Anwohnerparken: Eimsbüttel soll neue Zonen am Schlump bekommen
Es geht um 6.000 Parkplätze in vier Zonen: In weiteren Teilen von Altona und Eimsbüttel soll Anwohnerparken eingeführt werden.
Von Anne Reis36 Jahre ist es her, seit Herbert Grönemeyer mit seinem „Mambo“ die Nation verzückte: „Ich drehe schon seit Stunden hier so meine Runden, es trommeln die Motoren, es dröhnt in meinen Ohren, ich finde keinen Parkplatz, ich komm zu spät zu Dir mein Schatz…“. In vielen dicht besiedelten Stadtteilen hat sich seither wenig geändert: Wer parken will, muss Zeit und gute Nerven mitbringen.
Von Kieler Straße bis Hoheluftbrücke
In Teilen von Altona und Eimsbüttel hat sich das Problem sogar verschärft, seit in angrenzenden Vierteln das Bewohnerparken eingeführt wurde – weil Parkplatzsuchende hierhin ausweichen. Um das zu verhindern, will der Landesbetrieb Verkehr (LBV) nun auch dort das Bewohnerparken einführen. Wer nicht in den Zonen wohnt, kann die rund 6.000 Parkplätze nach Auskunft des LBV dann nur noch stundenweise und gegen Gebühr nutzen.
Das geplante Gebiet reicht von der Kieler Straße in Altona bis zur Hoheluftbrücke und ist aus formalen Gründen in vier Zonen aufgeteilt. In den Planungsunterlagen firmieren sie als „Glücksburger Platz, Alsenplatz, Weidenallee und Kaifu“. Über die abschließenden Bezeichnungen sollen aber die Bewohner entscheiden, so Ciydem Pfeiffer vom LBV.
Parkgebühr für Auswärtige – Ausweis für Anwohner
Erst am 20. Dezember wurde eine Anwohner-Umfrage abgeschlossen, die darüber entscheiden soll, ob die Bewohnerpark-Zonen eingerichtet werden. Die Auswertung werde einige Wochen dauern, so der LBV. Es ist aber damit zu rechnen, dass das Bewohnerparken kommt: In Rotherbaum entschieden sich unlängst 82 Prozent der Befragten dafür.
Vorgesehen ist, dass Autofahrer aus anderen Stadtteilen oder Städten eine Parkgebühr von zwei Euro pro Stunde bei einer Höchstparkdauer von drei Stunden zahlen. So können Menschen von außerhalb weiterhin in Eimsbüttel einkaufen oder Freunde besuchen – sie können die Wohngebiete aber nicht als inoffizielle “ParkandRide”-Flächen nutzen. Die Parkgebühr müssen sie täglich von 9 bis 20 Uhr zahlen. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken für alle kostenlos.
Keine Auskunft zu Kosten
Wer in dem ausgewiesenen Gebiet gemeldet ist, kann einen Parkausweis beantragen und ist damit von Parkgebühr und Zeitbeschränkung befreit. Der Ausweis kostet 25 bis 30 Euro pro Jahr, je nachdem ob man ihn online oder vor Ort beantragt. Gewerbetreibende können eine Ausnahmegenehmigung für „betriebsnotwendige Fahrzeuge“ beantragen.
Was die Einrichtung von Bewohnerparkzonen den Steuerzahler koste, konnte oder wollte der LBV nicht beantworten. Aufgrund der Vielzahl an involvierten Stellen könnten dazu keine Angaben gemacht werden, so Noa Bünjer aus dem Bereich Kunden-Kommunikation. Beteiligt seien „die Behörde für Inneres und Sport, das örtliche Bezirksamt, die jeweilige Bezirksversammlung und der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer“.