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Das Landgericht Hamburg hat einen 19-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe wegen sexueller Nötigung verurteilt. Archivfoto: Anja von Bihl
Kieler Straße

19-Jähriger wegen sexueller Nötigung verurteilt

Das Landgericht Hamburg hat einen 19-Jährigen wegen sexueller Nötigung zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Er hatte am Neujahrsmorgen eine Frau an der Kieler Straße sexuell missbraucht.

Von Matthias Berger

Das Gericht bewertete den Fall der sexuellen Nötigung als besonders schwerwiegend. Deshalb verhängte die Kammer eine längere Freiheitsstrafe als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Die Anklage hatte auf ein Jahr und zehn Monate plädiert.

Aus Sicht des Gerichts ist es unzweifelhaft, dass der 19-Jährige sein Opfer auf dem Heimweg von der Silvesterparty auf der Reeperbahn an der Kieler Straße überwältigt und sexuell missbraucht hat. Blut unter den Fingernägeln der 25-Jährigen zeigten, dass die Frau versucht hat, sich gegen ihren Peiniger zu wehren. Die Verteidigung hatte dagegen bis zuletzt von einvernehmlichen Sex gesprochen, obwohl die Frau bei dem Übergriff Bissspuren und Blutergüsse erlitt.

Gericht: „Kein frauenverachtender Triebtäter“

Die Kammer hat auf den 19-Jährigen Jugendstrafrecht angewendet. Der Angeklagte sei trotz seiner Lebensumstände vor der Flucht aus Afghanistan noch weit von der Stellung eines Erwachsenen entfernt. Bereits im Alter von 14 Jahren war er auf Veranlassung seiner Familie mit einem damals 15-jährigen Mädchen verheiratet worden. Auf Betreiben seines Vaters hatte er Kabul verlassen und war zwei Monate vor dem Übergriff nach Hamburg gekommen.

Dass die Strafe auf Bewährung ausgesetzt wurde, begründet das Gericht mit der Persönlichkeit des Angeklagten, dessen erste Tat es war. Es handele sich keineswegs um einen frauenverachtenden, dissozialen Triebtäter, sondern um einen beschämten und überforderten Heranwachsenden, der einen schrecklichen Fehler gemacht habe. Im Jugendstrafrecht sei für die Bewährungsentscheidung allein die Frage entscheidend, ob der erzieherische Einfluss auf den Verurteilten auch ohne Vollzug der Strafe ausreiche, damit er keine künftigen Straftaten mehr begehe.

Gericht glaubt nicht an Wiederholungstäter

„Nach sechs Monaten Untersuchungshaft und der Hauptverhandlung, die den Angeklagten ersichtlich beeindruckt haben, spricht für weitere Taten des Angeklagten nach Auffassung der Kammer nichts“, erklärt der Gerichtssprecher. Vielmehr habe der 19-Jährige den Eindruck erweckt, dass er zutiefst beschämt über den Vorfall sei.

Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und mit der Jugendgerichtshilfe zusammenarbeiten.

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