Ausstellung: Die Verfolgung Homosexueller
Ab Dienstag ist im Bezirksamt Eimsbüttel eine Ausstellung zur Homosexuellenverfolgung nach 1945 zu sehen. Ein dunkles Stück Geschichte, dessen Rechtsgrundlage erst vor kurzem endgültig abgeschafft wurde.
Von Nora HelblingGerade mal 20 Jahre ist es her: 1994 wurde der §175 des deutschen Strafgesetzbuches endgültig abgeschafft.
In Kraft getreten ist er 122 Jahre zuvor. Im Reichsstrafgesetzbuch des Deutschen Reich wurde der Paragraph verabschiedet, der „widernatürliche Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts“ unter Strafe stellte. (Im gleichen Atemzug wird auch die Strafbarkeit für sexuelle Handlungen zwischen Mensch und Tier genannt, was 1935 nach §175b ausgelagert wurde.)
Strafrechtliche Verfolgung auch nach Kriegsende
In der Zeit des Nationalsozialismus wurde der §175 verschärft, die Strafen deutlich härter. Vor allem männliche Homosexuelle wurden verfolgt, kastriert, viele überlebten die Konzentrationslager nicht.
Doch auch nach der NS-Zeit hatte die Verfolgung und Kriminalisierung von Homosexuellen kein Ende. Der §175 galt in der verschärften Fassung weiterhin, und die Strafverfolgung wurde fortgesetzt.
Die Ausstellung klärt umfangreich auf
Die Ausstellung „Liberales Hamburg? Homosexuellenverfolgung durch Polizei und Justiz nach 1945“ widmet sich dem Schicksal von Homosexuellen nach Kriegsende. Erstmals war die Ausstellung 2013 im Hamburger Justizforum und in der Polizeiakademie zu sehen und hat nun den Weg nach Eimsbüttel gefunden. Anhand umfangreicher Aktenrecherchen ist die Situation lesbischer Frauen und schwuler Männer aufgearbeitet worden. Gezeigt wird auch, wer die Verantwortlichen für die fortgesetzte Verfolgung waren und welche Persönlichkeiten sich für die in den 1960er-Jahren langsam beginnende Liberalisierung einsetzten.
1969 wurde der §175 reformiert, und nur noch sexuelle Handlungen mit minderjährigen männlichen Jugendlichen waren strafbar, für Frauen galt der Paragraph nicht. Die von 1949 bis 1969 Verurteilten, etwa 50.000 Männer, haben bis heute keine Entschädigung erhalten. Erst am 11. Juni 1994 wurde der Paragraph endgültig gestrichen.
Die Ausstellung ist vom 10. bis 27. Juni 2014 im Foyer des Bezirksamtes Hamburg-Eimsbüttel geöffnet. Bezirksamtsleiter Dr. Torsten Sevecke wird am 10. Juni die Ausstellung um 18.00 Uhr eröffnen, gefolgt von einem Vortrag von Dr. Gottfried Lorenz.
Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 6.00 bis 20.00 Uhr und Freitag von 6.00 bis 19.00 Uhr. Weitere Informationen zur Ausstellung gibt es hier.
