passen da nicht so richtig ins Bild. Aber es gibt sie. Wie viele weiß allerdings in Hamburg niemand so genau, denn mit dem jetzigen, 30 Jahre alten Wohnraumschutzgesetz, läuft das ungefähr so:

Nachdem der Mieter ausgezogen ist, steht die Wohnung leer. 98,5 Prozent der Hamburger Vermieter erneuern die Fenster oder Fußböden oder vermieten gleich neu, der Rest nutzt die Wohnung als Spekulationsobjekt oder tut gar nichts. Das erfährt zunächst einmal niemand, schon gar nicht das zuständige Bezirksamt, weil es keine Meldepflicht für Leerstand gibt. Laut Gesetz darf die Wohnung eigentlich nicht länger als 6 Monate leerstehen – das wird aber selten bis gar nicht kontrolliert, weil das Bezirksamt dafür 1,5 Mitarbeiter zur Verfügung hat. Und so stehen Wohnungen wie die Wohnanlage an der Holsteiner Chaussee 227 in Schnelsen oder das bekanntere Grindelhochhaus in der Oberstraße einfach jahrelang leer.

Bußgeld bis 50.000 Euro

Weil das aber nicht so sein darf, hat der Stadtentwicklungsausschuss Dienstagabend dem SPD-Vorschlag für ein verschärftes Wohnraumschutzgesetz zugestimmt. Danach müssen Vermieter ihre leeren Wohnungen sofort beim Bezirksamt melden, länger als drei Monate darf keine Wohnung mehr leerstehen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Und damit Vermieter den Leerstand nicht mit Um- und Neubauarbeiten rechtfertigen, bei denen monatelang nichts passiert, müssen Wohnungen zukünftig befristet vermietet werden, bis tatsächlich gebaut wird. Der Mieterverein schätzt, dass in Hamburg bis zu 1.000 Wohnungen leer stehen. „Durch die neue Regelung könnten jährlich 200 bis 300 Wohnungen kurzfristig vermietet werden“,  so Marc Meyer von „Mieter helfen Mietern“.

Bezirksamt überfordert

In Eimsbüttel weiß das Bezirksamt nach eigener Aussage von 70 leerstehenden Wohnungen. Wie hoch die Dunkelziffer ist, weiß man dort nicht. Von Leerständen erfahren die Mitarbeiter im Bezirksamt meist nur durch Medienberichte oder durch Bürger. Oft sind es Mieter, die bemerken, dass sich in Nachbarwohnungen monatelang nichts regt. Aus Sorge um eine höhere Nebenkostenabrechnung wenden sie sich dann an das Bezirksamt oder den Mieterverein, der solche Anzeigen regelmäßig weiterleitet. Die Bezirksämter sind verpflichtet, allen offiziellen Anzeigen nachzugehen – natürlich nicht auf eigene Faust, sondern nach den Regeln des „Erläuterungsrundschreiben zur Durchführung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes (HmbWoSchG) vom 27. Mai 2010“. Das sieht in der Kurzfassung vor: terminierte Tatortbesichtigung mit den betroffen Parteien, Mängellisten, Anordnungsbescheide, Fristen, erneute Aufforderung zur Mängelbeseitigung, Zwangsgelder und natürlich erneute Tatortbesichtigungen.

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Umsetzung mangelhaft

Seit dem 28.02.2013 weiß man im Bezirksamt Eimsbüttel von den teils schon seit Jahren leerstehenden Wohnungen in der Holsteiner Chaussee 227 in Schnelsen. Das geht aus einer kleinen Anfrage der SPD-Bezirksfraktion hervor. Die Zeit davor nicht mitgerechnet, ist bis heute nichts passiert. Die Überprüfung einer Wohnung ist in der Regel sehr zeitaufwendig. Daran ändert auch der Gesetzentwurf für das verschärfte Wohnraumschutzgesetz nichts. Aber es klingt gut – auf dem Papier.

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