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Die Trauerfeier findet in der St Bonifatius Kirche statt. Foto: Eimsbütteler Nachrichten
Der Gedenkgottesdienst findet am 24. November in der Kirche "St. Bonifatius" statt. Foto: Vanessa Leitschuh
Gedenken

Wenn Obdachlose sterben

Wie gedenkt man derer, die anonym auf den Straßen Hamburgs versterben? Am 24. November findet eine Trauerfeier für verstorbene Wohnungslose in der „St. Bonifatius Kirche“ statt.

Von Eimsbütteler Nachrichten

Wenn Obdachlose sterben, gibt es häufig keine Angehörigen, die sich um eine Bestattung oder Trauerfeier kümmern. Meist sterben sie allein und anonym.

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Um derer zu gedenken, die im vergangenen Jahr wohnungslos verstorben sind, organisieren Mitarbeitende der Wohnungslosenhilfe, die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Eimsbüttel und die St. Bonifatius Gemeinde am Totensonntag einen Gottesdienst. Bereits seit 16 Jahren machen sich die Helfer auf die Suche nach Namen, um von den Obdachlosen würdevoll Abschied nehmen zu können.

Eine Kollekte für Namen

Der Gedenkgottesdienst findet am Sonntag, den 24. November um 18 Uhr in der Kirche St. Bonifatius Am Weiher 29 statt. Noch bis zum 23. November tragen die Organisatoren Namen zusammen, die in der Kirche verlesen werden. Anschließend werden Kerzen für die Verstorbenen angezündet.

Im letzten Jahr wurden 113 Namen verlesen; die diesjährige Anfrage ist letzte Woche gestartet. „Bisher sind schon 20 Namen zurückgemeldet worden“, erklärt Johan Graßhoff, Straßensozialarbeiter des Diakonie-Zentrums für Wohnungslose. „Natürlich geht es nicht um Vollständigkeit der Namen, es können auch Spitznamen genannt werden.“

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Wie auch in den vorherigen Jahren wird während der Trauerfeier eine Kollekte gesammelt, um Kosten für Grabsteine und Gravuren zu decken. So könnten wohnungslose Menschen, einen Grabstein mit ihrem Namen bekommen, erklärt Johan Graßhoff.

Was passiert nach dem Tod?

Verstorbene, die im Hamburger Stadtgebiet aufgefunden werden, werden zunächst in der Pathologie des Universitätsklinikums Eppendorf (UKE) untersucht, um die Todesumstände zu klären.

Laut Hamburger Bestattungsgesetz sind Angehörige für die Bestattung eines Verstorbenen zuständig. Sind diese nicht auffindbar, kümmert sich die Stadt Hamburg um die Beisetzung; solche Fälle werden der Hamburger Friedhöfe -AöR- als Friedhofsträger sowie der Sozialbehörde gemeldet. Bleibt die Suche nach Angehörigen erfolglos, werden die Verstorbenen nach Ablauf der Bestattungsfristen eingeäschert und auf einer Reihengrabstätte beigesetzt.

Eine Bestattung ohne Angehörige

Wichtig zu unterscheiden ist dabei zwischen einer anonymen Bestattung und einer „von Amts wegen“, also einer ordnungsbehördlichen, Bestattung. Bei einer anonymen Beisetzung sind weder Besucher anwesend, noch werden die Gräber gekennzeichnet oder mit Namen versehen. Im Gegensatz zur Bestattung ohne Angehörige: Freunde und Bekannte können an der Beisetzung teilnehmen und die Hamburger Friedhöfe -AöR- setzen Gedenksteine mit Namensinschriften und bepflanzen die Gräber.

Namen können bis zum 23. November unter grasshoff@diakonie-hamburg.de oder 040 40 17 82 20 gemeldet werden.

Korrektur vom 12.11.19: In der ersten Fassung dieses Artikel hieß es in einem Zitat, dass die anonyme Beisetzung die kostengünstigste sei. Dies haben wir korrigiert. Tatsächlich ist die Überlassung einer anonymen Grabstätte mit einer Gebühr von 1.100 Euro belegt, die Überlassung einer Urnen-Reihengrabstätte mit 965 Euro.

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