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Nadine Faulhaber, Meike Schrader und Till Haupt im Sillemsalabim in Eimsbüttel. Foto: Catharina Rudschies
Nadine Faulhaber, Meike Schrader und Till F.E. Haupt im Sillemsalabim in Eimsbüttel. Foto: Catharina Rudschies
Künstlerhof

„Sillemsalabim“: Die Stadt Hamburg könnte das Künstlerkollektiv retten

Die Mietverträge der Künstler in der Sillemstraße laufen aus. Jetzt muss geklärt werden, ob die „Soziale Erhaltungsverordnung“ auch für Künstlerhöfe gilt. Gibt es für das „Sillemsalabim“ noch Hoffnung?

Von Sophia Kleiner
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Das Künstlerkollektiv Sillemsalabim kämpft um seinen Schaffensort. Der Hinterhof in der Sillemstraße 48 a + b ist seit fast fünfzehn Jahren das Zuhause von Musikerin Meike Schrader, dem bildenden Künstler Till F.E. Haupt, Gestalterin Nadine Faulhaber und Kameramann Timo Schwarz mit ihren 10- und 13-jährigen Söhnen sowie dem Objektkünstler Till Schwieker. Sie leben und arbeiten auf 900 Quadratmetern im Sillemsalabim.

Das Kollektiv teilt sein Kunsthaus mit anderen Künstlern, die die Werkstätten und Ateliere nutzen. „Wir haben hier einen Traum gelebt“, sagt Haupt. Doch dieser Traum könnte zerplatzen. Der Mietvertrag von Till Haupt und Meike Schrader läuft Ende März aus. Faulhaber und Schwarz können noch bis 2026 im Sillemsalabim bleiben.

Ein Stück Hinterhofkultur in Hamburg

Das Gebäude ist aus der Gründerzeit. Nach dem Krieg habe es in Eimsbüttel viele Bauten wie das Hinterhaus in der Sillemstraße 48 a + b gegeben. „Es ist ein Teil der Nachkriegsgeschichte, des Wirtschaftswunders“, sagt Haupt. Auch wenn es nichts für den Denkmalschutz sei, zu oft wurde hier überbaut.

In über zehn Jahren hat sich das Künstlerkollektiv in dem ehemaligen Schrotthandel nun eine „Kunstoase“ aufgebaut. Anderorts können sich Künstler die Mieten nicht leisten, im Sillemsalabim aber waren die Mieten günstig und es gab Platz.

Haupts Arbeitsplatz im „Sillemsalabim“. Foto: Catharina Rudschies

Für Eimsbüttel ist das Sillemsalabim zu einem kulturellen Treffpunkt geworden. Drinnen wie draußen konnten die Eimsbütteler das Künstlerquartier das ganze Jahr über für Veranstaltungen besuchen. Die Künstler organisierten Ausstellungen und Konzerte, gaben Gesangsunterricht und feierten mit Freunden und Nachbarn Hoffeste.

Gegenüber dem NDR sagten die Anwälte, die den Eigentümer Sillemstraße 48 Grundstücks UG vertreten, die alte Gebäudesubstanz könne mittelfristig aufgrund ihres baulichen Zustands nicht erhalten bleiben. Der Eigentümer plane auf der Fläche 35 bis 40 Wohnungen für Familien.

Haupt: „Das ist kein Privatproblem“

Haupt hält nichts von einer Ausweichfläche, die das Bezirksamt den Künstlern bis jetzt auch nicht angeboten habe. Was im Sillemsalabim entstanden ist, habe Jahre, Geld und Arbeit gebraucht. „Das soll so erhalten bleiben, wie es ist.“

„Es muss jetzt schnell gehen“, sagt Haupt. Für ihn sei es nicht wichtig, ob sie hier eine Zukunft haben. „Das ist kein Privatproblem, das Künstlerkollektiv handelt in einem öffentlichen Auftrag.“ Hamburgs Nachverdichtungspolitik gehe in die falsche Richtung. „Es wäre traurig für den Bezirk Eimsbüttel, wenn alles nur noch Wohnsilo ist.“ Hamburg brauche Wohnraum, aber es könne nicht jedes Stück Hinterhofkultur verschwinden.

Kann die Stadt Hamburg kaufen?

Die Künstler haben lange den Kontakt zum Eigentümer Sillemstraße 48 Grundstücks UG gesucht. Er sei bereit das Sillemsalabim an die Stadt Hamburg zu verkaufen, wenn sie sich einigen können, so Haupt. Vertreter von fast allen Parteien haben den Künstlerhof besucht. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel will ihn erhalten. Im Wohnungsbauprogramm 2020 ist die Fläche derzeit nicht enthalten.

In einer SPD-Anfrage von Oktober an den Bezirksamtsleiter sieht dieser keine Möglichkeit, den Künstlerhof durch die Soziale Erhaltungsverordnung zu schützen. In der Sozialen Erhaltungsverordnung legt die Stadt Maßnahmen fest, die einer Gentrifizierung von Stadtteilen entgegenwirken soll. Menschen mit wenig Einkommen sollen nicht aus ihren Vierteln vertrieben werden. Eine gewerbliche Nutzung falle nach dem Bezirksamtsleiter nicht unter den Schutz der Sozialen Erhaltungsverordnung (Stand Oktober).

Zudem wisse das Bezirksamt nichts von Verkaufsabsichten des Eigentümers. In der Bezirksversammlung am 28. November war hingegen nicht klar, ob für das Sillemsalabim die Soziale Erhaltungsverordnung gelten könnte. Der Bezirksamtsleiter soll dies nun prüfen.

Droht Leerstand?

„Wir erfahren viel Unterstützung, das motiviert“, sagt Haupt. Obwohl die Unterstützung groß ist, hat das Sillemsalabim derzeit keine Perspektive. Reine Lippenbekenntnisse nützen dem Künstlerkollektiv nichts, so Haupt.

Wenn Haupt und Schrader im März aus dem Sillemsalabim ausziehen müssen, erwartet Haupt einen Leerstand. „Die Stadt Hamburg darf Leerstand nicht dulden und muss das dem Eigentümer klarmachen.“ Der Eigentümer war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Das Künstlerkollektiv hat Pläne für das „Sillemsalabim“

Die Künstler wollen nicht nur, dass das Sillemsalabim bleibt, es soll auch wachsen. Zwei Künstler sind ausgezogen, aber gleichzeitig gab es einen Ansturm von neuen Kulturschaffenden, die nicht alle auf dem Künstlerhof unterkommen können.

Haupt stellt sich das Sillemsalabim als ein dezentral organisiertes Bürgerhaus vor. Sie wollen enger mit dem Kreativhaus Eimsbüttel zusammenarbeiten und den Hof mit Selbsthilfewerkstatt, Gemeinschaftsgarten, Spielbereich und Hoftreff der ganzen Nachbarschaft zugänglich machen.

Nach jetzigem Stand wird jedoch ab Ende März die Hälfte der Hoffläche leerstehen. Aber die Künstler und die Bezirksversammlung wollen nicht aufgeben.

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