190.000 Wahlberechtigte und 2.000 Helfer zur Wahl in Eimsbüttel
Am 24. September ist es soweit: Für die Wahl des 19. Deutschen Bundestages laufen auch in Eimsbüttel die Vorbereitungen auf Hochtouren. In 188 Wahllokalen und 80 Briefwahllokalen werden rund 2.000 Wahlhelfer im Einsatz sein.
Von Phillip HolländerAm Ende geht es um zwei Kreuze: Die Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und die Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste. Damit alle Eimsbütteler über 18 Jahre von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können, hat das Bezirksamt Eimsbüttel jetzt schon viel zu tun.
50.000 Briefwähler
Bereits jetzt wurden für Eimsbüttel mehr als 34.000 Briefwahlscheine verschickt. Kay Becker vom Fachamt Interner Service rechnet mit bis zu 50.000 Briefwählern. “Die Briefe werden sicher im Bezirksamt bis zum Wahltag verwahrt und dann von 80 Briefwahlvorständen ausgezählt”, so Becker.
Wahlhelfer gesucht
Am Ende sollen rund 2.000 Wahlhelfer im Bezirk für einen reibungslosen Ablauf sorgen. Bisher fehlen aber noch Freiwillige. “Es geht darum, den halben Sonntag im Wahllokal mit anzupacken und anschließend zu helfen, die Stimmen dort auszuzählen“, erklärt Becker die Aufgaben der Wahlhelfer. Mit der Leitung des Wahlbezirks werde vorher der Einsatz am Vormittag oder Nachmittag abgestimmt. Interessenten können sich per Mail beim Bezirksamt melden.
Wie gebe ich meine Stimme ab?
Mittlerweile sollte jeder wahlberechtigte Eimsbütteler seine Wahlberechtigungskarte erhalten haben. Auf ihr ist vermerkt, in welchem der 188 Wahllokale die Stimme am 24. September zwischen 8 und 18 Uhr abgegeben werden kann. Mit dem Wahllokalfinder kann man sich sein Wahllokal aber auch online anzeigen lassen. Um seine Stimme abgeben zu können, muss die Wahlbenachrichtigung oder ein Lichtbildausweis, also Personalausweis, Reisepass oder Führerschein vorgezeigt werden.
Wo muss ich ankreuzen?
Auf dem Stimmzettel müssen zwei Kreuze gemacht werden. Eins für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eins für die Wahl einer Landesliste. Stimmzettel mit nur einem Kreuz bleiben gültig, allerdings wird dann eine der beiden Stimmen verschenkt. Bei drei oder mehr Kreuzen kommt es darauf an, ob der Wählerwille zu erkennen ist. Wenn zum Beispiel in der Spalten der Erststimme nur ein Kreuz gemacht wurde, wird zumindest diese Stimme gezählt. Wer sich verkreuzt, fragt am besten nach einem neuen Stimmzettel.
Selfies nicht erlaubt
„In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden“, so steht es in Paragraf 56 der geänderten Bundeswahlordnung. Die Absicht dahinter: Wähler sollen ihr Wahlgeheimnis erhalten und ihren Stimmzettel nicht zum Beispiel auf sozialen Netzwerken veröffentlichen. Bei Verstößen dürfen die Wahlvorstände den Stimmzettel nicht annehmen. Dann heißt es: Nochmal ausfüllen.