
Steuererklärung: Die Frist läuft am 31. Mai ab
Die Steuererklärung steht wieder einmal an. Am Donnerstag läuft die Frist für Arbeitnehmer ab. Wir haben die Eimsbütteler Steuerberaterin Thurid Schnehagen gefragt, was dabei wichtig ist.
Von Robin EberhardtNoch bis zum bis 31. können Arbeitnehmer ihre Steuererklärung abgeben. Das kann sich durchaus lohnen, denn laut Statistischem Bundesamt gab es im Durchschnitt 935 Euro pro abgegebener Erklärung zurück. Die Steuerberaterin Thurid Schnehagen aus Eimsbüttel hat die wichtigsten Dinge erklärt.
Bis wann kann man seine Steuererklärung abgeben?
Die Frist läuft immer bis zum 31. Mai des Folgejahres. Wichtig zu wissen ist jedoch, je schneller man seine Steuererklärung einreicht, desto schneller kommt das Geld vom Finanzamt zurück. Wer seine Steuererklärung von einem Steuerberater machen lässt, hat damit Zeit bis Ende September. Darüber hinaus kann der Steuerberater eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember beantragen.
Arbeitnehmer, die ihre Steuererklärung selbst machen, können beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Ob diese gewährt wird, „liegt im Ermessen des Finanzamts“, so Schnehagen.
Kann man nach der Abgabe noch etwas ändern?
Ja, bis zum rechtskräftigen Steuerbescheid kann man noch Unterlagen nachreichen oder seine Angaben berichtigen. Danach gibt es eine Einspruchsfrist von einem Monat. Auch in dieser Zeit können noch Unterlagen nachgereicht werden.
Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Arbeitnehmer bis zu einem Jahreseinkommen von 46.000 Euro können freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Wer mehr verdient, ist verpflichtet eine zu machen.
Welche Ausgaben können Arbeitnehmer steuerlich geltend machen?
Arbeitnehmer können unter anderem Ausgaben für die berufliche Weiterbildung, wie zum Beispiel Seminare und Bücher, von der Steuer absetzen. Außerdem kann der Arbeitsweg als einfache Entfernungspauschale vom Wohnort zur Arbeitsstelle geltend gemacht werden. Auch die Arbeitskleidung, ein häusliches Arbeitszimmer und ein Umzug aus beruflichen Gründen, könne als Kosten beim Finanzamt geltend gemacht werden.
„Es gibt einen Pauschalbetrag bis 1.000 Euro, darunter lohnt es sich nicht die Kosten aufzuführen“, sagt die Steuerberaterin.
Bei Reparaturkosten am eigenen Haus können die Arbeitsstunden der Handwerker mit 20 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Auch Mieter können Handwerkerkosten, sofern sie diese vom Vermieter berechnet bekommen, mit ebenfalls 20 Prozent von der Steuer absetzen.
„Man kann allerdings nur die Arbeitsstunden des Handwerkers und nicht die Materialkosten in der Steuererklärung aufführen“, erklärt Schnehagen.