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Der Bezirk Hamburg-Mitte erlaubt Außengastro im Winter. Symbolfoto: Alana Tongers
Der Bezirk Hamburg-Mitte erlaubt Außengastro im Winter. Symbolfoto: Alana Tongers
Sondernutzung

Hamburger Bezirk erlaubt plötzlich doch Außengastro im Winter – was bedeutet das für Eimsbüttel?

Die Diskussionen um die Hamburger Außengastro finden kein Ende. Jetzt hat der Bezirk Hamburg-Mitte neue Regeln aufgestellt, die auch Gastrobetriebe in Eimsbüttel beeinflussen könnten.

Von Christiane Tauer

Beim Thema Außengastronomie ist Hamburg ein Flickenteppich. Waren während der Pandemie noch hamburgweit Sondernutzungen für Außenflächen möglich, gehen die Bezirke seit Jahresbeginn unterschiedliche Wege.

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Altona hat die Sondergenehmigungen für Außenflächen pauschal verlängert. In Eimsbüttel gelten hingegen wieder die Vor-Corona-Regeln, die es Gastrobetrieben nur noch in Ausnahmefällen erlauben, Parkplätze zu nutzen. Auch der Bezirk Mitte hatte sich für diesen Weg entschieden – jetzt macht er aber einen Rückzieher.

Gastrobetriebe können Gäste im Winter draußen bewirten

Die dortige Bezirksversammlung hat am Donnerstagabend für einen Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktionen gestimmt, mit dem Hamburg-Mitte zur Genehmigungspraxis des vergangenen Jahres zurückkehrt. Die Regelung soll bereits in der Wintersaison, also vom 1. November 2023 bis 28. Februar 2024, gelten.

Mittes Gastronomiebetriebe können dadurch wieder Sondergenehmigungen beantragen und Parkplätze für die Bewirtung der Gäste nutzen.

Sondergenehmigungen gelten nicht überall

Als Begründung für ihren Vorstoß führen die Fraktionen an, die Politik müsse innovative Konzepte entwickeln, um auf die Veränderungen seit Corona zu reagieren. Auch an kalten Tagen würden viele Menschen in Parks, auf öffentlichen Plätzen oder Straßen verweilen. Eine lebendige Gastronomieszene trage dazu bei, Menschen zu diesem Verweilen und Treffen einzuladen.

Gleichwohl machen die Fraktionen deutlich, dass Wohngebiete davon ausgenommen sein sollen. Dort soll Außengastronomie nur möglich sein, wenn keine Belastung für die Bewohnerinnen und Bewohner bestünde – etwa bei Tagesgastronomie.

Außengastro im Winter: Hamburg-Mitte als Vorreiter?

Ob auch Eimsbüttels Gastrobetriebe von dem Beschluss aus Hamburg-Mitte profitieren, wird sich zeigen. Hier hatte zuletzt die Gastromeile am Stellinger Weg für Aufregung gesorgt. Zwei dort ansässige Betriebe streiten mit dem Bezirksamt über die Nutzung von Außenflächen.

In Mitte jedenfalls haben die Politiker dafür gestimmt, dass es einen gesamtstädtischen Beteiligungsprozess gibt, der auch die anderen Bezirke einbezieht. In diesem sollen die „Chancen und Herausforderungen von gastronomischen Nutzungen – auch in der Wintersaison – für die unterschiedlichen städtischen Quartiere“ behandelt werden.

Damit es auch tatsächlich zu einem Gesamtkonzept kommt, soll sich der Bezirksamtsleiter von Mitte mit den „zuständigen Stellen“ austauschen. Gemeint ist damit auch das Bezirksamt Eimsbüttel.

So reagiert das Bezirksamt Eimsbüttel

Auf Anfrage der Eimsbütteler Nachrichten teilte Pressesprecher Kay Becker mit, dass eine einheitliche Lösung für die Gastronomiebetriebe eine wünschenswerte und hilfreiche Lösung wäre. So könnte eine tatsächliche oder gefühlte Ungleichbehandlung vermieden und für mehr Klarheit und Planungssicherheit  bei den Betrieben gesorgt werden.

Laut Becker ist es möglich, dass sich die Eimsbütteler Bezirksversammlung nun noch einmal mit dem Thema befasse und zu einer neuen Entscheidung komme, die die Verwaltung dann umsetzen würde. Wichtig bleibe aber weiterhin, die mögliche Lärmbelästigung für die Nachbarschaft im Blick zu behalten.

Update vom 22.09.2023, 16:50 Uhr: Der Artikel wurde um die Stellungnahme des Bezirksamts Eimsbüttel ergänzt.


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